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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-23

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-23

Wortprotokoll

Herr Schmid will eigentlich zur alten Formulierung zurückkehren, wie sie heute im OG ist. Dort geht man von der Regel aus, dass die Vereidigung vor der Bundesversammlung stattfindet; ausnahmsweise ist die Vereidigung aber auch vor dem Bundesgericht möglich. Der Bundesrat wollte mit seinem Vorschlag die Vereidigung vor der Bundesversammlung als Pflicht einführen, um die Bedeutung der Bundesrichter in unserem Lande entsprechend hervorzuheben.

Ich opponiere in dem Sinne nicht gegen den Antrag Schmid Carlo.

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