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Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-09-25

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-25

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die Antwort auf meine Interpellation. Ich lege Wert darauf, den Ausgangspunkt noch kurz zu skizzieren, damit man nicht die Auffassung hat, dass diese Fragen, die ich gestellt habe, gleichsam einfach so in der Luft hängen. Anlass war die einseitige Verordnung durch Deutschland mit der Verschärfung - das haben wir heute schon einmal gehört - im Bereich Nachtanflugverbot, Mindestflughöhe usw.

Mitte Juni bestand - nicht nur für mich, sondern auch für eine breite Öffentlichkeit - Unklarheit darüber, was jetzt mit dieser einseitigen Verordnung schweizerischerseits gemacht wird. Ich danke dem Bundesrat, dass er mit dieser Antwort Klarheit geschaffen hat. Am 10. Juni, das haben wir jetzt zur Kenntnis genommen, wurde diese Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Das Wesentlichste scheint mir nun, dass wir unmissverständlich die Haltung des Bundesrates zur Kenntnis nehmen können, dass auch er - wie ich und andere hier im Saal - der vollendeten Überzeugung ist, dass mit dieser einseitigen Verordnung durch Deutschland eine Verletzung des bilateralen Luftverkehrsabkommens vorliegt. Ich glaube, das muss mit aller Deutlichkeit und Klarheit festgestellt werden. Die deutschen Massnahmen bringen für uns eine unverhältnismässige Beeinträchtigung mit sich. Hierüber, Herr Bundesrat, haben Sie in Ihrer Antwort auch keine Zweifel offen gelassen, und in diesem Sinne wird diese Beschwerde jetzt auch geführt.

Im Zusammenhang mit dieser Beschwerdeführung habe ich im Rahmen der Beantwortung der Empfehlung 03.3246, die wir soeben behandelt haben, zur Kenntnis genommen, dass vom Bundesrat darauf hingewiesen wird, wie diese Beschwerdeführung erfolgt ist. Ich meine, dass diese Koordination, die seitens des UVEK vorgenommen worden ist, auch richtungweisend sei für die Behandlung anderer Probleme, anderer Fragen in diesem Zusammenhang. Ich glaube, das war vorbildlich, wie man diese Beschwerdeführung koordiniert hat.

Noch eine Bemerkung zur Frage, warum der Bundesrat nicht noch von anderen Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat. Der Bundesrat sagt, die Anfechtung bei der Icao sei ihm nicht als opportun erschienen. Das ist eine Frage der Beurteilung. Immerhin möchte ich feststellen, dass die beiden Verfahren, nämlich das bei der EU-Kommission - dort geht es um das bilaterale Luftverkehrsabkommen - und dasjenige bei der Icao, rechtlich verschieden sind. Es sind völlig verschiedene Verfahren, weil es bei der Icao um das Chicagoer-Abkommen geht und beim jetzigen Verfahren bei der EU wie gesagt um das bilaterale Abkommen. Ich hätte mir durchaus vorstellen können, beides zu tun, um vielleicht mehr Druck auszuüben. Aber was letztendlich in dieser Frage gescheiter oder besser ist, müssen wir wahrscheinlich offen lassen. Als Anwalt meine ich, ich hätte in dieser Angelegenheit sämtliche Geschütze gerichtet.

Wichtig scheint mir auch, dass der Bundesrat darauf hinweist, dass die eine Hand wissen muss, was die andere macht. Es besteht ja die Gefahr in dieser Situation, dass allseits irgendwelche Aktivitäten entfaltet werden. Ich meine, es ist eben richtig, dass man sagt: Die Stossrichtung der Eidgenossenschaft ist Brüssel, und die Unternehmen sollen sich mit den Gerichten in Deutschland herumschlagen. Hier soll man keine Vermischung machen.

Es scheint mir noch wichtig, dass wir hier auch zuhanden einer breiteren Öffentlichkeit und insbesondere Richtung Brüssel unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass wir bezüglich der Protokollerklärung - Herr Bundesrat, jene, die Sie mit Verkehrsminister Stolpe unterzeichnet haben und von der auch Sie sagen, alle rechtlichen Schritte blieben vorbehalten - festhalten, dass das von Brüssel nicht schon als eine Art Konsens vonseiten der Schweiz interpretiert werden darf. Es scheint mir ganz entscheidend zu sein, dass diese Protokollerklärung mit der Frage, ob hier eine krasse Rechtsverletzung vorliegt, nichts zu tun hat. Diese Rechtsverletzung ist gegeben. Sie wird durch diese Aussagen nicht relativiert. Herr Bundesrat, das habe ich Ihnen auch nicht unterschoben. Aber es ist ja nicht entscheidend, was wir sagen, sondern entscheidend ist eben, wie das, was wir sagen, beim Empfänger ankommt. Dort darf es nicht falsch ankommen.

Ich möchte unterstreichen, was Herr Pfisterer angetönt hat und was insbesondere Kollege Büttiker erklärt hat: Es geht hier auch darum, dass seitens des Bundesrates die Bedeutung des Flughafens Zürich unter allen Aspekten unmissverständlich immer wieder erläutert, erklärt und dokumentiert wird und dass hierfür ein Bekenntnis abgegeben wird. Ich bin überzeugt: Wenn sich die Europäische Kommission von rechtlichen Erwägungen leiten lässt - nicht von politischen, es geht hier um die Durchsetzung des Rechtes -, ist nur ein Schluss möglich, nämlich dass mit dieser einseitigen Verordnung von Deutschland eine krasse Rechtsverletzung vorliegt.

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