Lexipedia

Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

Die Verweigerung der Mitwirkungspflicht kann prozessuale oder materielle Sanktionen nach sich ziehen. Wie bei den materiellen Sanktionen können auch die prozessualen erst nach deren gehöriger Androhung erfolgen. In Analogie zu Artikel 27 Absatz 3 muss deshalb auch in Artikel 51 eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden.

Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22 | Lexipedia | Lexipedia