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Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-09-29

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-29

Wortprotokoll

Obwohl es hier um einen Rahmenkredit von nicht weniger als 2,5 Milliarden Franken geht und wir uns bei den Bundesfinanzen in einer sehr kritischen Situation befinden, handelt es sich bei dieser Vorlage doch eher um eine Routineangelegenheit, um "courant normal". Nichtsdestotrotz hat die Aussenpolitische Kommission das Geschäft intensiv geprüft und durchbesprochen. Sie beantragt Ihnen einstimmig, sowohl dem Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe als auch dem entsprechenden Bundesbeschluss über den Rahmenkredit von 2500 Millionen Franken - so der amtliche Ausdruck für diese grosse Zahl - zuzustimmen.

Erlauben Sie mir aber doch noch ein paar grundsätzliche Bemerkungen: Ziel des Gesetzes ist es, für alle Aktivitäten der Schweiz im Rahmen der internationalen Währungshilfe eine einzige, kohärente gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der heutige Bundesbeschluss deckt nur einen Teil dieser Aktivitäten ab, nämlich die Beteiligung an Finanzhilfen im Falle von ernsthaften Störungen der internationalen Finanz- und Währungsbeziehungen, nicht aber z. B. die Beteiligung am Spezialfonds des IWF oder das Gewähren von bilateralen Krediten an bestimmte Länder. Das neue Gesetz wird also weder die Aufgaben noch die Ausgaben des Bundes erhöhen, sondern lediglich eine gemeinsame und übersichtliche rechtliche Basis schaffen.

Natürlich haben wir auch die Risikolage der bereitzustellenden Zahlungsmittel abgeklärt. Dabei ist uns von der Verwaltung glaubhaft versichert worden - und ich bitte Sie, Herr Bundesrat, allenfalls noch nachzudoppeln, falls ich nicht alle Zweifel zu zerstreuen vermöchte; Sie konnten ja an unserer Sitzung in Lenzburg nicht selber anwesend sein -, dass das Risiko sowohl für die Mittel der Nationalbank als auch für diejenigen des Bundes klein, überblickbar und somit tragbar ist.

So hat beispielsweise der IWF in seiner ganzen Geschichte noch nie auf den von ihm gewährten Krediten Verluste hinnehmen müssen. Die Quotensumme des IWF beträgt astronomisch anmutende 213 Milliarden Sonderziehungsrechte oder - für uns verständlicher ausgedrückt - fast 500 Milliarden Schweizerfranken. Davon sind derzeit 40 Prozent in Anspruch genommen. Die Schweiz ist mit 3,6 Milliarden Sonderziehungsrechten an dieser Quotensumme beteiligt, und zwar über die Nationalbank. Dieser Kredit wird derzeit sogar mit überdurchschnittlich guten 1,82 Prozent verzinst.

Aber auch bei bilateraler Währungshilfe, die direkt über den Bund läuft und eher kurzfristiger Natur ist, ist es bis heute nie zu Ausfällen gekommen. In jüngerer Vergangenheit hat [PAGE 958] die Schweiz zweimal an die Republik Jugoslawien und je einmal an Bulgarien und Tadschikistan solche Kredite gewährt. Im Finanzdepartement hat man sie als problemlos eingestuft.

Das also war in der Kommission unsere grösste Sorge, nämlich die Sicherheit für die im Rahmen der Währungshilfe geleisteten Darlehen und Garantieverpflichtungen. Andererseits erkannte die Kommission aber ebenso klar: Diese Mittel tragen zur Stabilität der internationalen Finanzbeziehungen bei, und daran hat die Schweiz als wirtschaftlich und finanzmarktmässig international eng verflochtenes Land ein ganz besonderes Interesse.

Einen Aspekt hat die Kommission aber noch besonders in den Vordergrund gerückt, nämlich die Transparenz der eingesetzten Mittel aus parlamentarischer Sicht. Wir haben dazu im Bundesbeschluss eine neue Bestimmung eingefügt. Sie finden die entsprechende Formulierung Ihrer Kommission in Ermangelung einer Fahne auf separatem Beiblatt.

Ich werde in der Detailberatung dazu noch eine kurze Erläuterung anbringen und bitte Sie vorerst einmal, auf die beiden Vorlagen einzutreten.