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Deiss Joseph · Bundesrat · 2003-09-24

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2003-09-24

Wortprotokoll

Ich werde vier Punkte kurz angehen:

1. Das ist ein formaljuristischer Punkt. Es bleibt natürlich dem Parlament anheim gestellt, die Gesetze, die es erlässt, zu interpretieren. Aber ich frage Sie, was für den Bundesrat, der nun dem Parlament einen Antrag für einen Rahmenkredit stellt, wohl am naheliegendsten ist, wenn im Gesetz steht, dass die Bundesversammlung jeweils für vier Jahre einen Kredit bewilligt? Für den Bundesrat am naheliegendsten ist wohl, dass er für vier Jahre einen Rahmenkredit vorschlägt. Das hat er auch getan und tut es weiterhin.

2. Es wurde auf die Nachhaltigkeit dieser Arbeit hingewiesen. Es ist in der Tat so, dass die Exportförderung nichts ist, was von heute auf morgen erledigt werden kann. Der Aufbau eines Hubs, sein langsames In-Fahrt-Bringen bis zu den ersten Erfolgen, braucht eine gewisse Zeit. Ich war vor zwei Wochen in Brasilien und habe unseren dortigen Hub besucht und mit den Leuten Gespräche geführt. Ich habe ihnen gesagt: "Ich will jetzt Resultate! Ich will im Parlament sagen können: Das und das ist geschehen, das haben Sie unternommen." Ich habe hier eine Liste von verschiedenen Beispielen, die zeigen, dass in jedem Fall - auch dort, wo Erfolge zu verzeichnen sind - zwei, drei Jahre benötigt werden. Es gibt das Beispiel einer Firma, die sich fragt, ob sie die Priorität in Spanien oder in Brasilien setzen soll. Dafür haben zwei Hubs gearbeitet, und die besagte Firma hat ihre Priorität setzen können. Jetzt erst wird sie die eigenen Leute nach Brasilien schicken, um dort konkret zu arbeiten. Die Firma ist zufrieden, der Hub konnte die Fragen, die sie gestellt hat, beantworten. Sie hat nun konkrete Ansätze, um weiterzufahren. So wird gearbeitet.

3. Aber das kann man nur tun, wenn man auch eine gewisse Zeit zur Verfügung hat. Deshalb wollte das Parlament einen Rahmenkredit über vier Jahre sprechen, damit die Planbarkeit dieser Arbeit möglich ist. Aber das heisst noch nicht - wie das vielleicht durch das Votum von Herrn Hofmann zum Ausdruck gekommen ist -, dass mit dem Rahmenkredit "grünes Licht" gegeben wird, wie er gesagt hat. Es wird grünes Licht für die Planung, aber nicht für das Geldausgeben gegeben. Ein Rahmenkredit, das wiederhole ich hier - Herr Brändli und andere haben darauf hingewiesen -, bedeutet noch kein grünes Licht, um das Geld auszugeben. Aber ein solcher Rahmenkredit ermöglicht es, für eine längere Phase zu planen und zu arbeiten. Das Parlament hat es in der Hand, jeweils beim Budget noch die Bremse anzuziehen.

4. Die Frage ist letztlich: Wollen wir eine solide, sinnvolle Exportförderung betreiben? Unter den gegebenen Umständen, angesichts der Tatsache, dass in der Osec auch gewisse personelle Probleme aufgetreten sind, kann ich Ihnen sagen - auch wenn es ein Verein ist, bei dem ich nicht direkt dreinreden kann -, dass ich die notwendigen Massnahmen vorgekehrt habe, damit die Situation nun auch den Erwartungen entspricht. Es geht darum, die Exportförderung und nicht die Osec zu unterstützen; deshalb bedeutet ein vierjähriger Rahmenkredit nicht vier Jahre freier Lauf für die Osec. Wir werden mit der Osec höchstwahrscheinlich einen neuen Leistungsauftrag abschliessen - erst einmal für zwei Jahre. Und dann werden wir dem Parlament, was ich ja auch zugestanden habe, im Frühjahr 2005 den Bericht über die drei ersten Jahre vorlegen. Von da weg ist es dann für das Parlament immer noch möglich, Entscheide zu treffen - wenn nichts anderes übrig bliebe, im Rahmen des Budgets 2006.

Deshalb möchte ich weiterhin den Entwurf des Bundesrates empfehlen, der doch auf dem aufbaut, was das Parlament mit dem Gesetz damals gewollt hat.