Briner Peter · Ständerat · 2003-09-29
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-29
Wortprotokoll
Mit dieser Botschaft wird ein Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredites im Gesamtbetrag von 365 Millionen Franken beantragt. Für acht Vorhaben von je über 10 Millionen Franken sind Objektkredite im Umfang von 215 Millionen Franken erforderlich. Für Vorhaben bis 10 Millionen Franken soll der Verpflichtungskredit 150 Millionen Franken betragen. In der Kommission für öffentliche Bauten haben wir uns vor allem mit den Projekten auseinander gesetzt, die Kredite von über 10 Millionen Franken erfordern. Ich werde sie kurz kommentieren.
1. Zur Abdeckung der Repräsentations-, Konferenz- und Arbeitsplatzbedürfnisse des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei wie auch des Parlamentes, der Parlamentsdienste und der Medien wurde ein Belegungskonzept erstellt, das von der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung und vom Bundesrat vor bald drei Jahren genehmigt wurde und uns im Wesentlichen nicht unbekannt sein dürfte. Auf dieser Grundlage basieren die Umbauten und Neubelegungen des Parlamentsgebäudes und der Bundeshäuser. Es sollen 700 Büroarbeitsplätze, zusätzliche Arbeitsplätze für die Parlamentsmitglieder, Räumlichkeiten für die Fraktionen, weitere Sitzungszimmer inklusive eines solchen für grosse Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich zum Arbeitsplatzangebot können die Bedürfnisse des Postdienstes, der Festungswache und der Haustechnik abgedeckt werden.
Im Parlamentsgebäude werden die Hauptarbeiten infolge der Auslagerung der Medienarbeitsplätze vorab im 3. Obergeschoss notwendig. Im Bundeshaus West geht es darum, im 3. Obergeschoss mehr Büroarbeitsplätze einzurichten, während es im Bundeshaus Ost um Anpassungsarbeiten und Sanierungen geht.
In der Botschaft wird ausgeführt, dass in der zweiten Hälfte 2006 aus betrieblichen Überlegungen die Auslagerung des Parlamentes für eine Session erwogen werden müsste. Dazu liegt auch schon eine Empfehlung von Herrn Brändli vor. Wir haben darüber nicht heute zu entscheiden. Die Abklärungen der KöB ergaben indes, dass eine solche Auslagerung dann nicht nötig würde, wenn das Parlament bereit wäre, gewisse Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Ich sage dies nur, damit Sie sehen, dass wir auch das abgeklärt haben. Diese Diskussion werden wir hingegen später im Lauf dieser Woche und vermutlich noch später nochmals führen können.
Der hierfür beantragte Objektkredit beträgt 30 Millionen Franken.
2. Die Gesamtsanierung des Bernerhofs: Hier werden 42,3 Millionen Franken beantragt. Während die Sanierung und Instandstellung des Gebäudeinnern ein integraler Bestandteil des Belegungskonzeptes ist, macht der Gebäudezustand eine Gesamtsanierung erforderlich. Der heutige Zustand genügt nicht einmal mehr den Brandschutzvorschriften. Die Renovation hat nach denkmalpflegerischen Kriterien zu erfolgen. Die Gesamtsanierung bietet auch die Gelegenheit, an dieser zentralen Lage kostengünstige und auf Mehrfachnutzung ausgelegte Repräsentationsräume einzurichten. Weder das Von-Wattenwyl-Haus noch der Landsitz Lohn bieten sich als Alternative an, weil teurer oder nicht realisierbar.
3. Die Fassaden- und Dachsanierung Bundeshaus West: Das kennen Sie wohl auch, vor allem wegen der Schutzdächer aus Plastik an den Haupteingängen, die aus Sicherheitsgründen installiert werden mussten. Die über 140-jährige Sandsteinfassade bröckelt und bedarf einer gesamtheitlichen Sanierung. Der Kredit hierzu beträgt 23,5 Millionen Franken.
4. Mit dem Objektkredit von 37,5 Millionen Franken für den Neubau Tiefmagazin West wird der dritte und vorläufig letzte Schritt des mit dem Gesamtkonzept 1992 aufgezeigten Entwicklungsbedarfs der Schweizerischen Landesbibliothek erfüllt. Heute ist die Lagerkapazität zu 95 Prozent belegt. Die Reserven reichen noch bis Anfang 2006. Mit dem Neubau kann der voraussehbare Lagerbedarf von 125 000 Stellmetern Magazinraum bis 2025 abgedeckt werden.
5. Dem Kredit von 28 Millionen Franken für die Einrichtung des Sammlungszentrums des Schweizerischen Landesmuseums in Affoltern am Albis kommt eine Schlüsselposition für das ganze Landesmuseum zu. Es ist auch praktisch eine Voraussetzung für die Renovation des Altbaus, wo Auslagerungen nötig werden. Zudem können Sammlungsgegenstände von elf verschiedenen Standorten sinnvoll hier konzentriert werden. Mit der Realisierung des Sammlungszentrums wird die Konzentration der Lager- und Logistikbereiche und der Ateliers einen grossen Schritt weitergeführt. Damit entsteht ein Objektdienstleistungszentrum für die "Musée Suisse"-Gruppe.
6. Für die erste Etappe der Sanierung des Altbaus des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich wird ein Kredit von 16 Millionen Franken beantragt. Hier besteht ein erheblicher baulicher Nachholbedarf. Der heutige bauliche Zustand verlangt nach Massnahmen, um die Sicherheit von Publikum, Mitarbeitenden und Sammlungsgegenständen zu gewährleisten. Die aus Sicherheitsgründen erforderlichen Nutzungsbeschränkungen lassen einen einigermassen wirtschaftlichen Museumsbetrieb kaum noch zu, was eigentlich bedenklich ist.
Die erste Etappe an baulichen Massnahmen beinhaltet die Sanierung der tragenden Teile der Statik, also die Sanierung der Deckenaufleger, die Verstärkung der Gewölbe- und Deckenkonstruktion. Anlässlich einer späteren, zweiten Etappe wird es um die Sanierung der Haustechnik und der Sicherheitsanlagen gehen. Als dritte und letzte Etappe käme dann der Neubau vor die Räte, so wie er aus dem im vergangenen Jahr durchgeführten Projektwettbewerb hervorgeht. Wir sprechen heute aber ausschliesslich zur ersten Etappe, die als solche keine weiteren Schritte präjudiziert, aus Sicherheitsgründen jedoch unabhängig von weiteren Schritten unverzichtbar ist.
7. Der Neubau der Residenz unserer Botschaft in Washington. Der beantragte Kredit liegt bei 17,7 Millionen Franken. Die Botschaft in Washington ist eine der wichtigsten [PAGE 960] Vertretungen der Schweiz im Ausland. Sie pflegt intensive diplomatische Aktivitäten auf politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene. Dazu sind die entsprechenden Anforderungen - wie an Empfangs- und Repräsentationsräume - für die unterschiedlichsten Bedürfnisse zu erfüllen. Die heutige, fast achtzigjährige Grundsubstanz ist in einem schlechten Zustand. Mit einem Neubau am bisherigen Standort soll, nach einem international ausgeschriebenen Projektwettbewerb, eine auf die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse ausgelegte Residenz entstehen.
Die Kommission für öffentliche Bauten hat zur Aufgabe, die beantragten Projekte auf Bedürfnisse und Notwendigkeit, auf die Kosten-Nutzen-Relation zu prüfen und allenfalls nach Alternativen zu hinterfragen. Die sieben vorerwähnten Projekte haben diese Anforderungen erfüllt.
8. Beim Projekt der Ausgliederung der Eidgenössischen Militärbibliothek (EMB) mit der vorgesehenen Sanierung und Erweiterung des Gebäudes an der Papiermühlestrasse 21a in Bern stellten sich aber Fragen nach Alternativen. Die Ausgliederung aus dem Bundeshaus Ost hat mit dem neuen Belegungsplan der Bundeshäuser zu tun. Es geht also nicht um einen freiwilligen Entscheid der Militärbibliothek. Die Verlegung ins Eidgenössische Zeughaus ist auf den ersten Blick sicher plausibel. Für die Sanierungs- und Anpassungsarbeiten dort wird ein Kredit von 20 Millionen Franken beantragt. Die KöB hat nach ihren Beratungen den Bundesrat um Auskunft gebeten, ob das Bedürfnis für den Betrieb einer separaten Militärbibliothek mit eigener Organisation und eigenen Gebäuden wirklich ausgewiesen sei, ob angesichts der knappen Mittel nicht eine Zusammenlegung mit der Landesbibliothek sinnvoller wäre, oder was für andere Alternativlösungen zur Reduktion der Investitions- und Betriebskosten er sehen könnte. In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass er eine institutionelle oder räumliche Zusammenlegung der Militärbibliothek mit der Landesbibliothek in den letzten Jahren wiederholt geprüft habe, dies aber immer wieder als nicht praktikabel ablehnen musste.
Die rund 18 000 von der EMB benötigten Magazinlaufmeter müssten so oder so neu bereitgestellt werden. Da die EMB Teil des Projektes Neubelegung Bundeshäuser sei, würde jede Verzögerung dieses Grossprojekt in finanzieller und terminlicher Hinsicht gefährden. Aus heutiger Sicht stelle eine Zusammenlegung der beiden Bibliotheken aufgrund finanzieller Überlegungen keinen Vorteil dar. Eine Zusammenlegung würde im Gegenteil zu Mehrkosten führen. Die langfristig erzielbaren Synergien durch eine Zusammenlegung der beiden Institutionen wären nicht so gross, dass sie die Nachteile der Zusammenlegung und die dabei wohl nicht vermeidbaren Reibungsverluste aufwiegen würden.
Die EMB wird neu in einem bereits bestehenden Zeughausgebäude des Bundes untergebracht, das die Denkmalpflege als schützenswert einstuft und das früher oder später auf jeden Fall renoviert werden müsste. Es eignet sich gut für eine Nutzung als Bibliothek. Mit der Erstellung des Tiefenmagazins als Annex werden die heute in Miete stehenden Flächen sowie der mittel- bis langfristige Flächenbedarf abgedeckt. Die Unterbringung der EMB an einem einzigen Standort, welcher kundenfreundlich ausgestaltet werden soll und verkehrsmässig günstig liegt, wird es erlauben, die Arbeits- und Betriebsabläufe effizient zu gestalten. Damit und mit der engen Zusammenarbeit mit anderen Bibliotheken können, so der Bundesrat, die Betriebskosten zweifellos optimiert werden.
9. Für Vorhaben bis 10 Millionen Franken wird ein Kredit von 150 Millionen Franken beantragt, als Sammelkredit für unvorhergesehene Bauprojekte und Liegenschaftserwerbe sowie für bereits bekannte Einzelprojekte im Rahmen dieser Limite.
Die beantragten Investitionen sind in der Investitionsplanung 2003-2010 für die zivilen Immobilien des Bundes enthalten. Die beantragten Kredite sind Verpflichtungskredite, werden also erst durch den normalen Budgetbewilligungsprozess ausgelöst werden.
Der Anteil des zivilen Bauprogramms am Entlastungspaket beträgt 50 Millionen Franken für das Jahr 2004 und je 80 Millionen Franken für die Jahre 2005 und 2006.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig - bei 1 Enthaltung, die die Militärbibliothek anbetrifft -, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm zuzustimmen.