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Schmid Carlo · Ständerat · 2003-09-24

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-24

Wortprotokoll

Frau Brunner hat jetzt während zwei Tagen mit uns erlebt, wie stark wir in einem Geschäft unter dem Eindruck des Bundesamtes für Justiz standen. Dieser Minderheitsantrag liegt etwa auf der Linie "Fiat iustitia, pereat Helvetia!" Ich muss Ihnen sagen: Wir müssen aufpassen. Von allen grundsätzlichen Rechtsüberlegungen einmal abgesehen, sind wir gemäss Bundesverfassung dafür da, das wohlverstandene Interesse unseres Staates zu verteidigen. Und wenn wir hier nicht der Mehrheit folgen, sondern Frau Brunner und der Minderheit, dann verteidigen wir nicht das wohlverstandene Interesse des Staates, sondern bringen uns in Gefahr.

Ganz abgesehen davon, dass Belgien mit einer solchen Bestimmung seine Erfahrungen gemacht hat und nun zurückbuchstabieren muss, müssen Sie sich anhand eines klassischen Falles vorstellen, wo wir hinkämen, wenn wir der Minderheit folgen würden. Es kommt jemand in die Schweiz und hat ein Delikt nach den Artikeln 108 bis 114 des Militärstrafgesetzbuches begangen, ob unstreitig oder streitig sei noch dahingestellt; und er kommt aus einem Staat, in dem er selbst eine Funktion hat; er hat also diese Rechtsverletzungen quasi als Staatsfunktionsträger begangen; und er kommt zweitens aus einem Staat, der diese internationale Gerichtsbarkeit nicht anerkennt. Was machen Sie dann?

Mit der Minderheit müssen Sie ihn in der Schweiz behalten und aburteilen. Solange das ein Bosnier ist, geht das noch, nicht wahr. Jetzt rede ich einmal Klartext. Solange es ein Tschetschene ist, geht das noch. Aber was machen Sie mit einem US-amerikanischen General oder mit einem israelischen Bataillonskommandanten? Da kommen wir natürlich in Teufels Küche. Und das will ich nicht. Ich bin der Auffassung, dass wir genug andere Probleme haben. Wir müssen nicht das auch noch haben.

Wir sollten nicht kecker tun, als wir sind. Und daher bin ich der Auffassung, dass Sie der Mehrheit zustimmen sollten.