Lexipedia

Wäfler Markus · Nationalrat · 2003-12-02

Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2003-12-02

Wortprotokoll

Zum Partnerschaftsgesetz noch ein paar Bemerkungen aus Sicht der EDU-Vertreter in der EVP/EDU-Fraktion.

Die gleichgeschlechtliche Lebensweise ist als Teil der persönlichen Freiheit in unserem Land gestattet und ist nicht Gegenstand der Debatte. Diesbezüglich besteht keine Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen Lebensweise für Männer und Frauen. Bei Bedarf stehen ihnen auch privatrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Beziehungen zu regeln, wie dies mein Vorredner bereits erwähnt hat. Ein neuer Zivilstand in Form der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare entspricht jedoch keiner Notwendigkeit. Dort, wo die Möglichkeit einer Form der Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare besteht, macht nur ein verschwindend kleiner Anteil der Direktbetroffenen davon Gebrauch. Schätzungen variieren da von unter 1 Prozent bis gegen 10 Prozent, wenn man die Botschaft des Bundesrates liest. Also kann von einer sachlichen Notwendigkeit dieses Gesetzes keine Rede sein.

Aber es geht hier grundsätzlich um etwas ganz anderes: Ziel dieser Vorlage ist nämlich die öffentliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensweise durch Staat und Gesellschaft und deren zivilrechtliche Gleichstellung mit der Ehe. Dies ist so, auch wenn im Moment aus taktischen Gründen im Bereich Adoption, Fortpflanzungsmedizin, Kinder und Ehestand noch zurückgesteckt wird. Bei einer Annahme dieses Gesetzes werden diese Forderungen in Zukunft aber wieder gestellt. Mit diesem Gesetz und dessen Folgeregelungen werden zwei absolut ungleiche Sachverhalte rechtlich gleichgestellt: Die aus unserer Sicht widernatürliche gleichgeschlechtliche Lebensweise, welche der Schöpfungsordnung Gottes widerspricht, wird rechtlich mit der natürlichen und schöpfungsgemässen Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt. Dadurch anerkennt der Staat die gleichgeschlechtliche Lebensweise weitgehend praktisch als rechtlich gleichwertig mit der Ehe, und dies betrachten wir als grundsätzlich falsch.

Damit geben wir als Parlament und als Staat falsche Signale, insbesondere an unsere eigene Jugend. Es ist schlichtweg unehrlich und unverantwortlich, wenn wir als Staat unserer eigenen Jugend in der Phase der Identitätsfindung als Mann und Frau vorgaukeln, dass es einerlei, ja egal sei, ob man sich für eine heterosexuelle oder homosexuelle Lebensweise entscheide. Dies wird zudem noch getan, obwohl bekannt ist, dass eine gleichgeschlechtliche Lebensweise insbesondere bei Männern ein erhöhtes Gesundheitsrisiko beinhaltet. Zudem wird durch die Schaffung eines neuen Zivilstandes in Form registrierter Partnerschaft auch die berechtigte Monopolstellung von Ehe und Familie in unserer Gesellschaft geschwächt und infrage gestellt.

Ehe und Familie sind die einzigen Institute, welchen aufgrund ihrer existenziellen Bedeutung für unseren Staat und unsere Gesellschaft vom Staat ein rechtlicher Sonderstatus und Schutz zuerkannt wird. Diese Schwächung der Bedeutung und Stellung von Ehe und Familie kann nicht im gesamtgesellschaftlichen Interesse unseres Landes liegen.

Wenn heute viele Parlamentarier und Parlamentarierinnen diesem Gesetz zustimmen, tun viele davon dies gegen ihre ureigene Überzeugung und nur, weil sie aus Opportunitätsgründen nett und tolerant sein wollen. Es ist aber unverantwortlich, nur aus Opportunitätsgründen - auf dem Wege des geringsten Widerstandes, gegen die eigene Überzeugung - einer staatlichen Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensweise zuzustimmen, weil eine lautstarke Minderheit im Verbund mit einer Medienkampagne dies fordert. Eine Unterstützung dieses Gesetzes ist keine Bezeugung ehrlicher und echter Toleranz, sondern ein Kniefall vor dem Zeitgeist, und der ist bekanntlich kein guter Ratgeber.

Ich wünsche Ihnen deshalb den Mut, dieses Partnerschaftsgesetz im Interesse unserer eigenen Jugend, unserer Familien und unserer Gesellschaft abzulehnen und den Antrag Waber auf Nichteintreten zu unterstützen.