Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2003-12-02
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-02
Wortprotokoll
Namens einer grossen Kommissionsminderheit - wir sprechen über einen Entscheid im Verhältnis von 12 zu 10 Stimmen - bitte ich Sie, dieser Initiative aus folgenden Überlegungen keine Folge zu geben: Dieser Vorstoss reiht sich ein in eine langjährige Strategie mit pausenlosen Vorstössen, um unser Kündigungsrecht zu verschärfen. Damit werden Mauern um die Betriebe gebaut, die zwar Entlassungen erschweren, aber auch das Einstellen zunehmend behindern. In Deutschland wird das rigorose Kündigungsrecht als ein massgeblicher Faktor der aktuellen Wirtschaftskrise bezeichnet. Die überspitzten Regeln des Kündigungsschutzes haben dazu geführt, dass zahlreiche Firmen dazu übergegangen sind, keine Leute mehr arbeitsvertraglich an die Firma zu binden, weil diese Verträge kaum jemals noch aufgelöst werden können, sondern nur noch Aushilfskräfte zu rekrutieren. Der noch relativ flüssige Arbeitsmarkt in der Schweiz basiert hauptsächlich auf dem vernünftigen Kündigungsrecht unseres Landes. Wir dürfen die deutschen Fehler nicht nachmachen.
Es wird geltend gemacht, dass die Regelung bereits heute in Gesamtarbeitsverträgen im öffentlichen Personalrecht verankert sei. Dies darf nicht heissen, dass solche Sozialpartner-Vereinbarungen zum Gesetz werden, denn sonst wird die Substanz der Sozialpartnerschaft ausgehöhlt, die eben darin besteht, dass etwas freiwillig gemacht wird.
Die verlangte schriftliche Abmahnung geht unnötig weit: Weder für den Abschluss eines Arbeitsvertrages noch für dessen Kündigung wird Schriftform verlangt. Eine Begründung bei der Kündigung ist für deren Rechtsgültigkeit nicht vorgesehen. Auch die unbegründete mündliche oder schriftliche Kündigung ist rechtsgültig. Eine Begründung muss nur auf Verlangen gegeben werden.
Kleinere Betriebe ohne professionelle Personalfachleute werden mit der schriftlichen Abmahnung oft überfordert sein. Hier spricht man noch miteinander; der Chef kennt seine Leute, und wenn es ihm nicht passt, sagt er es direkt hinaus. Formell würde die Erwähnung in der Mitarbeiterbeurteilung sicher nicht genügen. In der Schweiz besteht die Wirtschaft zu über 90 Prozent aus KMU. Diese mit schriftlichen Abmahnungen zu belasten läuft der schon häufig geäusserten Absicht des Bundes zur Entlastung der KMU zuwider. In kleineren Betrieben ist der Kontakt zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden in der Regel sehr viel unmittelbarer, als dies in einem Grossbetrieb der Fall ist. Die Forderung nach einer schriftlichen Abmahnung ist deshalb ein überspitzter Formalismus. Zudem ist es für die Arbeitnehmenden nach einer schriftlichen Abmahnung sehr viel schwieriger, daran zu glauben, dass die Abmahnung nicht automatisch die Vorstufe zur Kündigung ist, als dies unter Umständen bei einem Gespräch der Fall ist. In den KMU gilt in der Regel noch das gesprochene Wort, und das muss im Sinne einer menschennahen Führung so bleiben. Die Unsitte, dass nicht mehr mündlich kommuniziert und geführt wird, soll nicht noch durch gesetzliche, formelle Anforderungen gefördert werden.
Ich bitte Sie daher namens der Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.