Brändli Christoffel · Ständerat · 2003-09-25
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-25
Wortprotokoll
Artikel 49 Absatz 3 des Umweltschutzgesetzes sieht vor, dass der Bund die Entwicklung von Anlagen und Verfahren unterstützen kann, mit denen die Umweltbelastung im öffentlichen Interesse vermindert wird. Alle fünf Jahre ist ein Bericht über die Umwelttechnologieförderung zu erstellen. Der vorliegende Bericht informiert über Aktivitäten der Jahre 1997 bis 2001 - man kann sagen: der ersten Periode der Umwelttechnologieförderung. Sie finden in diesem Bericht interessante Beispiele dieser Förderung sowie eine Darstellung der Resultate der ersten fünf Jahre.
Im Interesse einer umfassenden Beurteilung wurde das Institut für Politikstudien Interface GmbH in Luzern mit der Evaluation der Umwelttechnologieförderung des Buwal [PAGE 943] beauftragt. Folgende vier Fragen wurden eingehend geprüft und in zahlreichen Gesprächen vertieft:
1. Eignet sich das Konzept zur Erreichung der angestrebten Ziele?
2. Wie bekannt ist die Umwelttechnologieförderung des Buwal?
3. Wie sind die Abwicklung und die Projektbeurteilung zu bewerten?
4. Wie ist die Wirksamkeit der Projekte zu beurteilen?
Ihre Kommission hat sich mit diesen Fragen noch vertieft befasst. Insgesamt kommen sowohl die erwähnte Studie als auch Ihre Kommission zu einer positiven Beurteilung der ersten fünf Jahre eidgenössischer Umwelttechnologieförderung. Die Kommission unterstützt dabei im Grossen und Ganzen die im Bericht des Bundesrates über die Wirkung der Umwelttechnologieförderung aufgeführten Empfehlungen. Es geht dabei um acht Punkte:
1. Die Umwelttechnologieförderung des Buwal soll weitergeführt werden.
2. Die Projektförderung soll durch inhaltlich definierte Programme ergänzt werden.
3. Die flankierenden Massnahmen sind inhaltlich zu überdenken.
4. Das ganze Programm soll stärker auf die Unterstützung von öko-effizienten Produkten und Prozessen ausgerichtet werden.
5. Die Abgrenzung zu anderen Instrumenten der Projektförderung soll klarer kommuniziert werden.
6. Die Bekanntheit der Umwelttechnologieförderung ist zu verbessern.
7. Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Entscheidungsfindung sollen erhöht werden.
8. Die fachliche Projektbegleitung und der Projekt-follow-up sind zu intensivieren.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass diese Empfehlungen ernst genommen werden und teilweise in Umsetzung sind. Für die in diesem Bereich geleistete Arbeit möchte ich den Verantwortlichen recht herzlich danken.
Ich beantrage Ihnen in diesem Sinne namens der Kommission, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.