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Hess Hans · Ständerat · 2003-09-23

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

In meiner Eigenschaft als Präsident der GPK-Subkommission "Gerichte" habe ich jedes Jahr Gelegenheit, einmal das Bundesgericht in Lausanne und das Bundesversicherungsgericht in Luzern zu besuchen und mit den Vertretern dieser Gerichte die Situation an den Gerichten zu besprechen. Während in Luzern die Arbeitslast in den letzten Jahren stark zugenommen hat, verzeichnet das Bundesgericht in Lausanne seit drei Jahren einen kontinuierlichen Rückgang der Eingänge. Dieser betrug im vergangenen Jahr gegenüber dem im Jahr 1996 erreichten Höchststand von 5615 Fällen 18,8 Prozent. Ich spreche also von einem Rückgang von 18,8 Prozent. Mit 4555 Eingängen im Jahre 2002 wurde der Stand vor zehn Jahren erreicht, als mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege erste Entlastungsmassnahmen beschlossen wurden.

[PAGE 889] Diese Entlastungsmassnahmen bestehen bekanntlich in der Erhöhung der Arbeitsmittel und in den gesetzlichen Vorkehren von 1992. Bei der Erhöhung der Arbeitsmittel stellen wir eine Verdreifachung der Anzahl der Gerichtsschreiber fest. Wir haben heute pro Bundesrichter drei Gerichtsschreiber, also 90 Gerichtsschreiber. Diese erarbeiten, je nach Abteilung, einen grossen Teil der Referate, die die Grundlage für die Entscheidfindung bilden. Bei den gesetzlichen Vorkehren hat vor allem die Ausdehnung der Dreierbesetzung eine Effizienzsteigerung gebracht.

Mit den neuen rechtlichen Grundlagen für die Schaffung der unteren Instanzen wird zweifellos nochmals eine starke Entlastung des Bundesgerichtes realisiert werden können. Allein der Wegfall der Funktion der Anklagekammer, wo drei Richter mit einem hohen Pensum engagiert waren, wird zu einer merklichen Entlastung führen. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nebst den heute 41 ordentlichen Richtern 30 nebenamtliche Richterinnen und Richter zum Einsatz gelangen. Herr Bundesrichter Giusep Nay weist in einer Publikation in der EuGRZ 2003 auf Seite 160 darauf hin, dass heute nicht genug Dossiers zur Verfügung stehen, um die Anzahl Beschwerdefälle zuteilen zu können, die erledigt werden könnten.

Alles in allem besteht nach meiner Beurteilung kein Bedürfnis, im Gesetz bereits jetzt die Erhöhung der Anzahl Richter auf bis zu 50 Mitglieder vorzusehen. Wir haben bekanntlich vor einem Jahr für das Versicherungsgericht in Luzern zwei zusätzliche Richter gewählt. Wir hätten also auch mit der bundesrätlichen Höchstzahl von 45 Richtern noch eine Reserve von vier Richtern, wenn sich der Einsatz von zusätzlichen Richtern in Luzern wirklich aufdrängen würde. Es ist meiner Ansicht nach wenig sinnvoll, in einem Gesetz die Begehrlichkeit nach zusätzlichen Richtern geradezu zu fördern.

Ebenso wichtig ist es, dass wir die Begrenzung nach unten nicht unnötig mit 40 Stellen verbauen. Sollte es sich wirklich zeigen, dass das Bundesgericht massiv entlastet wird, ist nicht einzusehen, weshalb wir heute eine Begrenzung von 40 Richtern einbauen. Ich darf darauf hinweisen, dass heute ein Bundesrichter etwa 1 Million Franken kostet, wenn man seinen Lohn, den Lohn der drei Gerichtsschreiber und denjenigen der Sekretärin rechnet. Hier muss auch nach unten eine flexiblere Lösung auf mindestens 35 möglich sein.

Ich beantrage Ihnen deshalb, meinem Antrag zuzustimmen.