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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-12-04

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-04

Wortprotokoll

Ich möchte zu etwas Allgemeinem und etwas Speziellem reden.

Zuerst das Allgemeine: Ich habe hier das Manuskript einer Rede vor mir, die im Januar 1996 gehalten wurde. Ich überlasse es Ihrer Fantasie zu erraten, wer diese Rede gehalten hat. Ich lese in dieser Rede von 1996: "Oft habe ich den Eindruck, dass Politiker und Volk das Gejammer über die [PAGE 1876] Defizite der öffentlichen Hand nicht mehr ernst nehmen. Seit Jahren wird der Sparteufel an die Wand gemalt, aber offenbar haben noch zu wenige wirklich etwas gespürt. Die ersten 2 Milliarden Defizit machten dem Parlament gewaltige Mühe, die nächsten 4 bis 6 Milliarden wurden fast mit Achselzucken quittiert. Anlass zur Zurückhaltung bei neuen Ausgaben waren sie kaum. Wir haben uns daran gewöhnt, auf Pump und über unsere Verhältnisse zu leben." 1996!

Es folgt dann eine Analyse, und in der Analyse steht in Punkt 5: "Obwohl die Wirtschaft nur zögernd wächst, befinden wir uns weder in einer Rezession noch in einer Deflation. Sogar wer der antizyklischen Finanzpolitik das Wort redet, müsste jetzt für eine ausgeglichene Rechnung plädieren. Wenn jetzt eine neue Rezession käme, drohte der rasche Absturz in die finanzpolitische Instabilität." Unter den Punkten 6 und 7 heisst es: "Finanzpolitik betreibt man eben nicht beim Budget oder bei hektisch improvisierten Sparprogrammen. Finanzpolitik betreibt man bei den laufenden Geschäften. Die bisherige Sparpolitik .... hat das Problem nicht endgültig gelöst. Sie stösst an Grenzen. Es ist, auf gut neudeutsch, ein neuer Approach zu suchen."

In den Folgerungen aus dieser Analyse steht unter Punkt 1: "Das Haushaltdefizit ist innerhalb von wenigen Jahren zu beseitigen. Dies ist als sachlich und zeitlich verbindliches Ziel festzulegen. Innerhalb einer Legislatur wird das kaum möglich sein. Sechs Jahre wären ein denkbarer Zeitraum." Wir sind nun am Ende des siebten Jahres nach dieser Rede. Ein letzter Punkt, den ich aufführen möchte: "Die sich in der Vernehmlassung befindende Schuldenbremse kann den Budgetausgleich nicht herbeiführen. Aber sie kann eine ausgeglichene Rechnung langfristig sichern." Ich habe diesen Worten nichts beizufügen.

Ich komme nun zum speziellen Problem: Wir haben 1998 die Flugsicherung privatisiert. Ich liess mich damals vom damaligen Vizedirektor der Eidgenössischen Finanzverwaltung überzeugen, dass dies ein richtiger Schritt sei. Ich bedaure heute, diesem Schritt jemals zugestimmt zu haben. Denn die Finanzierung dieses privaten Unternehmens nimmt kein Ende, und es wird uns zur Finanzierung dieses Unternehmens wieder eine Viertelmilliarde Franken häppchenweise aus dem Sack gezogen. In diesem Jahr bewilligen Sie Nachkredite von 20 Millionen Franken, im Budget des nächsten Jahres sind 50 Millionen Aktienkapitalerhöhung aufgestockt. Angemeldet ist eine weitere Sanierung der Pensionskasse - wir haben diese schon mal aufgestockt - im Ausmass von 130 Millionen Franken. Dazu machen wir noch für 40 Millionen Investitionen für diese Unternehmung, die auch wir berappen.

Was ist nun der Stein des Anstosses? Wenn wir das alles bezahlt haben, werden wir dann feststellen, was da in bunten Prospekten angekündigt ist, nämlich dass man in Europa eine einheitliche Flugsicherung schaffen wolle. Wenn wir das alles gemacht haben, stellen wir fest, dass der Raum, zurückgeführt auf den urschweizerischen Luftraum, zu klein ist, um eine eigene Flugsicherung zu betreiben. Ganz klar spreche ich mich aber dagegen aus, dass man uns 50 Millionen Franken Aktienkapitalerhöhung im Rahmen dieses Budgets unterjubelt, um diese erfolglose Privatisierungsübung unter dem Titel "Ausserordentlicher Zahlungsbedarf" zu vertuschen. Eine Aktienkapitalerhöhung, die eine Umwandlung eines Tresoreriedarlehens des Bundes beinhaltet, ist kein ausserordentlicher Zahlungsbedarf nach Artikel 24c des Finanzhaushaltgesetzes. Es ist ein ganz normaler Vorgang.