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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-23

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-23

Wortprotokoll

Heute geht es darum, das internationale Adoptionsrecht mit Bezug auf die Schweiz zu modernisieren. Der Bundesrat unterbreitet Ihnen die Ratifikation des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Gleichzeitig soll ein Einführungsgesetz zu diesem Haager Übereinkommen verabschiedet werden, das der Umsetzung des Staatsvertrages dient. Es sieht überdies allgemeine Schutzmassnahmen für Kinder bei internationalen Adoptionen vor. Schliesslich sind im Zusammenhang mit einem effizienteren Adoptionsvorgang und einer erhöhten Übereinstimmung mit den ausserstaatsvertraglichen Adoptionen auch einzelne Modifikationen des ZGB vorgesehen.

Ausgangs- und Angelpunkt der heutigen Vorlage ist das multilaterale Haager Adoptionsübereinkommen von 1993. Dieser Staatsvertrag erfährt international eine breite Zustimmung, und zwar sowohl in Staaten, aus welchen besonders viele Adoptivkinder stammen, als auch in klassischen Aufnahmestaaten wie der Schweiz. 39 Länder wenden heute das Adoptionsübereinkommen bereits an; neben der Schweiz haben weitere zehn Staaten die Haager Adoptionskonvention unterzeichnet. Der Bundesrat unterbreitet Ihnen heute die Ratifikationsbotschaft. Die beiden Hauptgründe für eine Ratifikation der Haager Konvention durch die Schweiz sind folgende:

1. Internationale Adoptionen sind in der Schweiz von besonderer Bedeutung. Die Annahme von Kindern aus dem Ausland nimmt seit den Sechzigerjahren stetig zu.

Heute stammen bei Fremdadoptionen die meisten Kinder aus Ländern ausserhalb Europas; diese machen mit etwa 600 Entscheidungen fast zwei Drittel aller jährlichen Adoptionen aus. Bei den etwas mehr als 300 Adoptionen von Kindern aus der Schweiz handelt es sich fast ausschliesslich um Stiefkindadoptionen. Angesichts dieser Zahlen liegt es nahe, dass sich die schweizerische Adoptionspolitik sinnvollerweise an den Gegebenheiten der internationalen Verhältnisse orientiert.

2. Missbräuche bei internationalen Adoptionen lassen sich auf wirksame Weise nur im internationalen Verbund bekämpfen. Tatsache ist, dass die schweizerischen Behörden heute nur über sehr beschränkte Kontrollmöglichkeiten darüber verfügen, ob die Aufnahme des ausländischen Kindes hier in der Schweiz nach den Kriterien seines jeweiligen Heimatstaates unter korrekten Bedingungen zustande gekommen ist. Gerade hier wird der neue Staatsvertrag Abhilfe schaffen können, da eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden des Herkunftsstaates und jenen des Aufnahmestaates vorgesehen ist. Mit dem Staatsvertrag lassen sich zwar unsaubere Machenschaften nicht restlos unterbinden, sie werden aber zweifellos erheblich erschwert. Dadurch werden Adoptionen im Verhältnis zu Vertragsstaaten nicht unbedingt einfacher, aber entschieden sicherer und vertrauenswürdiger.

Für die Frage, wie die Vorgaben des Staatsvertrages in der Schweiz am besten erfüllt werden können, ist der Bundesrat zwei Leitlinien gefolgt: Es sollen effiziente Abläufe zur Verfügung stehen. Dieses Ziel erreichen wir, indem wir bestehende Verfahren nutzen werden, die sich bewährt haben. Der Bundesrat will die Zuständigkeit für internationale Adoptionen auf kantonaler Ebene konzentrieren und die Regelung damit straffen, aber gleichzeitig die bestehenden Synergien nutzen.

Soweit private Adoptionsvermittlungsstellen den adoptionswilligen Paaren Unterstützung leisten, sollen sie dies auch unter der Geltung des Haager Übereinkommens weiterhin tun können. Im Weiteren geht es darum, keine unnötigen Unterschiede zu schaffen je nachdem, woher das zu adoptierende Kind stammt.

Auch nach einer Ratifikation des Haager Übereinkommens durch die Schweiz und auch bei einer optimalen Akzeptanz dieser Konvention durch viele Länder wird es immer wieder Fälle geben, bei denen Kinder aus Nichtvertragsstaaten in der Schweiz adoptiert werden sollen. Dabei spielt es für die Bestimmung des Kindeswohls keine Rolle, ob ein Kind nun aus der Schweiz oder aus dem Ausland stammt bzw. bei ausländischen Kindern, ob sie bislang in einem Vertragsstaat der Haager Konvention gelebt haben oder nicht.

Der Bundesrat schlägt Ihnen daher zusätzlich zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Staatsvertrages den Erlass eines Bundesgesetzes vor. Darin sollen bestehende Verfahrensabläufe optimal genutzt werden, und zwischen den verschiedenen Adoptionskategorien sollen die Regelungsdifferenzen möglichst gering gehalten werden.

Ich möchte betonen, dass das vorliegende Einführungsgesetz nicht etwa die staatsvertraglichen Bestimmungen umsetzt, sondern dass es als Scharnier und Schnittstelle zwischen dem Staatsvertrag und den existierenden schweizerischen Gesetzen - dem ZGB, dem IPRG - und Verordnungen wirkt. Weiter soll auch das ZGB punktuell modifiziert werden, soweit es die geschilderten Vorgaben erfordern. Zum einen betrifft dies die Konzentration der Zuständigkeit für internationale Adoptionen bei einer kantonalen Behörde, zum anderen die Verkürzung der heute zweijährigen Probezeit auf ein Jahr.

Die Ratifikation der Haager Adoptionskonvention wird die internationalen Adoptionen in Bezug auf sehr viele Herkunftsstaaten sicherer und vertrauenswürdiger machen. Eine optimale Umsetzung des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern kann über den Erlass einer Einführungsgesetzgebung gewährleistet werden.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat Eintreten auf die Vorlage.