Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-10-02
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-10-02
Wortprotokoll
Diese Interpellation veranlasst mich, auch noch einige Bemerkungen zu machen. Dieser G8-Gipfel hat ohne Wenn und Aber eines gezeigt: dass die schweizerischen Polizeikräfte bei Grossereignissen dieser Art überfordert sind. Sie sind nicht überfordert, weil sie ungenügend ausgebildet oder zu wenig ausgerüstet sind; nein, aus einem einzigen Grund: Die Bestände reichen nicht aus. Das ist das Fazit, das hier unmissverständlich zu ziehen ist.
Dann kommt noch etwas anderes hinzu. Wenn wir die kantonalen Polizeikräfte zusammenziehen und diese nicht ausreichen, provozieren wir noch etwas anderes, nämlich das, was mir ein Polizeikommandant gesagt hat: Dann bleibt die normale Polizeiarbeit in den Kantonen schlichtweg liegen. Die Schmerzgrenze bei den kantonalen Polizeikorps ist überschritten, das muss man einfach einmal zur Kenntnis nehmen. Das ist das Fazit aus dem Einsatz der Polizeikräfte; das ist keine Disqualifizierung der Polizeikräfte, die gute Arbeit geleistet haben, sondern es ist die Situation in diesem Land.
Ein weiterer Gesichtspunkt: Diese Lücken sind dann mit Subsidiäreinsätzen der Armee gestopft worden. Das ist auch richtig, das gehört zum Auftrag der Armee, da gibt es nichts zu kritisieren. Aber es ist etwas völlig Neues hinzugekommen, das wir schon auch einmal thematisieren müssten: Man hat ausländische Polizeikräfte beigezogen. In diesem Zusammenhang stellt sich für mich die Frage der genügenden Rechtsgrundlage. Ich habe diese weder im schweizerisch-deutschen Polizeivertrag von 1999 und schon gar nicht im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen von 1984 gefunden. Frau Bundesrätin, ich lasse mich gerne belehren: Vielleicht gibt es diese Rechtsgrundlage, vielleicht habe ich diese Abkommen falsch interpretiert. Entscheidend ist für mich indessen einfach eines: dass für den Beizug von ausländischen Sicherheitskräften, welche sich dann in den Dienst der Aufrechterhaltung des Machtmonopols unseres Staates - Sie haben mich richtig verstanden - unseres Staates stellen, eine genügende Rechtsgrundlage vorhanden sein muss. Es kann doch nicht angehen, dass wir je nach Bedarf - ich übertreibe jetzt etwas -, nach Lust und Laune einfach ausländische Sicherheit einkaufen! Aber diese Frage muss einmal sauber geklärt werden.
Zum Schluss noch Folgendes: Die Antwort des Bundesrates ist zum Teil ungenügend und auch enttäuschend, insbesondere was die Fragen 2 und 4 der Interpellation Wicki anbelangt; da teile ich die Auffassung von Kollege Wicki. Es war doch offensichtlich so, dass führungsmässige Unzulänglichkeiten vorhanden waren. Ich verstehe nicht, weshalb man aus falsch verstandener diplomatischer Rücksichtnahme nicht Klartext redet: Mit dieser Zurückhaltung ist niemandem [PAGE 1025] gedient. Im Übrigen hoffe ich, dass man aus den führungsmässigen Mängeln die entsprechenden Lehren zieht. Der Bund sollte sich - da teile ich auch die Auffassung von Kollege Wicki - bei diesem Lernprozess nicht mit dem Hinweis auf die kantonale Polizeihoheit gleichsam nobel aus der Affäre ziehen, weil die Mitwirkung des Bundes in diesen Fragen nötig und erwünscht ist.
Das wollte ich einfach noch beifügen.