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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2003-12-02

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-02

Wortprotokoll

Sie haben festgestellt: Es geht hier schon im Rahmen der Eintretensdebatte um drei grundsätzliche Konzepte, die wir nachher ausmehren werden. Der Ratspräsident hat mich gebeten, darauf hinzuweisen, dass wir schon beim Eintreten diese drei Konzepte diskutieren und bei Artikel 5 diese Ausmehrung vornehmen werden, weil sich die Konzepte durch die ganze Vorlage hindurchziehen. Sie sind also gebeten, sich entsprechend zu äussern, wenn Sie zum Eintreten sprechen.

Das erste dieser drei Konzepte - meine Vorrednerin hat es dargestellt - ist jenes der Mehrheit, das für die Verwendung der Gelder einen Spezialfonds vorsieht, also der Logik der [PAGE 1800] SGK Ihres Rates folgt. Das zweite Konzept ist jenes der Minderheit I (Siegrist), die keine Fonds will und die dem Verteilschlüssel des Bundesrates folgt. Das dritte schliesslich ist jenes der Minderheit II (Leuthard), die zwar den Verteilschlüssel des Bundesrates einbezieht, allerdings den Kantonen und dem Bund die Auflage machen will, einen Teil der Gelder für Suchtprävention und -therapie einzusetzen, aber auch auf die Schaffung von Fonds verzichtet. Das sind die drei zentralen Themen, die nachher bei Artikel 5 ausgemehrt werden.

Lassen Sie mich in Ergänzung zum Votum von Frau Garbani kurz zwei, drei Dinge zum Hintergrund sagen und vielleicht noch zwei, drei Argumente im Detail zu den vorgeschlagenen Lösungen für die Verwendung der Mittel erwähnen.

Zum Hintergrund - Sie haben das von meiner Vorrednerin gehört -: Es ist ganz klar, dass sich in den Neunzigerjahren zunehmend gezeigt hat, dass sich die Abschöpfung deliktischer Vermögenswerte durch die Einziehung von Vermögen und durch die Strafverfolgung der Geldwäscherei als besonders wirksame Methode bei der Bekämpfung der Kriminalität erwiesen hat. Es gab deshalb auch eine grosse internationale Bewegung, um die entsprechende Zusammenarbeit zu fördern. Verschiedene internationale Gremien - Frau Garbani hat sie erwähnt - haben auch vorgeschlagen, dass die Länder Regeln über die Verteilung dieser Vermögenswerte entwickeln sollten; das war der Hintergrund für diese Vorlage.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden also diese Teilung und - unter gewissen Voraussetzungen - auch die Rückerstattung eingezogener Vermögenswerte unter den Staaten geregelt. Es soll damit eine Rechtsgrundlage auch für den Abschluss internationaler Teilungsvereinbarungen geschaffen werden, in denen die Schweiz Anteil hat. Damit war auch in der Kommission klar, dass der Wille der Schweiz, aktiv an der internationalen Bekämpfung der Kriminalität - vor allem im Bereich der Geldwäscherei und der deliktischen Vermögen - mitzuwirken, einen deutlichen Ausdruck finden würde.

Zudem - das ist ein zweites Anliegen dieses Gesetzes - ist es klar, dass es aufgrund der föderalistischen Struktur unseres Landes unumgänglich ist, die Teilung eingezogener Vermögenswerte auch im innerstaatlichen Bereich klar zu regeln. Unter den Kantonen fallen die Einziehungserlöse gemäss Artikel 381 StGB jenem Gemeinwesen zu, welches die Einziehung verfügt hat. Diese Bestimmung besteht allerdings seit dem Jahre 1942, stammt also aus einer Zeit, in der die Kriminalität vor allem innerstaatlich und wohl weniger grenzüberschreitend oder gar ausserstaatlich tätig war.

Es braucht deshalb heute, um diesen grenzüberschreitenden Phänomenen gerecht zu werden, eine klarere Aufteilung, einen klareren Umgang bei der Einziehung der oft doch sehr grossen Summen. Es braucht deshalb ein gemeinsames Vorgehen bei der Strafverfolgung, verstärkte Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Das ist das Grundanliegen dieses Gesetzes, das auch in der Kommission eigentlich völlig unumstritten war.

Sie haben es gehört: Die heissen Diskussionspunkte haben sich weniger bei diesen Grundsätzen des Gesetzes ergeben als bei der Verwendung der entsprechend eingezogenen Mittel. Die Kommission hat deshalb auch mit 13 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Gesetz selber zugestimmt, sie hat sich dann in Bezug auf die mögliche Verwendung der Fonds in drei Lager aufgeteilt, wie ich eingangs schon gesagt habe.

Da gibt es einmal die Kommissionsmehrheit, die sich der Logik eines Mitberichtes der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unseres Rates angeschlossen hat. Diese Logik besagt, dass es sinnvoll sei, mit diesen Mitteln zwei Spezialfonds zu schaffen, die sich auf anerkannte Probleme und Lücken ausrichten. Der erste Fonds soll Projekte für Suchtprävention und -behandlung im Inland ermöglichen. Der zweite Fonds soll sich auf Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit ausrichten können, vor allem dort, wo Drogenanbaugebiete relevant vorhanden sind. Die knappe Mehrheit - 9 zu 8 Stimmen - hat dieser Fondslösung zugestimmt. Es ist zu vermerken, dass auch ein zweiter Mitbericht der Finanzkommission vorlag, der eine solche Fondslösung eher nicht sah und auf der bundesrätlichen Linie lag.

Zum zweiten Konzept: Die Minderheit I hat sich gegen die Bindung der eingezogenen Gelder an bestimmte Zwecke gewandt und sich damit dem Bundesrat angeschlossen, indem sie mit dem gleichen Verteilschlüssel wie der Bundesrat keine Fondslösung, keine Zweckbindung, festlegen will.

Die Minderheit II - auch das wurde schon erwähnt - hat den Verteilschlüssel des Bundesrates beibehalten, beantragt aber, dass die Vermögenswerte, welche die Kantone eingezogen haben, zumindest teilweise, ohne das zu quantifizieren, für Drogenprävention und -behandlung eingesetzt werden müssen. Aus den Geldern, die dem Bund zustehen würden, müssten Gelder teilweise, wiederum ohne Quantifizierung, für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in Drogenanbaugebieten verwendet werden.

Man kann zusammenfassend festhalten, dass die Grundanliegen des Gesetzes - nämlich die bessere Regulierung der Abschöpfung von Vermögenswerten, sei es im Inland oder sei es im Verhältnis zum Ausland - in der Kommission nicht bestritten waren. Wie gesagt wurde dieser Teil mit 13 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Umstritten war die Verwendung der Gelder. Sie haben die Wahl zwischen diesen drei Lösungen: Eine knappe Mehrheit will zwei Spezialfonds schaffen, wovon einen für Prävention und Suchttherapie im Inland. Sie wissen es: Bei der Suchttherapie bestehen verschiedenste Finanzierungsprobleme. Ein zweiter Fonds würde dann für Projekte im Ausland, in Drogenanbaugebieten, geschaffen, unter der Leitung der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit.

Der erste Minderheitsantrag entspricht der bundesrätlichen Lösung: Einziehung dieser Gelder ohne entsprechende Zweckbindung. Eine zweite Minderheit möchte schliesslich in einem gewissen Sinn einen Zwischenweg und will diese Gelder - jene der Kantone für Projekte im Inland, jene des Bundes für Projekte im Ausland - zumindest teilweise im Sinne der Kommissionsmehrheit einsetzen.

Die Mehrheit der Kommission hat sich für die Spezialfonds entschieden.