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Frick Bruno · Ständerat · 2003-10-01

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Diese Motion, welche die SGK mit 6 zu 4 Stimmen beschlossen hat, behandelt die sehr wichtige politische Frage, ob die Politik aufgrund der Ereignisse, die wir allgemein unter dem Titel "Winterthur"-Modell oder "Zürich"-Modell zusammenfassen, reagieren muss oder ob kein Handlungsbedarf besteht.

Ich erinnere zuerst an die Fakten: Im Juni, zu Ende unserer Sommersession, haben die Winterthur-Versicherung und die Zürich-Versicherung eine wesentliche Änderung ihrer Sammelstiftungen bekannt gegeben. Zum Ersten wird die Mindestzinsgarantie von der Versicherung auf die Sammelstiftung übertragen. Die Versicherung muss keinen Mindestzins mehr leisten, sondern die Sammelstiftung muss ihn ihren Versicherten garantieren. Das führt dazu, dass künftig auch Sammelstiftungen in eine Unterdeckung geraten können. Zum Zweiten wurden der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich und der Umwandlungssatz im überobligatorischen Bereich voneinander abgekoppelt und unterschiedlich behandelt. Zurzeit beträgt der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich noch 7,2 Prozent, mit der BVG-Revision wird er gestaffelt auf 6,8 Prozent gesenkt. Nach dem "Winterthur"-Modell beträgt der Umwandlungssatz im überobligatorischen Bereich für Frauen rund 5,4 Prozent, für Männer 5,7 Prozent. Gegenüber der heutigen Ordnung reduziert er sich also bei den Männern um rund 1,5 Prozent, bei den Frauen um nahezu 2 Prozent.

Das führt zu grossen Problemen; einzelne Versicherte haben einen echten Schock erlitten. Es wurde eine "Schocksituation" geschaffen, indem im überobligatorischen Bereich die Renten um bis zu 20 oder 25 Prozent gesenkt werden, und das praktisch über Nacht: Mit dem Pensionierungsdatum 1. Januar 2004 wird die Änderung wirksam, und zwar ohne Abstufung, ohne Übergangslösung.

Diese Massnahmen waren die Antwort auf eine völlig unbefriedigende gesetzliche Situation. Der Mindestzinssatz von 3,25 Prozent war nämlich unrealistisch hoch, der Umwandlungssatz von 7,2 Prozent entspricht heute nicht mehr der Lebenserwartung. Dass die Versicherungen gehandelt haben, kann ihnen nicht verargt werden. Denn der heutige hohe Umwandlungssatz führt dazu, dass die aktive Bevölkerung eher die Rentner subventioniert. Das ist kein Zustand, der auf Dauer Bestand haben kann. Er führt auch dazu, dass der überobligatorische Bereich den obligatorischen unterstützt.

Handlungsbedarf haben die Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates erkannt. Die Nationalratskommission hat mit einem Postulat gehandelt, in dem sie vom Bundesrat verlangt, die neuen Versicherungsmodelle zeitlich aufzuschieben und ihre Wirkung um mindestens ein Jahr auszusetzen. Unsere Kommission hat diese Lösung verworfen. Sie hält dafür, der Bundesrat solle nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen. Das war die Hauptüberlegung. Die rechtlichen Verfahren gegen die Genehmigungsentscheide der neuen Modelle sollen abgewickelt werden.

Allerdings waren auch in unserer Kommission Stimmen laut geworden, welche wünschten, der Bundesrat solle politisch aktiv werden: Er solle sein politisches Gewicht in die Waagschale werfen, um den Entscheid ein Jahr auszusetzen, nicht durch verbindlichen Auftrag, sondern durch autonomes politisches Handeln. Der Bundesrat - Sie kennen seine Stellungnahme - lehnt dies ab. Wir wollen ihn dazu nicht verpflichten.

Aber wir sehen Handlungsbedarf im Bereich unserer Motion. Sie umfasst drei Punkte:

1. Der Umwandlungssatz soll auf seine technischen Grundlagen überprüft und den realen Verhältnissen angeglichen werden.

2. Wir wünschen, dass der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich im Wesentlichen - nicht in den Details - mit jenem im überobligatorischen Bereich übereinstimmt.

3. Wir möchten, dass bei wesentlichen Änderungen im überobligatorischen Bereich künftig ebenfalls eine angemessene Übergangsfrist gewahrt wird.

Ich kann die drei Begehren kurz begründen:

Der erste Punkt betrifft die Anpassung - und das heisst: die Senkung - des Umwandlungssatzes. Das Bundesamt für Privatversicherungen hat in seinem Genehmigungsentscheid Umwandlungssätze von 5,4 Prozent für Frauen und von 5,7 Prozent für Männer als realistisch erklärt. Also kann ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent in unserem Gesetz nicht realistisch sein. Es ist schlicht nicht vorstellbar, dass wir im obligatorischen Bereich viel weniger lang leben als im überobligatorischen Bereich! Die Sätze müssen ungefähr gleich sein, und heute ist - wie wir uns in der Kommission erläutern liessen - ein Satz in der Grössenordnung von 6,2 Prozent plus/minus 0,2 Prozent realistisch. Wenn wir beim Umwandlungssatz von 6,8 Prozent bleiben, wie wir das in der BVG-Revision beschlossen haben, legen wir ihn politisch fest und nicht entsprechend der Lebenserwartung, d. h. den biometrischen Daten. Umwandlungssätze und Mindestzinssätze müssen aber die Realitäten widerspiegeln und dürfen nicht nach politischen Wunschvorstellungen fixiert werden. Auf diese Weise höhlen wir unsere Vorsorgewerke aus. Der Umwandlungssatz muss also gesenkt werden; da sind wir uns in der Kommission mehrheitlich einig.

Ihre Kommission hatte gewünscht, den Umwandlungssatz aus der laufenden BVG-Revision - übermorgen haben wir die Schlussabstimmung - herauszubrechen, ihn in eine separate Vorlage zu packen und nochmals gründlich zu beurteilen. Die nationalrätliche Kommission ist unserem Ansinnen nicht gefolgt; also müssen wir nach dem Grundsatz "Meister, die BVG-Revision ist fertig, lasst uns das Werk reparieren" die Arbeit nächstens wieder von vorne angehen. Das ist nicht schön, aber es ist politische Realität. Zusammengefasst: Die Senkung des Umwandlungssatzes auf die [PAGE 1004] biometrischen Daten - zu Deutsch: auf die Lebenserwartung - ist unbedingt nötig.

Nun zum zweiten Punkt, zum Auftrag, den Umwandlungssatz im obligatorischen und überobligatorischen Bereich im Wesentlichen in Übereinstimmung zu bringen. Wir alle verstehen nicht, warum wir im überobligatorischen Bereich um viele Jahre älter werden als im obligatorischen. Die Lebenserwartung ist in beiden Fällen dieselbe. Der einzige Unterschied besteht darin, dass im überobligatorischen Bereich die Gesunden mit 65 Jahren tendenziell die Rente beziehen und dass die Kranken und weniger Gesunden, die ein kürzeres Alter erwarten, das Kapital beziehen. Von daher kann es kleine Abweichungen geben. Es handelt sich aber nur um Abweichungen von vielleicht 0,2 Prozent, jedoch nicht von 1,8 Prozent. Diese Abweichung ist viel zu hoch. Den obligatorischen und überobligatorischen Bereich in Übereinstimmung zu bringen ist eine Aufgabe, welche das Vertrauen in die Sozialwerke, in die Altersversicherung wieder stärkt bzw. zurückgibt. Nur was glaubwürdig und für jeden Mann und jede Frau verständlich ist, hat auch politisch Bestand.

Der dritte Punkt ist das Begehren, dass bei den wesentlichen Änderungen im überobligatorischen Bereich ebenfalls eine angemessene Übergangsfrist gewahrt werden soll. Eine dieser wesentlichen Massnahmen ist die Anpassung des Umwandlungssatzes. Eine andere wesentliche Änderung könnte - was wir bei der AHV-Revision eingeführt haben - z. B. die Anpassung beim Umbau der Witwenrente sein. Immer dort, wo es um wesentliche Änderungen im Sozialversicherungsrecht geht, die für die Versicherten einschneidende Auswirkungen haben, verlangen wir, dass der Übergang schrittweise erfolgt. Nach Auffassung der Mehrheit der Kommission ist es nötig, dass dieser Grundsatz auch für den überobligatorischen Bereich festgeschrieben wird. Im obligatorischen Bereich gilt es schon heute.

Wenn Sie die Motion überweisen, wie es die Kommissionsmehrheit wünscht, handeln wir und geben die politische Antwort auf die heutige Situation, die völlig unbefriedigend ist. Die "Schocksituation", welche von einzelnen Versicherungen geschaffen worden ist - andere haben es besser gelöst -, ist für das Vertrauen in unsere Altersvorsorge höchst schädlich.

Wenn wir die Motion nicht überweisen, dann stehen wir nach den ganzen Schwierigkeiten, die wir den Sommer hindurch erlebt haben, mit leeren Händen vor dem Volk, und wir erklären: Die grossen Probleme, die geschaffen wurden, und die enorme Tragweite dieser Änderungen - lasst sie einfach geschehen, die Politik kümmert sich darum nicht. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, diese Antwort wäre falsch. Wir dürfen nach dem massiven Rentenschock des Sommers nicht zur Tagesordnung übergehen, ohne Grundlagen dafür zu schaffen, dass derartig unbefriedigende Situationen sich nicht im gleichen Mass wiederholen können. Die Antwort, welche die Versicherungen auf die heutige Situation gegeben haben, ist dem Grundsatz nach verständlich, aber wie sie teilweise gegeben wurde, war für das Vertrauen in die Sicherheit der Altersvorsorge schädlich. Damit sich dies nicht wiederholt, braucht es Änderungen, wie wir sie mit der Motion vorschlagen.