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Hofmann Hans · Ständerat · 2003-09-24

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-24

Wortprotokoll

Wie Kollege Maissen gesagt hat, haben wir in der Kommission über diese Frage diskutiert. Zum Materiellen: Ich habe Ihnen in der Eintretensdebatte gesagt, warum sich unsere Kommission hier im Grundsatz dem Nationalrat angeschlossen hat. Wir haben uns allerdings für eine Frist von zwei Jahren entschieden, weil wir zurzeit einfach nicht im Besitze der notwendigen Unterlagen und der erforderlichen Entscheidgrundlagen sind, um hier grünes Licht für vier Jahre zu geben, um einer Periode von vier Jahren zuzustimmen. Es fehlt - das wurde auch von Herrn Bundesrat Deiss gesagt - zurzeit noch die klare Trennung zwischen gemeinwirtschaftlichen und privatwirtschaftlichen Dienstleistungen. Auch die Frage der Quersubventionierung von staatlich finanzierten Dienstleistungen zu privatwirtschaftlichen Dienstleistungen der Osec ist nicht geprüft, und das soll im neuen Leistungsauftrag definiert werden; wir möchten die Osec ja daran messen. Es wäre meiner Meinung nach also fast etwas verantwortungslos, hier für vier Jahre grünes Licht zu geben.

Auch Kollege Maissen hat ja in der Kommission unserem Antrag auf zwei Jahre zugestimmt. Er kommt jetzt nach nochmaliger Prüfung - und ich begrüsse, dass er diese Dinge so gründlich prüft - aus rein formaljuristischen Gründen zum Schluss, dass wir einen Zahlungsrahmen für vier Jahre beschliessen müssen, weil es im Gesetz eben heisst, dieser Zahlungsrahmen werde "jeweils für vier Jahre" festgelegt. Er untermauert das auch mit einem kurzen Gutachten des Bundesamtes für Justiz.

Ich teile die Meinung des Bundesamtes für Justiz überhaupt nicht. Aber ich bin nicht Jurist, ich bin ein juristischer Laie. Ich habe aber noch mit unserem Kommissionspräsidenten gesprochen, der Jurist ist. Er und andere Kollegen, die Juristen sind, teilen diese Meinung des Bundesamtes für Justiz auch nicht. Ein Zahlungsrahmen ist kein Ausgabenbeschluss, sondern das ist eine Planung, eine Absichtserklärung. Der Zahlungsrahmen verpflichtet den Bundesrat nicht, dieses Geld auch auszugeben und diese Aufgabe so weiterzuführen, wie sie vorgesehen ist. Das Parlament könnte diese Ausgabe jährlich über das Budget - das Budget hat Vorrang - halbieren oder noch weiter kürzen oder fast total infrage stellen. Wenn das Parlament das jährlich tun kann, dann, denke ich, kann es auch einmal eine kürzere Zahlungsrahmenperiode festlegen, wenn das gut begründet ist.

Diese vier Jahre verstehe ich persönlich so: Das Parlament wollte damals, dass man diesen Zahlungsrahmen nicht für sechs oder acht Jahre festlegen kann, sondern dass vier Jahre das Maximum sind, über das man bestimmen kann. Es ist richtig: Im Gesetz heisst es nicht "maximal für vier Jahre", sondern "jeweils für vier Jahre". Das sind jetzt natürlich juristische Spitzfindigkeiten, die es eigentlich zu klären gälte. Nicht alle staatlichen Tätigkeiten und Ausgaben werden mit einem Zahlungsrahmen oder mit einem Rahmenkredit begleitet. Die meisten Ausgaben laufen einfach, und es wird mit dem Budget jeweils wieder darüber beschlossen.

Wenn das Parlament im Gesetz bei gewissen Aufgaben beschliesst, hier wolle es einen Zahlungsrahmen für eine gewisse Anzahl von Jahren, dann hat das eben zwei Seiten. Die eine Seite hat Kollege Maissen aufgezeigt, aber das ist für mich nicht der Hauptgrund. Der Grund liegt nicht darin, dass der Empfänger dieser Gelder dann eben irgendwie eine gewisse Sicherheit hat, sondern das Parlament sagt: Diese Aufgabe wollen wir nicht einfach unbefristet laufen lassen, sondern wir wollen diese Aufgabe alle vier Jahre hinterfragen, diese Aufgabe überprüfen; wir wollen alle vier Jahre neu beschliessen können, ob und wie diese Aufgabe weitergeführt werden soll.

Dieser Zahlungsrahmen ist also vor allem ein politischer und kein juristischer Entscheid. Wenn das Parlament sagt, es wolle das alle vier Jahre wieder überprüfen und hinterfragen können, dann kann es das auch in einer kürzeren Frist tun. Es gäbe ja die Möglichkeit, das zu umgehen, indem wir einen Zahlungsrahmen für vier Jahre beschliessen und dann eine Übergangsbestimmung machen und sagen würden, es würden nur die Mittel für zwei Jahre freigegeben. Dann müsste der Bundesrat wieder Antrag auf Freigabe der Mittel für weitere zwei Jahre stellen. Das wäre dann juristisch wahrscheinlich korrekt, aber es liefe auf genau dasselbe hinaus.

Zur Frage, wie die Meinung des Gesetzgebers genau war, denke ich Folgendes: Kollege Maissen hat die Botschaft des Bundesrates zitiert; im Parlament ist diese Frage anscheinend nicht breit diskutiert worden. Wenn es eine Streitfrage gäbe, müsste also die Rechtsprechung die Rechtsauslegung festlegen. Aber je nachdem, wie wir heute beschliessen, beschliessen wir als Gesetzgeber, dass unsere Rechtsauslegung die ist, dass wir in begründeten Fällen auch eine kürzere Frist beschliessen können.

Ich denke auch, dass das Plenum nicht der Ort ist, um diese formaljuristische Frage im Detail auszudiskutieren. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission mit dem Zahlungsrahmen für zwei Jahre und mit dem verlangten Bericht zuzustimmen. Wir haben dann so oder so eine Differenz zum Nationalrat, und dann soll die Kommission des Nationalrates diese berechtigte Frage noch gründlich prüfen. Das sollten wir nicht hier im Plenum tun.

Ich bitte Sie: Stimmen Sie der Kommission zu, und geben Sie diese Frage in den Nationalrat zurück.