Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-22
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-22
Wortprotokoll
Ich befinde mich bei Artikel 1 in einem ernsthaften Interessenkonflikt. Als Mitglied der Kommission für Rechtsfragen habe ich dem Antrag zugestimmt, das Verwaltungsgericht neuestens "Verwaltungsgericht des Bundes" - und nicht mehr "Bundesverwaltungsgericht" - zu nennen. In der Redaktionskommission fand man dann, "Bundesverwaltungsgericht" wäre doch besser, weil man sich langsam an diesen Ausdruck gewöhnt habe.
In dieser Sandwichposition habe ich, wahrscheinlich alle meine Kompetenzen überschreitend, wie folgt entschieden: Ich habe der Redaktionskommission gesagt, dass es genüge, wenn man beim ersten Artikel vorsorglich den neuen Begriff "Verwaltungsgericht des Bundes" verwende, und ich habe die Parlamentsdienste davon dispensiert, die ganze Vorlage durchzuarbeiten und überall anstelle von "Bundesverwaltungsgericht" "Verwaltungsgericht des Bundes" hinzusetzen, weil dies erstens eine gewaltige Arbeit gewesen wäre und zweitens entgegen den Bemühungen des Entlastungsprogrammes die Parlamentsdienste belastet hätte.
Ich bitte Sie, für diese Unbotmässigkeit Verständnis zu haben. Mit Bezug auf die Verfahren würde ich die Fahne so belassen, wie sie nun ist, und sie mit den von uns gefassten Beschlüssen dem Nationalrat übergeben.
Wenn der Nationalrat sich dann ebenfalls für die Wortwahl "Verwaltungsgericht des Bundes" entscheiden würde, wäre es noch zeitig genug, die Fahne vollumfänglich anzupassen. Wenn der Nationalrat wider Erwarten beim angestammten Begriff "Bundesverwaltungsgericht" bliebe, könnte man die ganze Fahnenübung unterlassen.