Jenny This · Ständerat · 2003-10-01
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-10-01
Wortprotokoll
Ich möchte Sie, im Gegensatz zu Frau Spoerry, bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Motion in allen Punkten zu überweisen.
Viele Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Verbände sind besorgt, verunsichert, ja teilweise sogar empört über dieses so genannte "Winterthur"-Modell. Das müssen wir, ob es uns passt oder nicht, zur Kenntnis nehmen. Denn in dieser Mogelpackung hält die "Winterthur Leben" den BVG-Mindestzinssatz nicht mehr ein, sondern garantiert lediglich einen von ihr bestimmten Satz. Eine allfällige Differenz zum Mindestzinssatz muss neu von den Versicherten und von deren Arbeitgebern bezahlt respektive finanziert werden. Im Weiteren wendet das Modell für den überobligatorischen Teil neu einen Umwandlungssatz an - Kommissionspräsident Bruno Frick hat das schon angetönt -, der bei den Frauen satte 24 Prozent und bei den Männern rund 19 Prozent unter dem Satz im BVG liegt; das ist Willkür! Damit wird die Bevölkerung nicht nur verunsichert, sondern es werden Guthaben der aktiven Versicherten von einem Tag auf den anderen massiv entwertet. Mit diesem System schiebt die "Winterthur" nicht nur die grössten Risiken auf die Versicherten ab, sondern sorgt für sich selbst, für einen garantierten Gewinn.
Wir erinnern uns: Noch im vergangenen Herbst hat das Bundesamt für Privatversicherungen einer Lebensversicherungsgesellschaft die Einführung einer Mindestzinsgarantieprämie verweigert. Dies mit der Begründung, eine solche Prämie sei nicht BVG-konform. Wenn diese Prämie aber damals gesetzeswidrig war, dann muss auch das "Winterthur"-Modell gesetzeswidrig sein. In beiden Fällen schieben die Versicherer das Risiko auf die Versicherten und Arbeitgeber ab. Wo liegt denn da der Unterschied? Die gesetzlichen Grundlagen haben sich seit dem letzten Herbst nicht geändert - oder wenn etwas geändert wurde, dann muss man mir das sagen. Insgesamt hat das Bundesamt mit der vorgeschlagenen Genehmigung dieses Modells das BVG-System handstreichartig aus den Angeln gehoben und in einen risikolosen Selbstbedienungsladen verwandelt. So war die berufliche Vorsorge nie gemeint.
Es mutet doch einigermassen komisch an, wenn in einem Vertrauensgeschäft, das sich notabene in einem individuellen Leben über rund sechzig Jahre hinwegzieht, von einem Tag auf den anderen Leistungsversprechen geändert werden. Natürlich sind Defizite eingefahren worden, aber ich kenne keine Unternehmung, die nur von reinen Gewinnen in jedem Geschäft lebt.
Die Tatsache, dass wir alle länger leben, ist mittlerweile allen bekannt und auch akzeptiert. Dass damit der technische Zinssatz und damit der Umwandlungssatz zu hoch liegen, entspricht ebenfalls den Tatsachen. Aber deshalb können doch die Versicherungsunternehmen den überobligatorischen Bereich nicht ins reine Privatrecht übertragen! Genau diese Kreise, nämlich die Versicherer, haben immer darauf hingewiesen, dass nur die den Versicherungsgesellschaften angeschlossenen Versicherten eine vollständige Leistungsgarantie hätten. Wo ist denn diese Garantie heute? Verschwunden, verloren? Genau auf dieser Basis wurden auch die Mehrkosten von 2,3 Prozent in den Sammeleinrichtungen begründet. Wo sind denn die damals gebildeten Reserven geblieben?
Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob es für die vielen kleinen und mittleren Unternehmungen kostengünstigere Möglichkeiten gibt. Ich meine, es gibt sie nicht. Der Markt spielt bereits nicht mehr. Das BVG-Überobligatorium darf doch nicht zu einer Säule 3a gemacht werden, ansonsten - auch das ist erwähnt worden - ist ein Prämienfranken im Obligatorium viel mehr wert als im Überobligatorium. Das könnte - da bin ich mit Frau Kollegin Spoerry einig - das Ende des Überobligatoriums bedeuten.
Das vorliegende Modell weist aber auch aus Arbeitgebersicht schwerwiegende Mängel auf. Die Prämieneinnahmen respektive die daraus resultierenden Gewinne bleiben bei den Gesellschaften, die vorsorgerechtliche Verantwortung geht an den Arbeitgeber respektive Arbeitnehmer über.
Ich möchte Sie bitten, diese Motion zu überweisen. Sie verbauen sich nichts, Sie geben der Kommission die Möglichkeit, das noch einmal genau zu studieren und neue Beschlüsse zu fassen.
Noch eine Frage in bundeseigener Sache: Von 1998 bis heute hat der Bund zur Ausfinanzierung seiner Pensionskassen rund 20,3 Milliarden Franken bereitgestellt respektive bezahlt. Für die nächsten vier Jahre sind offensichtlich weitere 16,6 Milliarden versprochen; die SBB und die Post verlangen zusätzliche 1,6 bzw. 1,0 Milliarden Franken. Total sprechen wir also von rund 40 Milliarden Franken. Auch haben praktisch alle Pensionskassen in den letzten Jahren Verluste auf den Aktien eingefahren; jede Kasse muss diese Verluste natürlich selber bezahlen. Ganz anders ist das gemäss verschiedenen Berichten offensichtlich bei der bundeseigenen Kasse Publica.
Hier deckt der Bund nicht nur die fehlenden Arbeitgeberbeiträge, er bügelt auch die erlittenen Anlageverluste in der Höhe von 4,4 Milliarden Franken aus.
[PAGE 1006] Ab Januar müssen nun landesweit Rentenkürzungen in Kauf genommen werden. Das ist nicht mehr abzuwenden. Jetzt meine Frage, Herr Bundespräsident: Wie verhält es sich damit beim bundeseigenen Personal? Nach meinen Informationen gewährt der Bundesrat allen Altersrenten sogar nach wie vor noch einen Teuerungsausgleich von x Prozent. Dies, obwohl in der Privatwirtschaft auch gesunde Kassen auf diesen Luxus verzichten. Ich fürchte allerdings, dass wir uns das nicht mehr leisten können, denn jährlich steigen die Defizite in den Pensionskassen des Bundes um Milliarden von Franken. Aber offenbar merkt man das nur bei genauerem Hinsehen, weil diese Defizite nicht in der Finanzrechnung erscheinen, sondern in der Erfolgsrechnung des Bundes, die letztes Jahr mit einem Minus von 7,2 Milliarden Franken abgeschlossen hat. Allerdings bin ich von Kollege Bürgi dahingehend orientiert worden, dass die Finanzkommission sich dieser Angelegenheit annimmt - ich nehme an, dass sie dies sehr schnell tut. Darüber bin ich dankbar und froh.