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David Eugen · Ständerat · 2003-09-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat mit 107 zu 71 Stimmen der Lösung zugestimmt, die Sie auf der Fahne finden. Bei der 10. AHV-Revision wurde das Frauenrentenalter von 62 auf 64 Jahre erhöht. Damals hat unser Rat beschlossen, zur Abfederung den Kürzungssatz für die Frauen zu halbieren, und zwar für die Jahrgänge bis 1947. Das wurde damals in diesem Rat beschlossen, und diese Lösung wurde in einen Konnex zur Erhöhung des Frauenrentenalters gesetzt. Man sagte, man ergreife eine Begleitmassnahme zu dieser Erhöhung, damit die Frauen für diese Übergangszeit die Möglichkeit hätten, mit einer weniger stark gekürzten Rente in den Ruhestand zu treten.

Nun macht der Nationalrat mit seinem Beschluss nochmals genau dasselbe. Für die Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre wird wieder die Begleitmassnahme vorgeschlagen, dass die Frauen einen geringeren Kürzungssatz haben sollen. Ich kann darin, im Gegensatz zum Bundespräsidenten, keine Privilegierung dieses Personenkreises sehen. Es ist vielmehr - wie auch letztes Mal auf Antrag dieses Rates vom Gesamtparlament beschlossen - eine berechtigte Begleitmassnahme in Zusammenhang mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen.

Wenn wir diesen Antrag ablehnen, würde diese AHV-Revision tatsächlich auf dem Buckel der Frauen durchgeführt. Es würde auf der einen Seite das Rentenalter für die Frauen erhöht, es würden auf der anderen Seite die Witwenrenten um 250 Millionen Franken zusammengestrichen, und es würde gar keine Übergangslösung getroffen, was man das letzte Mal noch gemacht hat. Die Mehrheit fände das nicht richtig, und es wäre auch im Hinblick auf die Volksabstimmung nicht vertretbar. Deshalb sind wir der Meinung, wir sollten diese Übergangslösung, die man das letzte Mal beschlossen hat, für die neuerliche Rentenaltererhöhung jetzt wieder beschliessen.

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.