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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-23

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-23

Wortprotokoll

Ich möchte vorweg festhalten, dass das Haager Adoptionsübereinkommen kein Vermittlungsübereinkommen ist. Die zentralen Behörden der Vertragsstaaten haben auch nicht die Pflicht, Kinder zu vermitteln; dies als Vorbemerkung. Es macht auch keinen Sinn, hier eine Sonderregelung nur für Adoptionen einzuführen, die in den Bereich des Haager Übereinkommens fallen. Der Bundesrat möchte die Vermittlungsstellen im gleichen Rahmen in das Verfahren gemäss Haager Adoptionsübereinkommen integrieren, wie sie das auch im geltenden Adoptionsrecht sind.

Sie ersehen das nicht nur aus Artikel 4, sondern auch aus Artikel 5 Absatz 2 des Bundesgesetzes. Dort wird ausdrücklich bestimmt, dass ein Elterndossier von einer Vermittlungsstelle vorbereitet werden kann. Auch unter diesem Bundesgesetz können sich die Vermittlungsstellen der Suche nach einem Kind im Herkunftsstaat sowie auch der Vorbereitung der Adoptiveltern und der Betreuung der Adoptivfamilie widmen.

Ich bitte Sie, in Ergänzung auch zu den Voten von Frau Brunner und Herrn Merz, den Antrag Cornu und den Antrag Pfisterer Thomas abzulehnen.