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Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · 2003-12-03

Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-12-03

Wortprotokoll

Ich verzichte darauf, nochmals auf den Systemwechsel und die verschiedenen Argumentationen einzugehen, warum der Bundesrat diesen Systemwechsel will. Ich bin sehr froh, dass nach der gestrigen Kommissionssitzung zum Entlastungsprogramm der Systemwechsel mehrheitlich befürwortet wird.

Wir haben seitens des Bundesrates immer ganz deutlich gemacht, dass in einem solchen Entlastungsprogramm der Asylbereich nicht ausgenommen werden darf. Wir waren auch der Auffassung, dass es nicht lineare Kürzungen geben darf, weil das letztlich zulasten der Kantone gehen würde und wir Einsparungen auf Bundesebene erzielen wollen, die eben echte Einsparungen und nicht eine Umlagerung auf die Kantone sind. In diesem Sinne ist auch der Änderungsvorschlag, den wir in der ständerätlichen Kommission eingebracht haben, zu verstehen.

Die Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) lehnt einen Systemwechsel ab. Ich bitte Sie, diesem Systemwechsel zuzustimmen, so, wie es dem Konzept des Bundesrates entspricht und wie es auch die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt.

Die Minderheit III (Zuppiger) möchte dem Systemwechsel zustimmen, aber noch einen Schritt weiter gehen. Ich kann diese Argumentation insofern nachvollziehen, als man sagt, man wolle diesen Schritt nicht nur für die Nichteintretensentscheide, sondern für alle Entscheide machen. Diese Diskussion kann meines Erachtens geführt werden, aber ganz sicher nicht heute. Die Kantone wehren sich vehement dagegen; wir haben das Konzept, wie wir es Ihnen vorgelegt haben, mit den Kantonen besprochen. Dass sie dem Systemwechsel nicht voller Freude und Begeisterung zustimmen, ist auch offensichtlich, aber sie können ihn so, wie wir ihn vorschlagen, mittragen. Nicht mittragen könnten sie ihn mit Sicherheit, wenn wir den Systemwechsel nicht nur bei diesen rund 6000 Personen mit Nichteintretensentscheiden vollziehen würden, sondern auch bei sämtlichen abgewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerbern, was 20 000 bis 25 000 Personen pro Jahr ausmachen würde.

Ich bitte Sie also eindringlich, dem Systemwechsel heute zwar zuzustimmen, aber nicht den grossen Schritt zu machen, wie ihn die Minderheit III (Zuppiger) beantragt.

Ich komme nun noch zum Eventualantrag der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer), der darauf abzielt, "besonders verletzliche Personen" von diesem Systemwechsel auszunehmen. Zuerst möchte ich noch einmal wiederholen, was Frau Leutenegger Oberholzer gesagt hat, nämlich dass bei jedem Entscheid individuell geprüft wird, ob eine Wegweisung zumutbar ist oder eben nicht. Wenn sie nicht zumutbar ist, wird die betreffende Person vorläufig aufgenommen; daran ändert das Entlastungsprogramm nichts. Wenn aber z. B. bei einer schwangeren Frau das Ende der Unzumutbarkeit ersichtlich ist, wird mit dem Rückkehrentscheid zugewartet; eine solche Person muss dann auch nicht vorläufig aufgenommen werden.

Zur Formulierung des Eventualantrages: Die Definition der "besonders verletzlichen Personen" ist zu weit gefasst. Die Problematik zeigt sich bei diesem Antrag insbesondere auch darin, dass unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden, die interpretationsbedürftig sind. Mit dieser Fassung wären eigentlich einzig nur noch allein stehende Männer oder Ehepaare ohne Kinder vom Entlastungsprogramm betroffen. Das ist nicht im Sinne des Vorschlages des Bundesrates.

Ich bitte Sie also, dem Systemwechsel zuzustimmen, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen, den Minderheitsantrag III (Zuppiger) für eine Ausweitung des Systemwechsels abzulehnen und auch den Eventualantrag der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) abzulehnen.