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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2003-12-03

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-03

Wortprotokoll

Ich begründe zuerst meinen Minderheitsantrag und spreche anschliessend im Namen der SP-Fraktion zum Antrag der Minderheit Menétrey-Savary. Ich beantrage Ihnen, Artikel 28 der bundesrätlichen Vorlage, den die Kommissionsmehrheit unverändert übernommen hat, zu streichen. Warum?

Mit diesem Gesetz haben wir endlich die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften aufgehoben. Ein düsteres Kapitel der neuesten Schweizer Geschichte findet damit seinen Abschluss. Mit Artikel 28, wie ihn der Bundesrat vorsieht, schaffen wir aber wieder eine neue Diskriminierung. Nach dieser Version kann eine Person kein Kind adoptieren, wenn sie in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Sie kann dies aber ohne weiteres tun, wenn sie allein stehend ist und die erforderlichen Voraussetzungen für eine Adoption erfüllt.

Warum soll eine Person, die in einer Partnerschaft lebt, das nicht tun dürfen? In der Kommission haben wir einen Experten, einen Kinderpsychiater, angehört. Gemäss seinen Ausführungen gibt es erst wenige wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema. Seiner Ansicht nach ist es aber unproblematisch, wenn Kinder in einer gleichgeschlechtlichen Elternbeziehung leben und aufwachsen. Entscheidend für die Kinder seien die Zuwendung und die gute Betreuung. [PAGE 1824] Wichtig sei, dass das Kind gut aufgehoben ist, so der Kinderpsychiater. Bei einer Adoption hat das Kindeswohl immer oberste Priorität. Diesem Erfordernis kann in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft genauso Rechnung getragen werden wie bei einem Ehepaar oder bei einer Einzelperson, wenn sie ein Kind adoptieren möchten.

In der heutigen Zeit, wo viele Familien Patchworkfamilien sind, ist die Zuwendung besonders wichtig. Als Lehrerin erlebe ich das immer wieder hautnah. Ich erinnere mich z. B. an einen Elternabend, an dem drei Personen als Bezugspersonen eines Schülers anwesend waren: der Vater, die Mutter und der neue Lebenspartner der Mutter. Allen dreien war spürbar daran gelegen, dass der junge Mann seine Schulkarriere erfolgreich abschliessen kann. Das ist die heutige Realität. Wichtig ist dabei einzig, dass wir uns gut um die Kinder kümmern, und das können gleichgeschlechtliche Paare genauso gut wie heterosexuelle.

Konkret wird sich die Frage der Adoption vor allem in Fällen stellen, in denen der eine Partner oder die eine Partnerin leibliche Kinder hat. Deshalb unterstützt die SP-Fraktion auch den Antrag der Minderheit Menétrey-Savary. Es ist klar, dass die Rechte des anderen leiblichen Elternteils der Kinder nicht tangiert werden dürfen. Zudem muss eine Adoption dem Kindeswohl dienen und dem Kind einen besseren rechtlichen Schutz bieten, vor allem im Falle eines frühen Todes seines leiblichen Elternteils.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit Menétrey-Savary zuzustimmen. Wird dieser Antrag angenommen, bin ich bereit, meinen Streichungsantrag zurückzuziehen.