Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-18
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-18
Wortprotokoll
Das Thema wäre schon ein längeres Referat wert. Ich versuche, die wichtigsten Punkte kompakt darzustellen:
1. Ich bedauere, dass der Mischindex so zu einem Politikum geworden ist, weil er das nicht verdient. Ich verstehe Herrn Leuenberger; es ist so, wie er es beurteilt. Aber es geht um eine einmalige Massnahme, die 10 bis 20 Franken pro Monat ausmacht. Natürlich setzt sich das als Basiseffekt fort, das gebe ich gerne zu. Aber es ist nicht als Indiz dafür gedacht, wie es in der 12. AHV-Revision gehen sollte. Was wir heute tun wollen, ist in Artikel 33ter des geltenden Gesetzes ausdrücklich vorgesehen: "Der Bundesrat stellt je nach finanzieller Lage der Versicherung Antrag auf Änderung des Verhältnisses zwischen den beiden Indexwerten." Man hat also bei der Schaffung der AHV an dieses Element gedacht, und das tun wir jetzt.
Noch etwas: Ich akzeptiere die Behauptung nicht - das wurde nicht hier gesagt, aber ich habe es in Zeitungen gelesen und auch in Diskussionen gehört -, man wolle die Renten senken. Man zahlt den Teuerungsausgleich, und ich glaube, jeder Mann bzw. jede Frau in diesem Land ist schon froh, wenn er bzw. sie weiss, dass der Teuerungsausgleich gesichert ist. Die Kaufkraft der Rente bleibt auch mit dieser einmaligen Massnahme real erhalten.
2. Die AHV und die IV machen etwa 20 Prozent unserer Bundesausgaben aus, ohne das Mehrwertsteuerprozent, das ein Durchlauferhitzer ist. Die Ausgaben in diesem Bereich entwickeln sich viel dynamischer als die Bundeseinnahmen, weil sie an die Entwicklung der Demographie gebunden sind, die exponentiell "davonläuft" - nicht ganz, aber fast. Die Bundeseinnahmen hingegen wachsen bestenfalls mit dem BIP, mit der Elastizität von ungefähr 1. Daraus ergibt sich eine Scherenbewegung, und wenn ich alles abzähle, was unbeweglich ist - die Schuldzinsen, die Kantonsanteile und was wir nicht verändern können - und dann noch diesen grossen Block in der Bundesrechnung nicht berücksichtigen darf, dann müssen wir die ganze langfristige Sanierung auf einer sehr schmalen Basis machen und werden immer weniger Handlungsspielraum in anderen Bereichen haben. Fazit: Dieser Bereich muss etwas zur Sanierung der Bundesfinanzen beitragen.
3. Ich komme zur Lage der AHV. Ich bin auch der Meinung, dass man nicht auf Panik machen soll; wir sind besser dran als das Ausland und haben lange Zeit, um die Probleme zu lösen. Aber je länger wir warten, desto schmerzlicher und schwieriger und unlösbarer werden sie. Kurzfristig ist die AHV nicht gefährdet, aber alle Sozialversicherungen werden zusammen nur bis ins Jahr 2025 - das ist nicht so lange, schauen Sie zwanzig Jahre zurück - nach Normalszenario, ohne ins Detail zu gehen, rund 8 Mehrwertsteuerprozente kosten; das ist mehr als eine Verdoppelung gegenüber heute. Ich habe Ihnen heute schon gesagt, was eine Erhöhung um einen Prozentpunkt etwa an Arbeitsplätzen kostet.
Wenn ich jetzt die AHV alleine nehme und ins Jahr 2040 gehe - nachher wird es wieder besser -, dann sagen Sie vielleicht: Das ist ja weit weg. Da ist aber die einzige Variable, die wir nicht kennen, das Wachstum; alles andere kennen wir. Es sind alle schon geboren, die dann in Rente sind; das wissen wir. Bis ins Jahr 2040 sind es also etwa 5,5 Mehrwertsteuerprozente. Wenn wir den Mischindex ab sofort einfrieren, also nur noch den Teuerungsausgleich gewähren würden und das Rentenalter um zwei Jahre erhöhen würden, wäre das Problem noch nicht gelöst. Wir hätten dann immer noch etwa 2 Mehrwertsteuerprozente zusätzlich nötig. Wenn es weniger Wachstum hat, dann ist es sehr viel mehr, dann kann es noch 4 oder 5 Mehrwertsteuerprozente zusätzlich brauchen. Wenn das Wachstum sehr viel höher ist, dann haben wir die Chance, dass wir etwas besser wegkommen. Das sind die Fakten. Das tritt genauso sicher ein wie die nächsten und die übernächsten Ostern.
Wenn mir Herr David die Frage stellt, wie wir die Rentner an der Wohlstandsentwicklung teilhaben lassen können, dann geht das real nur so, dass wir die Steuern erhöhen. Dann stehen wir vor dem Problem, dass die Familien, die bei uns schlechter gestellt sind als viele Rentner, über ihre Mehrwertsteuer den Älteren eine "Reallohnerhöhung" der Renten bezahlen müssen, aber damit wahrscheinlich das Wachstum der Wirtschaft und somit die Tragfähigkeit der AHV eher beeinträchtigen. Deshalb glaube ich, dass wir einen Kompromiss suchen müssen - irgendwo. Sie werden sicherlich mit der 12. AHV-Revision beschliessen müssen - Variablen gibt es nicht viele -, dass die Leute entweder mehr zahlen, länger arbeiten oder eine Rentenpassung haben. Etwas anderes gibt es nicht. Man muss die Lösung in diesem Dreieck suchen.
Bei den Indexierungen haben Sie dann verschiedene Möglichkeiten. Herr Couchepin denkt z. B. nicht an die völlige Streichung des Mischindexes. Nach Mischindex werden die Neurenten bestimmt, aber nachher werden sie nur noch der Teuerung angeglichen. Da gibt es viele Möglichkeiten. Aber ich sage hier klar: Das ist kein Präjudiz für das, was kommen wird. Wenn Sie aber darauf verzichten und mit vollem Mischindex weiterfahren wollen, dann heisst das: Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer! Etwas anderes gibt es mathematisch nicht. Da muss man sich überlegen, was das für das Wachstum heisst. Aber ich sage hier klar: Was wir hier entscheiden, ist einmalig und kein Präjudiz für das, was Sie nachher längerfristig machen; es könnte auch keines sein, weil Sie und am Schluss das Volk dann wieder entscheiden.
4. Was hätten wir nun für eine Alternative, wenn wir diese Diskussion umgehen wollen? Diese einmalige Massnahme wird jetzt quasi zur bösen Absicht für immer hochstilisiert. Wir können den Beitragssatz ein bisschen senken. Das wäre eine Möglichkeit; das könnten wir in diesem Gesetz machen. Die Spezialkommission Entlastungsprogramm des Nationalrates sagt, sie wolle diese 400 Millionen Franken finanzielle Abdämpfung des Rentenvorbezuges weghaben. Das bringt dem Bund etwa 50 Millionen Franken. Es bringt nicht ganz so viel wie die einmalige Aussetzung des Mischindexes, aber es bringt eine Entlastung, die in einer ähnlichen Grössenordnung liegt.
Ich gehe davon aus, dass im Nationalrat die Aussetzung des Mischindexes wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig ist, dass man sich vielleicht auf den anderen Weg begibt. Mir ist wichtig, dass wir am Schluss eine Lösung finden, bei der ein Beitrag aus diesem Bereich kommt. Wenn Sie dieser Mischindexlösung zustimmen, wird auch das Sozialwerk selber signifikanter entlastet. Letztlich ist ja das, was wir wollen, auch gut. Es ist schon nachhaltig, indem die 10 Franken weniger Rente immer bleiben, ohne dass der der Teuerungausgleich angegriffen worden wäre. So gesehen ist unser Vorschlag, meine ich, für die Rentner ein absolut zumutbares, kleines Opfer, verglichen mit der Landwirtschaft, mit all dem, was wir hier auch in anderen Bereichen beschlossen haben.
Ich weiss noch nicht, wie die Differenzbereinigung herauskommt, aber am Schluss müssen wir irgendeine Lösung suchen, die in beiden Räten mehrheitsfähig ist. Ich fände es falsch, wenn man jetzt keine Alternative hätte. Es wäre ein falsches Signal, wenn dieser wachsende und signifikante, gewichtige Bereich nichts beitragen müsste. Dann könnten viele sagen, dieses Paket sei nicht ausgewogen. Also sollten Sie dem eigentlich zustimmen. Wenn der Nationalrat etwas anderes beschliesst, müssen wir wahrscheinlich - da haben wir ja dann Zeit bis zur Wintersession - eine Lösung suchen, die für beide Räte tragbar ist, die hier aber eben doch auch einen Beitrag dieser beiden Sozialwerke gewährleistet.
[PAGE 845] Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas sagen: Ganz am Schluss, meine ich - das müssen dann meine Nachfolger bzw. Nachfolgerinnen machen -, müssen wir vielleicht die Entflechtung von Bundeshaushalt und Sozialwerken vornehmen, mit einer Übergabe von Mehrwertsteuerprozenten usw. Dann hätte man grössere Transparenz über Kosten und Entwicklung und könnte vielleicht auch etwas emotionsfreier über diese Dinge reden. Aber der Bundesrat - das ist mein Schlusssatz - hat nur ein Ziel: Er möchte ein Sozialwerk, das auch der nächsten Generation ein würdiges Leben im Alter erlaubt, aber tragfähig ist und die Wachstumsschance der jüngeren Generation nicht zu stark beeinträchtigt. Diese Gratwanderung verlangt wahrscheinlich auf beiden Seiten ein kleines Opfer.