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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-10-01

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Meine Interessenbindung ist das Verwaltungsratspräsidium der Helvetia-Patria-Versicherungen. Ich habe in dieser ganzen Problematik bis jetzt - mit Ausnahme der Debatte im Oktober letzten Jahres - geschwiegen, aber hier bin ich natürlich gefordert. Die Helvetia Patria ist ein Unternehmen, das aus zwei Teilen besteht. Der Teil Helvetia beinhaltet das Nicht-Lebengeschäft, der Teil Patria ist eine Genossenschaft und beinhaltet das Lebengeschäft. Dort ist auch klar, was mit den Überschussbeteiligungen geschieht. Deshalb kann ich diese Debatte mit einer gewissen Souplesse verfolgen, weil wir von Anfang an in diesem Bereich der Lebensversicherung genossenschaftliche Verhältnisse hatten.

Ich habe vor einem Jahr drei Punkte signalisiert:

1. Wir und auch Sie brauchen mehr Transparenz. In der verworrenen Situation des vorigen Jahres wurde das klar. Die Versicherer haben grosse Fehler gemacht, indem sie damals nicht frühzeitig in die Offensive gegangen sind und indem sie nicht aufgeklärt haben, und zwar im Sinne einer Bringschuld und nicht im Sinne einer Holschuld. Nach der heutigen Debatte - wenn ich Kollege Jenny, bei aller Wertschätzung, die ich für ihn habe, zugehört habe - muss ich sagen, dass es uns immer noch nicht genügend gelungen ist, diese Transparenz und diese Aufklärung herzustellen.

2. Ich habe mich für eine Flexibilisierung bei der Festlegung von Zinssätzen ausgesprochen. Wir müssen bei den Versicherungen eine Anlagepolitik pflegen können, die jederzeit die Solvabilität und die jederzeit einen Deckungsgrad von 100 Prozent sicherstellt. Vergessen Sie eines nicht: Die Versicherungsunternehmen gehören nicht uns, die wir in den Verwaltungsräten und im Management tätig sind, sondern sie gehören Ihnen. Das ist Ihr Geld. Wir verwalten Milliarden Franken von Vermögen in Ihrem Auftrag und in Ihrem Namen und nicht für uns. Schon deshalb ist dieser Dialog entscheidend und wichtig.

3. Ich habe damals gesagt, dass wir die Aufsicht im Bereich der Versicherungen verbessern müssen. Wir müssen [PAGE 1009] Grauzonen vermeiden, und wir müssen auch dafür sorgen, dass der Staat nicht zu sehr eingreifen muss.

Das war vor einem Jahr. Am Ende der Debatte habe ich damals gesagt, dass wir von den Versicherungen Klarheit brauchen, dass wir Rechtssicherheit brauchen. Geben Sie uns die, damit wir mit unseren Versicherungsverträgen - und die Versicherungsverträge sind immer Einzelverträge, jede Versicherung wird auf der Basis eines Vertrages individuell abgeschlossen - den Kunden wieder klar sagen können, was gilt, und damit der Kunde auch weiss, welche Bedingungen er mit uns eingeht.

Was jetzt mit dieser Motion angestrebt wird, ist eben nicht, Sicherheit zu schaffen. Sie vermeiden es jetzt einmal mehr, die Logik des Geschäftes zur Logik der Politik zu machen. Davor möchte ich Sie einfach warnen. Herr Kollege Frick, Sie sprechen von einem Schock. Aber wer hat den Schock verursacht? Nicht wir Versicherer, sondern die Börse, die Invalidisierung, die Entwicklungen haben diesen Schock verursacht. Jetzt sind wir gezwungen, die Versicherungen und die Bilanzen dieser Situation anzupassen, und ich bitte Sie, hier nun dafür zu sorgen, dass wir nicht schon wieder eine neue Revision aufgleisen, bevor eine andere zu Ende ist.

Die Motion schlägt vor, dass umgehend revidiert werden muss. In einem Punkte sind wir von den Versicherungen natürlich nicht unglücklich, nämlich dann, wenn Sie sagen, man müsse den Umwandlungssatz wieder überprüfen. Es heisst im Text sogar, die technischen Grundlagen müssten "überprüft und soweit erforderlich den realen Verhältnissen angeglichen" werden. Herr Kollege Frick, diese neuerliche Überprüfung brauchen wir von den Versicherungen nicht zu fürchten, vor allem dann nicht, wenn sie, wie im Text beantragt, nach technischen Grundlagen und objektiv geschieht.

Zu dieser objektiven Überprüfung gehören vor allem auch die Annahmen über die Lebenserwartung, die jetzt mehrfach angesprochen worden sind. Der Umwandlungssatz von 6,8 Prozent ist nämlich im Verbund mit der Senkung innert zehn Jahren - das wurde auch von niemandem bestritten - immer noch zu hoch. Der Grund dafür lautet: Wir basieren im Wesentlichen auf der vergangenheitsbezogenen Periodentafel statt vernünftigerweise auf der Generationentafel. In Bezug auf die Details verweise ich Sie auf den hier auch schon angesprochenen Artikel in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 30. September 2003 mit dem Titel "Die Entzauberung des BVG-Umwandlungssatzes". Ich empfehle Ihnen, diesen Artikel einmal detailliert zu studieren. Dann sehen Sie nämlich, wo eine objektive Festlegung dieses Umwandlungssatzes gesucht wird und wie man sie begründet.

Daher denke ich - mit dem Bundesrat -, dass man diesen ersten Punkt ohne weiteres als Postulat überweisen kann. Es lohnt sich, an dieser Baustelle weiterzuarbeiten. Uns ist dabei nicht bange.

Zum zweiten Punkt, der Übereinstimmung der Umwandlungssätze im obligatorischen und im überobligatorischen Bereich: Das tönt sehr plausibel. Es heisst insbesondere nur "im Wesentlichen"; es ist ja nicht einmal eine absolute Forderung. Die Folgen hat Frau Spoerry sehr schön dargelegt. Sie hat in Bezug auf die Prämienentwicklung darauf aufmerksam gemacht.

Aber, Herr Kollege David, es ist nicht so, dass hier Willkür herrscht. Sie können die entsprechenden Unterlagen zur Entstehung des BVG im Jahr 1985 noch einmal nachschlagen. Dann werden Sie feststellen, dass man diese beiden Bereiche bewusst getrennt gestaltet hat. Das war ein politischer Wille. Für das Obligatorium bestand damals auch ein Leistungsziel - wenn ich mich nicht irre, waren es 36 Prozent -, und beim Überobligatorium bestand dieses Leistungsziel eben nicht. Hier war von Anfang an ein freier Markt vorgesehen. Ich weiss nicht, warum Sie diesen freien Markt jetzt zerstören wollen. Da gibt es für mich eigentlich keine Logik. Es war ein Grundelement der zweiten Säule, Herr Kollege, dass das Überobligatorium frei gestaltbar bleiben soll. Entsprechend haben sich auch zwei Versicherungsprodukte entwickelt; sie haben sich unterschiedlich entwickelt. Nun können Sie natürlich schon im Gesetz sagen: Die müssen wieder gleichgeschaltet werden. A la bonne heure, das kann man tun! Aber das ist nicht das, was man am Anfang gemacht hat, und das würde dazu führen, dass die Versicherungsunternehmen mit Sicherheit wieder neue Produkte erfinden müssten, damit der freie Markt, den Sie ja auch bei jeder Gelegenheit propagieren, wieder spielt.

Wie es jetzt aussieht, erreichen Sie mit dieser Deckung der beiden Bereiche keine Stabilisierung der zweiten Säule, sondern vor allem eine Umverteilung zwischen Aktiven und Rentnern. Das kann man, aber man muss es nicht tun, und ich möchte es - dies im Namen der Versicherer - nicht.

Zum letzten Punkt, zu den Übergangsfristen: Herr Kollege David, Sie als Krankenversicherer sitzen da ein bisschen im Glashaus. Ihre Art, Verträge anzupassen, war ja auch nicht immer vorbildlich. Wir mussten gelegentlich im November zur Kenntnis nehmen, dass die Krankenkassenprämien ab dem folgenden 1. Januar um x Prozent steigen würden. Waren das Übergangsfristen? Das frage ich Sie. Das sind keine Übergangsfristen; da hat man uns einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Nun können Sie à la bonne heure hier auch sagen: Wir machen Übergangsfristen. Aber diese belasten das System, denn sie sind Konzessionen an den Versicherungsnehmer und nicht an das Unternehmen selber. Darüber müssen Sie sich im Klaren sein.

Es handelt sich hier folglich um rein politische Forderungen. Auch hier sage ich: Man kann das tun, es sind allerdings betriebswirtschaftlich und versicherungstechnisch nicht zu rechtfertigende Forderungen. Aber wenn Sie es trotzdem tun, dann müssen Sie den Versicherern die Möglichkeit geben, solche Übergangsfristen ihrerseits zu finanzieren, denn dann müssen Mittel bereitstehen, damit man betriebswirtschaftlich, im Lichte der Solvabilität und im Lichte der hundertprozentigen Deckungsgarantien, für die Schaffung von Übergangsfristen auch die Mittel hat. Das muss dann via Prämien bezahlt werden, und wer die Prämien bezahlt, das sind Sie und nicht wir, das muss ich Ihnen nochmals sagen. Daher muss man sich das gründlich überlegen.

Zum Schluss danke ich dem Bundesrat für seine klugen Äusserungen, und ich empfehle Ihnen, ihm beizupflichten, indem Sie die Überweisung des Vorstosses als Motion ablehnen, Punkt 1 in ein Postulat verwandeln und die beiden anderen Punkte ablehnen.