Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat bei Absatz 2 Buchstabe d dem Antrag des Bundesrates betreffend die Einbindung des BVG in die Vorschussleistungspflicht stattgegeben. Dazu muss jedoch die Reihenfolge der Vorleistungen umgekehrt werden. Bei Streitigkeiten zwischen der Unfallversicherung und der beruflichen Vorsorge geht es in der Regel darum, dass das Unfallereignis nicht klar feststeht. Beim Fehlen eines Unfallereignisses muss die Unfallversicherung keine Leistung erbringen. Da die berufliche Vorsorge gemäss BVG sowohl beim Risiko Krankheit als auch beim Risiko Unfall Leistungen erbringen muss, liegt es nahe, dass bei Streitigkeiten mit der Unfallversicherung nicht diese, sondern die berufliche Vorsorge vorleistungspflichtig ist.
Die ursprünglich in Absatz 4 enthaltene Regelung wurde vom Nationalrat in Artikel 78 unter dem Titel "Rückerstattung von Vorleistungen" aufgenommen; sie kann hier somit gestrichen werden.