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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-09-30

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-09-30

Wortprotokoll

Die Interpellation zielt so, wie wir die Fragen gelesen und verstanden haben, in eine raumplanerische Materie. Nun haben Sie die Diskussion ausgeweitet, auf die Verkehrspolitik überhaupt, auf das Zusammenspiel Strasse/Schiene insbesondere; Sie haben sogar noch vom Luftverkehr gesprochen. Die Interpellation selbst - ich sage nochmals: wie wir sie gelesen haben - war aber raumplanerisch motiviert, und wir haben auch so geantwortet. Es ist klar, dass sich die materielle Verkehrspolitik beispielsweise durch die Strassenpolitik als solche definiert - Avanti-Initiative, Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative -, dass sie auch von der Schienenpolitik geprägt ist, hier von der Bahnreform und von den Vorlagen zur "Bahn 2000", wo wir jetzt dann mit der Botschaft kommen. Es ist klar, dass sie auch von der Preisgestaltung geprägt ist; Herr Escher hat diesbezüglich Bemerkungen gemacht. Ich will beifügen, dass sie auch vom NFA geprägt ist. Das spielt alles zusammen.

Wenn Sie jetzt eine Antwort gewollt hätten, in der wirklich all das ineinander hineinspielt, hätten Sie ein etwas dickeres Antwortschreiben bekommen. Vielleicht haben Sie das gewünscht, wie ich jetzt der Debatte entnehme. Aber so, wie die Interpellation geschrieben worden ist, haben wir uns auf die Frage der Sachpläne konzentriert.

Wir werden - damit gehe ich auf einzelne Voten ein -, was die Bahnreform II angeht, was "Bahn 2000", zweite Etappe, angeht, tatsächlich immer wieder von den sich jagenden Sparprogrammen überholt: Wir müssen zum Teil als Infrastrukturdepartement im Hinblick auf das unbestrittene und gemeinsame Ziel, einen schuldenfreien Staat zu gestalten, Konzessionen machen, die wir eigentlich nicht machen möchten. Aber wir machen sie nicht zulasten der Randregionen und zugunsten der Zentren. Das möchte ich hier dann doch festgehalten haben. Wenn Herr Schmid einen Vertreter von Avenir Suisse zitiert, dann nehme ich das zur Kenntnis, aber ich habe mit einer solchen Aussage nichts zu tun. Dass wir eine "turizentrische", also zürichlastige Verkehrspolitik betreiben würden, müsste ich mit aller Vehemenz zurückweisen.

Es liegt uns daran, der nationalen Kohäsion zuliebe eine Verkehrspolitik zu betreiben, welche die Randregionen berücksichtigt und fördert. Herrn Escher muss ich sagen, dass ich sein Beispiel zur Preisgestaltung gerne mit dem Bundesamt für Verkehr diskutieren werde. Aber dessen Aufgabe ist es natürlich nicht in erster Linie, die Kostenwünsche der regionalen Bahnen und auch nicht jene der SBB zu berücksichtigen, sondern den Service public zu gewährleisten. Da gibt es mitunter Zielkonflikte bei der Preisgestaltung und bei der Frage, was für die Kunden angemessen ist, damit der öffentliche Verkehr auch tatsächlich genutzt wird. Da sind die Interessen der Bahnen zum Teil andere. Aber ich kenne das Beispiel mit den Zahnradbahnen nicht auswendig - Sie verzeihen mir das, aber ich will das gerne mal diskutieren.

Wie gesagt, wir sind dem Ganzen als einem raumplanerischen Problem begegnet. Für uns ist die angemessene Grunderschliessung aller Landesteile, sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Verkehr, der wichtigste Pfeiler unserer Verkehrspolitik. Der Bund soll kantonale und regionale Anliegen aufnehmen, wenn er seine Verkehrsangebote und die Verkehrsinfrastrukturen plant.

Bezüglich der Vernehmlassung, die vom Interpellanten angesprochen wurde, möchte ich richtig stellen: Es ist keineswegs beabsichtigt, die Verkehrsträger einzeln zu behandeln und sich dabei vorab auf die Agglomerationsräume zu beschränken. Das ist nicht unsere Absicht. Aufgrund der [PAGE 985] Ergebnisse der Vernehmlassung sind die Bundesstellen vielmehr beauftragt worden, einen Sachplan Verkehr zu erarbeiten. Dabei soll die sachliche und räumlich umfassende Behandlung des Verkehrs in den Vordergrund gestellt werden. Wenn ich "räumlich umfassend" sage, meine ich damit, dass alle Regionen und Landesteile gleichwertig zu beachten sind. Diese Erarbeitung soll zusammen und partnerschaftlich mit den Kantonen erfolgen. Die Kantone erhalten vor einer Verabschiedung des Sachplanes durch den Bundesrat nochmals die Gelegenheit, allenfalls noch vorhandene Widersprüche zur kantonalen Richtplanung festzustellen. Wenn von Widersprüchen mit dem Parlament die Rede war: Der Sachplan Verkehr - er ist ein raumplanerisches Instrument, mit dem wir unsere Planungspflicht erfüllen - stützt sich auf die Entscheide, die das Parlament getroffen hat. Ich habe die Vernehmlassung des Kantons Graubünden gesehen; wir berücksichtigen sie ja. Der Sachplan beachtet die Aufgabenteilung zwischen Bundesrat und Parlament im Bereich von Verkehrsinfrastrukturen. Mit dem Sachplan will der Bundesrat die Entscheide des Parlamentes umsetzen und die ihm zustehenden räumlichen Konkretisierungen wahrnehmen. Werden durch Entscheide des Parlamentes Inhalte des Sachplanes infrage gestellt, so wird der Bundesrat den Sachplan entsprechend anpassen.