Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-10-02
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-10-02
Wortprotokoll
Zuerst - auch als Antwort an den Interpellanten - eine Vorbemerkung: Herr David, Sie können davon ausgehen, dass der Bundesrat die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten will und auch einhält. Das ist ein Grundsatz unserer Arbeit - auch bei solchen Thematiken.
Es geht in Ihrer Interpellation ja um die biometrischen Daten in Ausweispapieren, im Schweizer Pass. Hier möchte ich, damit kein falscher Eindruck entsteht, doch darauf hinweisen, dass biometrische Daten in einem Ausweis noch keinen Überwachungsstaat bedeuten. Sie sind in Ihren Ausführungen weiter gegangen und haben auch auf die Problematik mit der Swiss hingewiesen. Mir ist aber wichtig, dass man das nicht mit der Problematik um die biometrischen Daten vermischt, die an sich - wenn man vom Grundgedanken der biometrischen Daten im Pass oder in einem Ausweispapier ausgeht - ja zum Ziel haben, Ausweispapiere sicherer zu machen. Das ist eigentlich der Grundgedanke. Wenn man fragt, welches die drei Merkmale der Biometrie sind, dann haben wir die Gesichtserkennung, die Fingerabdrücke und die Iriserkennung. Das sind eigentlich die drei Merkmale.
Die Icao, die internationale Organisation, die für die entsprechenden Standards zuständig ist, befasst sich eigentlich nur mit einem dieser Merkmale, nämlich mit dem Merkmal der Gesichtserkennung. Sie hat entsprechende Empfehlungen abgegeben. Es ist aber auch bekannt, dass gerade bei der Gesichtserkennung bei der Lösung der technischen Probleme noch viele Fragen offen sind. Schon von dieser Seite her sind gewisse Termine, die gesetzt worden sind, infrage gestellt.
Die USA verlangen, dass ab dem 26. Oktober des nächsten Jahres Reisedokumente mit biometrischen Daten versehen sein müssen, ansonsten Visa notwendig sind. Aber gerade die neuesten Entwicklungen haben gezeigt - nicht nur in technischer Hinsicht bei der Biometrie, sondern generell -, dass auch dieser Termin aus unserer Sicht infrage gestellt ist. Auch die Einführung der maschinenlesbaren Pässe musste um ein Jahr verschoben werden, weil zu viele Staaten dafür nicht bereit sind. Die Schweiz ist bereit, hat aber trotzdem die Offerte der Verlängerung angenommen, dass man also jetzt ein Jahr länger ohne den neuen, maschinenlesbaren Pass in die USA reisen kann.
Ich habe den Bundesrat am 10. September 2003 über die neueste Entwicklung im Bereiche der Biometrie informiert. Der Bundesrat hat dann auch mein Departement beauftragt, die Entwicklung weiterzuverfolgen und bis im Sommer des nächsten Jahres die technische und auch rechtliche Machbarkeit sowie wirtschaftliche und finanzielle Konsequenzen zu eruieren, die eine allfällige - ich betone: eine allfällige - Integration von biometrischen Daten in unsere Reisedokumente bringen würden. Wichtig ist auch, dass dann bei dieser Machbarkeitsstudie sämtliche Erkenntnisse der internationalen Zusammenarbeit einfliessen können. Das heisst also, dass der Bundesrat bis im Sommer des nächsten [PAGE 1024] Jahres keinen Grundsatzentscheid fällen wird. Überdies - Sie haben es bereits erwähnt - hätte das Parlament das letzte Wort in dieser Frage, weil unser heute geltendes Ausweisgesetz nicht die entsprechende gesetzliche Grundlage für biometrische Daten in unserem Schweizer Pass bildet.
Ein Letztes noch: Ein Alleingang der Schweiz in dieser Frage ist nicht vorgesehen und auch nicht gegeben. Wir sitzen im gleichen Boot wie die anderen europäischen Staaten. Deswegen ist die Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Staaten gerade in dieser Frage auch sehr entscheidend.