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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2003-10-01

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Der Kommissionspräsident hat den Leistungsauftrag gründlich vorgestellt und präsentiert. Ich erlaube mir noch Bemerkungen zu drei Bereichen:

1. Zur Rolle des Parlamentes im Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag: Im Vorfeld und im Zusammenhang mit der Teilrevision des ETH-Gesetzes hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe beider Räte die Rolle des Parlamentes und die Rolle der verschiedenen parlamentarischen Kommissionen neu definiert. Ich durfte dieser Arbeitsgruppe angehören. Eine der wesentlichen Forderungen war, dass der Leistungsauftrag der ETH - entgegen dem Antrag des Bundesrates - durch das Parlament zu genehmigen sei. Die Führungsverantwortung liegt auch so ganz klar beim Bundesrat, sprechen wir doch nicht von einer Beschlussfassung des Parlamentes, sondern lediglich von einer Genehmigung durch das Parlament.

Aber das Parlament wird heute durchaus auch in die Pflicht genommen. Unser Ratspräsident hat ja damals beim Eintreten zum ETH-Gesetz gesagt, dass es richtig sei, dass das Parlament die Finger im Prozess drinhabe. Schlussendlich können wir gerade im Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag grundsätzliche bildungspolitische Fragen anschneiden. Deshalb sollte dieser Leistungsauftrag auch hier im Plenum thematisiert werden.

2. Zur Exzellenz der ETH: Mit den beiden ETH und den vier Forschungsanstalten verfügen wir über exzellente Bildungs- und Forschungseinrichtungen, die auch einen ausgezeichneten Ruf geniessen. Die Erhaltung und Förderung dieser Exzellenz muss das übergeordnete Ziel sein. Die ETH haben klare Visionen. Man weiss, in welche Richtung die ETH gehen wollen. Gerade wenn wir einen auf vier Jahre beschränkten Leistungsauftrag beraten, ist es wichtig, dass wir die langfristigen Perspektiven der ETH kennen. Die Themenwahl mit den Schlüsselthemen ist nach meiner persönlichen Beurteilung zukunftsträchtig. Konsequent wurde die Vision dann vom ETH-Rat auf sieben strategische Ziele mit einer ganzen Anzahl von Unterzielen und den entsprechenden Indikatoren heruntergebrochen und konkretisiert.

Wir alle wissen - das wurde bereits mehrmals erwähnt - um die Schwierigkeiten, die wichtigen und zum Teil auch messbaren Indikatoren zu definieren. Kollege David meinte in der Kommission zu Recht, dass beispielsweise nicht die Anzahl der hinterlegten Patente für sich alleine entscheidend sei, sondern die Anzahl der verwerteten Patente. Trotz aller Schwierigkeiten, die bei der Festlegung von Indikatoren entstehen können, finde ich den Katalog im Leistungsauftrag vernünftig.

Eines dürfen wir uns aber nicht vormachen: Die Indikatoren sind nicht das Allheilmittel, sondern sie sind nur eines der Elemente einer Leistungsmessung. Die anderen Elemente wurden von den Vorrednern auch bereits dargestellt.

Schliesslich braucht es meines Erachtens darüber hinaus eine Art gesunde politische Wertung. Was meine ich damit? Wir investieren Milliarden von Franken in die ETH, und hier stellt sich doch die Frage: Wird mit dieser Investition ganz allgemein der entsprechende Nutzen für die Lehre, für die Forschung, für die Gesellschaft und schlussendlich für den Wohlstand und die Wohlfahrt unseres Landes erreicht?

3. Zur Hochschullandschaft Schweiz: Es ist ja erlaubt, im Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag der ETH auch grundsätzliche bildungspolitische Fragen anzuschneiden. Ich habe von der Themenwahl und der Themenschwerpunktbildung gesprochen. Ja, es fand bei den ETH eine Portfoliobereinigung statt. Der Ausbau in Schlüsselthemen wirft natürlich sofort auch die Frage auf, wo denn abgebaut wird. In diesem Zusammenhang hat die ETH-Leitung auch erwähnt, dass entschieden wurde, 13 Professuren nicht weiterzuführen und die frei werdenden Mittel zur Stärkung von Zukunftsgebieten einzusetzen.

Exzellenz in Forschung und Lehre ruft nach Schwerpunktbildung. Wir können heute die Schwerpunktbildung bei den ETH zur Kenntnis nehmen. Ein Konzentrationsprozess ist auch bei den Fachhochschulen im Gang. ETH und Fachhochschulen sind sicher sehr wichtige Elemente in der Hochschullandschaft Schweiz. Wie steht es aber mit der Schwerpunktbildung und Angebotsstraffung bei den kantonalen Universitäten? Koordination und Kooperation sind hier die Stichworte. Man verweist mich vielleicht auf die verschiedenen Kooperationen einzelner kantonaler Universitäten mit den ETH. Damit ist es aber meines Erachtens nicht getan. Im Gesetz haben wir die ETH zur Kooperation verpflichtet, und unter Ziel 5 des Leistungsauftrages wird diese verstärkte Kooperation noch näher konkretisiert. Aber für eine bessere Koordination und Kooperation in der ganzen Hochschullandschaft Schweiz braucht es meines Erachtens noch einen gewaltigen Anstoss von aussen. Ich bezweifle sehr, ob die heutigen Institutionen und Organe in der Lage sind, diesen sicher zum Teil auch schmerzlichen Prozess in Gang zu setzen. Exzellenz und die Notwendigkeit eines effizienten Mitteleinsatzes nicht nur bei den ETH und den Fachhochschulen, sondern bei allen Hochschulen ruft zwangsweise [PAGE 994] nach einer stärkeren Schwerpunktbildung und Portfoliobereinigung im ganzen Hochschulraum Schweiz.

Ich war bis heute immer der Meinung, dass wir mit dem neuen Hochschulartikel und dem ausführenden Rahmengesetz in dieser Richtung einen kräftigen Impuls geben könnten. Die Arbeiten am neuen Hochschulartikel schlummern anscheinend nicht nur vor sich hin, sondern sind - der Jahreszeit entsprechend - in einen tiefen Winterschlaf versunken. Wenn man den Hochschulartikel nicht mehr will, dann soll man das hier bitte sagen; schliesslich hat man dazu einmal eine Vernehmlassung durchgeführt. Herr Bundespräsident, für eine etwas konkretere Ausführung zum Stand der Arbeiten am Hochschulartikel und zum Zeitplan wären wir Ihnen dankbar. Seit Jahren haben wir dieses Anliegen in diesem Rat immer wieder deponiert und thematisiert; persönlich werde ich etwas ungeduldig. Man möge uns deshalb auch sagen, wenn wir diese Arbeit allenfalls in Form einer Parlamentarischen Initiative selber machen sollen. Auch dürfen die Arbeiten der nationalrätlichen WBK an irgendeiner Art Bildungsartikel unser Anliegen nicht länger blockieren. Ich bin für eine entsprechende Klärung Ihrerseits dankbar.

Abschliessend bin natürlich auch ich für eine Genehmigung des Leistungsauftrages an die ETH.