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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-22

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-22

Wortprotokoll

Hier liegt ein Fall vor, der politisch von einer doch grossen Relevanz ist und wahrscheinlich sehr viele von Ihnen in diesem Saal direkt interessiert, weil diese Art von Fällen in der Öffentlichkeit relativ häufig diskutiert werden; und zwar geht es um die Anfechtung von Beschlüssen des Bundesrates, welche er in Beschwerdesachen der Kantonsregierungen im Zusammenhang mit dem Krankenversicherungsgesetz beurteilt. Im Vordergrund stehen da zum Beispiel die Spitallisten. Sie wissen, dass diese Beschwerden bisher vom Bundesrat entschieden wurden.

Es ist nun selbstverständlich, dass diese Art der Rechtsprechung eine gewisse politische Note hatte. Es wurde auch vom Bundesrat nicht verschwiegen, dass auch gewisse politische Überlegungen eine Rolle spielten. Wir standen nun vor der Frage, ob wir diese politische Komponente weiterhin ermöglichen wollen oder ob solche Beschwerden gegen Beschlüsse von Kantonsregierungen im Rechtssinne, und primär unter diesem Aspekt, durch das Bundesverwaltungsgericht beurteilt werden müssen.

Beim Entscheid über diese Frage haben wir uns von folgenden Gedanken leiten lassen: Wir sind davon ausgegangen, dass bisher die SGK unseres Rates der Meinung war, dass ein Gericht zuständig sein soll. Wir wissen aber auch, dass diese Frage möglicherweise kontrovers bleiben wird. Wir erachten es aber als falsch, im Rahmen der Bundesgerichtsgesetzgebung einen Entscheid über diese Frage zu treffen, sondern meinen, dass sich die zuständigen Fachkommissionen im Zusammenhang mit der Krankenversicherungsgesetzgebung dieser Frage anzunehmen und diese Frage zu entscheiden haben. Es wird dann Aufgabe der Bundesgerichtsgesetzgebung sein, die so von den Fachkommissionen bzw. darauf folgend von den Räten gefassten Beschlüsse hinsichtlich des Verfahrens in die juristische Rechtswirklichkeit umzusetzen.

Darum glauben wir, dass heute dem Entwurf des Bundesrates, dem auch die Kommission folgt, zugestimmt werden sollte.