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Vischer Daniel · Nationalrat · 2003-12-03

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2003-12-03

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion empfiehlt Ihnen die Streichung, eventualiter Zustimmung zum Antrag der Minderheit Menétrey-Savary.

Es wurde in diesem Saal viel von Fenstern gesprochen. Hier haben wir die Frage, wie wir gesellschaftliche Realität in einem Gesetz nachvollziehen. Der Gesetzgeber soll nur dann gegen die Wirklichkeit legiferieren, wenn er eine Drittgefährdung durch das Gesetz ausschliessen will. Hier geht es um das Gegenteil. Hier geht es um die Ermöglichung einer Rechtsstellung, den rechtlichen Nachvollzug dessen, was in der Wirklichkeit längst vollzogen ist. Ich gehe davon aus, dass Sie bereits einen verfassungswidrigen Zustand schaffen, wenn Sie das Adoptionsverbot in Artikel 28 legiferieren. Denn dieses Adoptionsverbot widerspricht ganz klar Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung. Denn Sie schaffen damit in einem Gesetz, das eine neue Gleichstellung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren und Ehepaaren, aber auch anderen Personen, die adoptieren dürfen, herstellen will, einen diskriminierenden Tatbestand.

Frau Bundesrätin, ich gehe davon aus, dass Sie und wir der Meinung sind, Bundesgesetze seien verfassungskonform zu legiferieren. Es wäre dies ein Sündenfall, in einem Gesetz, das im Grunde genommen nichts anderes will, als einen bislang geltenden verfassungswidrigen Zustand aufzuheben.

Was wird uns entgegengebracht? Es wird gesagt, gleichgeschlechtliche Paare seien nicht geeignet, eine Adoption vorzunehmen. Das ist wissenschaftlich nicht bewiesen, vielleicht auch nicht vollends widerlegt, aber darum geht es gar nicht. In der Realität leben heute Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren. In der Realität wird die Zahl solcher Tatbestände zunehmen. Mit welchem Recht wollen wir diesen Tatbestand ausschliessen? Vor allem: Ob ein gleichgeschlechtliches Paar in der Praxis geeignet ist, diese Adoption vorzunehmen, entscheiden wir nicht in diesem Saal, entscheiden wir nicht über dieses Gesetz, sondern entscheidet der ganz konkrete Einzelfall der Adoption. Vor diesem Hintergrund wäre es ein Unding, Artikel 28 im Sinne der Mehrheitsfassung zu übernehmen. Der Antrag der Minderheit Hubmann scheint mir sinnvoll, der Antrag der Minderheit Menétrey-Savary ist mindestens etwas, das in die richtige Richtung weist.