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Villiger Kaspar · Bundesrat · 1999-12-14

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-14

Wortprotokoll

Im Prinzip geht es bei diesem Bundesbeschluss nicht um diese Geräte, sondern um einen Kredit, den wir brauchen, um die ganze Infrastruktur aufzubauen, die wir benötigen, damit die LSVA erhoben werden kann. An sich wäre es in der Kompetenz des Bundesrates gewesen, zu entscheiden, wie er mit diesen Geräten [PAGE 2505] umgeht, aber Sie haben in diesem Bundesbeschluss, den die Sache mit diesen Geräten eigentlich gar nicht betrifft, in der letzten Session einen Zusatzkredit eingeführt, der dazu vorgesehen war, diese Geräte gratis den Haltern abzugeben. Ich habe gespürt, dass Sie diesen Entscheid fällen und ihn nicht dem Bundesrat überlassen wollen. Wir haben nach verschiedenen rechtlichen Wegen gesucht, das zu machen, und sind zusammen mit dem Ständerat darauf gekommen, dass wir es über den Artikel 1bis machen können - obschon dieser mit dem Kredit nichts zu tun hat und das rechtlich ein bisschen in einem Graubereich ist. Aber letztlich: Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. Wenn Sie sich hier mit dem Ständerat einigen, werden wir das so machen.

Ich habe mich schon das letzte Mal zur Frage geäussert, ob man diese Geräte überhaupt gratis abgeben solle oder nicht. Der Bundesrat war klar der Meinung, es sei zumutbar, dass die Wirtschaft die Kosten dieser Geräte trägt, wie die Wirtschaft auch die Kosten aller anderen Geräte tragen muss, die aufgrund von Vorschriften des Staates nötig werden; ich denke an Computer zur Bewältigung der Mehrwertsteuer, an Genickstützen bei den Fahrzeugen usw.

Das ist also nicht unüblich. Nun zeigt es sich, dass beide Räte diese Geräte gratis abgeben wollen. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass Sie das zeitlich begrenzen. Ich bin froh, dass das in allen Anträgen so vorgesehen ist.

So ist es eine Lösung, die auch aus der Sicht des Bundesrates letztlich einigermassen vertretbar ist.

Ich muss Ihnen aber sagen, dass die Kosten natürlich nicht vernachlässigbar sind, gerade im Jahr 2001 werden wir erhebliche Kosten haben. Das ist das kritische Jahr wegen dem Haushaltziel. Wenn wir in diesem Klima - seit es mit den Finanzen etwas besser geht - wieder hier ein paar Millionen, dort ein paar Millionen aufstocken, dann müssen wir schon 2001 wieder das erste Sparprogramm machen. Ich hoffe, dass wir darum herum kommen; das geht aber nur, wenn wir die Haushaltdisziplin wirklich strikte einhalten!

Über die Dauer der Gratisabgabe kann man sich streiten. Sie wollen etwas weiter gehen als der Ständerat, der nur zwei Jahre will. Ich würde meinen, es sei vertretbar, etwas weiter zu gehen. Wahrscheinlich wird man in der Folge der Differenzbereinigung einen Kompromiss finden. Fünf Jahre scheinen mir etwas viel zu sein, denn später wird es ganz gewiss so sein, dass dieses Gerät zur Standardausrüstung jedes Lastwagens gehört und im Verhältnis zu den Kosten der Lastwagen eigentlich nicht sehr viel ausmacht. Das muss man schon realisieren.

Nun betrifft die grundsätzliche Differenz nur noch die Montage. Es ist vorgesehen, dass diese Montage mit dem normalen Service stattfinden soll, den jeder Wagen mindestens einmal im Jahr machen muss. Das heisst also, dass das Argument der Standzeiten nicht sticht. Das kann man durchaus gleichzeitig machen.

Weil nun aber auch die Montage der Geräte mit Kosten verbunden ist, möchte ich Ihnen beliebt machen, sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen. Denn es geht hier immerhin um 24 Millionen Franken im ersten Jahr. Nachher werden es weitere 4 Millionen Franken pro Jahr sein; dieser Betrag ist im Verhältnis etwas tiefer. Aber die 24 Millionen Franken belasten wieder ausgerechnet das "Problemjahr". Was hier gesagt worden ist, ist richtig: Je billiger diese Geräte sind, desto eher werden auch Ausländer sie haben wollen, also eventuell auch gratis. Diesen Wunsch können wir ihnen aus Gründen der Rechtsgleichheit nicht einfach abschlagen. Wir können zwar gewisse Bedingungen an die Abgabe knüpfen. Aber es ist möglich, dass jemand wirklich nicht so häufig in die Schweiz kommt, dies aber behauptet und denkt, er könne das Gerät dann einfach mitnehmen. Damit laufen wir Gefahr, dass wir eine "ungebremste" Anzahl solcher Geräte an Ausländer abgeben müssen. Am Schluss würde es noch wesentlich mehr kosten, als wir jetzt denken.

Das ist der Grund dafür, dass ich Sie bitte, der Mehrheit zuzustimmen. Ich muss zubilligen, dass beim Antrag der Minderheit mit der Pauschale immerhin eine elegantere Lösung gefunden worden ist als eine Vollübernahme dieser Kosten. Denn dadurch entstünde ein Druck der Halter auf die Monteure, die Geräte zu möglichst günstigen Bedingungen einzubauen.

Zusammenfassend also: Aus Kostengründen, wegen der Gefahr, dass Ausländer zu viele Geräte beziehen könnten, und aus grundsätzlichen Überlegungen bittet Sie der Bundesrat, der Mehrheit zuzustimmen.