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Gross Jost · Nationalrat · 2003-12-02

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-02

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und übernimmt damit auch die Auffassung der weitgehend geschlossenen SGK. Es geht bei der Auseinandersetzung hier um die Kernfrage dieses Gesetzes, die Zweckbindung beschlagnahmter Drogengelder für die Drogenprävention und die Drogenrehabilitation und damit auch um die Zukunft des drogenpolitischen Viersäulenkonzeptes. Es geht um nichts anderes als um die Frage: Sind Drogenprävention und Drogenrehabilitation in diesem Lande noch finanzierbar? Ich erinnere daran: Diesem Parlament ist bekannt, dass die kollektiven IV-Leistungen nur noch IV-rentenberechtigten Drogenabhängigen zugute kommen, was zahlreiche Drogenreha-Einrichtungen in ihrer Existenz gefährdet, und zwar gerade auch stationäre, auf Abstinenz ausgerichtete Einrichtungen. Ich gebe das auch der SVP-Fraktion zu bedenken.

Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes verzögert sich. Die Fassung der nationalrätlichen Kommission wollte diesbezüglich eine klare Kostenträgerschaft zwischen der [PAGE 1803] Invalidenversicherung, der Grundversicherung der Krankenversicherung und den Kantonen festlegen und den Bund zwingen, die Finanzierung des Viersäulenkonzeptes sicherzustellen. Diese Finanzierungsgrundlagen können nicht rechtzeitig im Gesetz verankert werden. Die Übergangsfinanzierung des Bundes läuft aus. Eine Ersatzregelung ist nicht in Sicht, und es ist auch anzunehmen, dass eine solche in der Budgetdebatte bereits scheitern wird.

Natürlich ist uns bewusst, dass dieser bescheidene Ansatz der Zweckbindung keine Wunder bewirken und auch eine nachhaltige Finanzierung der Drogenprävention und der Drogenrehabilitation nicht sicherstellen kann. Aber jetzt sind auch Tropfen auf den heissen Stein nötig, um das Überleben der Institutionen zu sichern. Es genügt nicht zu sagen, die Erfüllung einer Bundesaufgabe sei über Steuermittel zu sichern. Lippenbekenntnisse sichern das Überleben dieser Einrichtungen nicht. Deshalb diese weitgehende Einmütigkeit der SGK, die Einsicht in die diesbezügliche Gefährdungssituation dieser Einrichtungen hat.

Meine parlamentarische Initiative 98.450 auf Zweckbindung beschlagnahmter Drogengelder ist in diesem Rat praktisch oppositionslos gebilligt worden. Ich denke, es ist doch eine ziemliche Missachtung dieses parlamentarischen Willens, wenn der Bundesrat diesem damaligen Beschluss in keiner Weise Rechnung trägt, auch wenn Frau Bundesrätin Metzler in der Kommission gesagt hat, das Mehrheitskonzept füge sich nahtlos in die bestehende bundesrätliche Vorlage ein.

Welches sind die wesentlichen Haupteinwände der Gegner? Herr Siegrist hat sie vorgetragen. Ein Argument ist schon widerlegt: die Drogenrehabilitation sei eine Bundesaufgabe und deren Erfüllung sei über Steuermittel sicherzustellen. Eben nicht! Das Betäubungsmittelgesetz ist in der Warteschlaufe. Mehrere Reha-Einrichtungen stehen vor dem Aus. Dafür hätte die Minderheit, wenn sie sich durchsetzen würde, die Verantwortung zu übernehmen.

Schliesslich zum finanzpolitischen Haupteinwand, die Zweckbindung staatlicher Einnahmen sei nicht mehr zeitgemäss: Sie können unschwer feststellen, dass dieses Argument abhängig von der Art der staatlichen Abgabe eingesetzt wird. Die SVP befürwortet z. B. im Verkehrsbereich durchaus zweckgebundene Abgaben, und der Alkoholzehntel ist eine bestehende und allseits durchaus erwünschte Zweckbindung.

Hier kommt aber etwas Entscheidendes dazu: Die Verwendung beschlagnahmter Drogengelder für die Drogenprävention und Drogenrehabilitation ist gar keine staatliche Abgabe im klassischen Sinne. Die Staatsquote ist nicht berührt. Es geht hier vielmehr um die Anwendung eines grundlegenden Grundsatzes im Strafrecht, in Artikel 59 StGB, wonach beschlagnahmte Drogengelder im Interesse der durch die Straftat Geschädigten zu verwenden seien. Peter Stirnimann hat dies kürzlich in der "NZZ" so festgestellt: Es gehe um die ethisch-politische Frage, ob der Bund oder die Kantone solche deliktischen Gelder unhinterfragt und ohne Bezug zu ihrer Herkunft und zu eventuellen Opfern einfach zu ihren Gunsten einkassieren dürfen.

Nachdem mir die Zeit davonläuft, darf ich noch sagen, dass sich die SP-Fraktion der Mehrheit anschliesst, aber natürlich in der Eventualposition durchaus der Minderheit II (Leuthard) folgt, die diese Zweckbindung wenigstens auf kantonaler Ebene sicherstellt.