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Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-09-30

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-30

Wortprotokoll

Mit diesem Streichungsantrag möchte die Kommission bewusst jenen Bestrebungen Einhalt gebieten oder sie zumindest etwas abdämpfen, die unter entsprechender Kostenfolge für den Bund möglichst viele der Ausführungsaufgaben auslagern wollen. Die Streichung hat aber weitgehend bloss deklamatorischen Charakter; der Bund bleibt im Hinblick auf Massnahmen, die er für richtig befindet, immer noch frei. Denn wie Sie in Artikel 3 vorne bei der Auflistung der Massnahmen gesehen haben, ist jene Liste nicht abschliessend formuliert, sondern sie lässt auch für zusätzliche Massnahmen Raum. Insbesondere ist auch hier der reich dotierte Expertenpool nicht beschnitten, denn auch diese privatrechtlich verpflichteten Experten sind in Artikel 3 bereits expressis verbis verankert. Aber weitere Auslagerungen, vor allem an die vielen auf Bundesaufträge abonnierten nichtgouvernementalen Organisationen, hält die Kommission nicht für vordringlich.