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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-09-25

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-09-25

Wortprotokoll

Zu den Südanflügen Folgendes:

1. Zunächst einmal sind Südanflüge technisch möglich. Südanflüge wurden schon einmal durchgeführt, als eine Piste repariert wurde. Sie wurden in einem ordentlichen Verfahren ausgeschrieben, dann allerdings wegen der Wetterlage nicht so stark in Anspruch genommen, wie man das ursprünglich gemeint hat, aber immerhin, es sind bereits Südanflüge durchgeführt worden.

2. Während des Koordinationsprozesses zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), wo alle Beteiligten die raumplanerischen Eckwerte für ein künftiges definitives Betriebsreglement des Flughafens vorbereitet hatten, sind alle von möglichen und wünschbaren Südanflügen ausgegangen, nach dem Motto, dass der Lärm einigermassen gerecht verteilt werden solle.

3. Es ist so, dass mit Deutschland ein Vertrag, von dem jetzt wieder die Rede ist, nur möglich ist, wenn die Schweiz zu solchen alternativen Anflugverfahren bereit ist. Das war einerseits mit ein Anlass zur Verschiebung der einseitigen Massnahme, die ursprünglich auf den 10. Juli dieses Jahres vorgesehen war und die dazu geführt hätte, dass mehrere Flüge nicht mehr hätten in Zürich landen können. Das ist auch beim soeben durchgeführten Besuch des deutschen Bundeskanzlers gesagt worden. Es keimt jetzt zum Teil schon wieder die Hoffnung auf einen neuen Staatsvertrag auf, der dann wenn möglich darin bestünde, dass man auf den Status vor der damaligen Kündigung zurückginge und einfach alles über Deutschland abwickeln könnte. Bundeskanzler Schröder hat auch an der Medienkonferenz - also nicht nur bei mir unter vier Augen, sondern auch nachher - gesagt, ein allfälliger neuer Vertrag, eine allfällige politische Lösung müsse sich am Staatsvertrag, den das Parlament [PAGE 948] abgelehnt habe, orientieren. Herr Germann hat es gesagt: Um eine Vereinbarung abschliessen zu können, braucht es immer beide Parteien, die damit einverstanden sind. Das heisst, nach jetzigem Stand der Dinge sind Südanflüge technisch möglich, und sie sind im Moment auch politisch notwendig, wegen der einseitigen Massnahmen, die Deutschland in Kraft gesetzt hat.

Ich möchte hier ganz kurz sagen, was ab dem Winterfahrplan geplant ist, und zwar weil von den Betroffenen der Südanflüge zum Teil behauptet wird, dass ihnen ab Oktober der Himmel verdunkelt würde und in den Schulen nicht mehr unterrichtet werden könne usw.: Geplant ist eine Stunde pro Tag am Morgen. Ich will das nicht verharmlosen; ich finde das nicht angenehm, und das sollte vielleicht nicht die definitive Lösung sein. Vielleicht kann man andere Verteilungen finden, aber geplant ist jetzt eine Stunde. Und noch diese kleine Klammerbemerkung: Es ist eine Folge der einseitigen Massnahmen, dass das Nachtflugverbot über Deutschland während der Woche ausgedehnt wurde, das wäre nicht im Staatsvertrag gewesen, wenn Sie mir erlauben, das zu sagen. Es ist keine Schuldzuweisung, aber immerhin stehe ich selbst nun im Kanton Zürich dermassen unter Beschuss, als ob der Bund diese Südanflüge von sich aus - und damit komme ich auf den Grund, warum der Bundesrat Ihnen hier empfiehlt, diesen Punkt der Empfehlung nicht anzunehmen -, aus politischen Gründen gewissermassen, eingeführt hätte. Dem ist nicht so, und das muss ich erwähnen: Diese Südanflüge - eine Stunde jetzt pro Tag - wurden auf ein Gesuch des Flughafens, unterstützt vom Regierungsrat des Kantons Zürich, vom Bund bewilligt. Auch das sage ich nicht etwa, um von der Verantwortung abzulenken, sondern der Flughafen wie auch der Regierungsrat haben die Überlegung gemacht: Was ist uns wichtiger? Die Prosperität des Flughafens Zürich, damit diese Flugzeuge auch tatsächlich dort landen können, oder die zeitweise Beschallung einer Bevölkerungsgruppe, die bis jetzt noch nicht beschallt wurde? Das ist eine Interessenabwägung, die nicht leicht war; aber da haben sowohl der Regierungsrat wie der Flughafen - also nicht der Bundesrat - diese wirtschaftliche Abwägung vorgenommen, und das Bazl hat dieses Gesuch dann genehmigt. Deswegen wird es zu dieser Stunde mit Südanflügen kommen.

Was ich damit sagen will: Es handelt sich nicht um eine politische Ermessensabwägung, die der Bundesrat vorgenommen hat. Das Bazl war Bewilligungsbehörde, es hatte die Sicherheit zu prüfen und nichts anderes. Wie Sie wissen, habe ich jetzt noch eine Nachprüfung verlangt; das ist aber eine andere Frage.

Ein Weiteres: Wir haben gestern den Startschuss zu einem Mediationsverfahren gegeben. Bis jetzt war es der SIL-Koordinationsprozess, der das vorbereitet hat. Dem SIL-Koordinationsprozess wurde vorgeworfen, er sei in seiner Anlage nicht ganz gerecht zusammengesetzt, weil insbesondere die verschiedenen Gemeinden im Kanton Zürich, also Zürich-intern, nicht richtig gewichtet worden seien; es sei richtig, ein Verfahren zu machen, wo wirklich alle Beteiligten sich einbringen können.

Diesen Startschuss haben wir gestern gegeben. Wir wollen, dass zunächst ein unabhängiger Prozessvorbereiter und dann ein Mediator das macht - wirklich mit dem Anliegen, dass hier letztlich eine friedliche Lösung gefunden werden kann. Alle Betroffenen - die Schutzverbände, Süddeutschland, die Stadt Zürich - sollen hier einbezogen werden, also auch der Flughafen, auch die Wirtschaft, einfach alle. Wenn jetzt ein politisches Signal käme, wonach wir die Südanflüge vorantreiben müssen, könnte das etwas ungeschickt sein. Das ist die Meinung des Bundesrates.

Es kommt jetzt noch ein drittes Argument dazu, das mit den beiden Vorstössen zusammenhängt, die unmittelbar nachher behandelt werden. Sie verlangen - und wir haben es ja auch gemacht -, dass der Bundesrat diese einseitigen Massnahmen von Deutschland rechtlich anficht. Nun muss man Folgendes wissen: Rechtlich haben wir nur dann Erfolg, wenn wir sagen, es sei diskriminierend, wenn wir die Anflüge über schweizerischem Gebiet durchführen müssen. Wenn nun das Parlament sagt, die Südanflüge seien zu fördern, heisst das, es sei generell anzustreben, über Süden anzufliegen, und das kann unseren Rechtsstandpunkt schwächen. Das ist eigentlich der Grund. Aber ich gebe zu, dass das einen Widerspruch ergibt, aus dem wir alle einfach nicht herauskommen. Daraus muss man sich auf die eine oder auf die andere Art befreien. Man darf also dann später auch nicht Zeter und Mordio schreien, wenn wir dieses Rechtsverfahren nicht gewinnen.