preparatory:AB 38926
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-03
Wortprotokoll
Sollten Sie sich für den Systemwechsel entscheiden, was wir Ihnen nicht anraten, möchten wir mit unserer Minderheit wenigstens sicherstellen, dass besonders verletzliche Personen diesem Wechsel nicht unterstellt werden. Wir denken dabei vor allem an Betagte, Pflegebedürftige, Kinder, schwangere und allein stehende Frauen.
Im Rahmen der Kommissionsberatung wurde uns gesagt, dass den besonders verletzlichen Personen im Rahmen einer Zumutbarkeitsprüfung Rechnung getragen würde. Frau Bundesrätin, ich möchte diese Aussage hier korrigieren, und zwar aufgrund folgender Tatsache: Bei einem Nichteintretensbeschluss sieht das Dispositiv wie folgt aus: Erstens wird auf das Gesuch nicht eingetreten - das ist dann der eigentliche Nichteintretensentscheid -, und zweitens wird, und zwar unabhängig vom ersten Entscheid, über den Vollzug der Wegweisung befunden, d. h. über die Zumutbarkeit. Wenn der Vollzug der Wegweisung nicht zumutbar ist, ist die Folge die vorläufige Aufnahme. Es ist aber beileibe nicht so, dass alle verletzlichen Personen - Schwangere, Kinder, Betagte usw. - eine vorläufige Aufnahme in diesem Land erhalten. Das sind zwei Paar Stiefel. Es kann sehr wohl zumutbar sein, dass eine schwangere Frau in ihr Heimatland zurückkehrt. Aber wir wollen sicherstellen, dass sie während der Zeit, in der sie den Nichteintretensentscheid abwartet, und bis zur Wegreise nicht in die Illegalität gedrängt wird, sondern im Sozialhilfesystem verbleibt.
Ein Beispiel: In den ersten zehn Monaten des Jahres 2003 gab es 664 unter 18-jährige Kinder mit einem Nichteintretensentscheid. Diese Kinder sind nicht alles Personen, die eine vorläufige Aufnahme erhalten oder auch erhalten sollen. Es sind durchaus sehr viele Personen darunter, die in ihre Heimat zurückkehren können. Aber nichtsdestotrotz muss sichergestellt sein, dass für sie der Systemwechsel nicht gilt, dass sie also im Sozialhilfesystem bleiben.
Damit will ich eines sagen, Frau Bundesrätin: Die Zumutbarkeits- oder die Unzumutbarkeitsschwelle beim Beschluss, ob jemand eine vorläufige Aufnahme erhält, und beim Antrag, den wir hier stellen, ist wesentlich anders. Beim Beschluss, ob jemand eine vorläufige Aufnahme erhält, ist sie sehr viel höher. Denn dazu braucht es eine konkrete Gefährdung wie z. B. einen Bürgerkrieg oder eine lebensbedrohende Krankheit, die in der Schweiz behandelt werden muss. Wie Sie sehen, sprechen wir in unserem Minderheitsantrag Leute - Betagte, Schwangere, allein stehende Frauen usw. - an, denen es ebenfalls nicht zugemutet werden kann und darf, auf die Strasse gestellt zu werden, die aber die Kriterien einer vorläufigen Aufnahme nicht erfüllen. Ich bitte Sie: Wenn Sie den Systemwechsel vornehmen, tragen Sie mindestens den Personen Rechnung - das sind vor allem Frauen, ältere Leute und Kinder -, die nicht auf die Strasse gestellt werden dürfen, und zwar aus menschlichen Gründen.
Ich bitte Sie, falls Sie den Systemwechsel vornehmen, was wir nicht begrüssen, zumindest dem Eventualantrag zuzustimmen.