Gross Jost · Nationalrat · 2003-12-08
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-08
Wortprotokoll
Es geht hier um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ab dem zweiten Kind die Prämie reduziert bzw. ab dem dritten Kind keine Prämie mehr bezahlt werden sollen. Es gibt hier zwei sich diametral gegenüberstehende Fassungen.
Die eine - der die Kommission mehrheitlich, mit 8 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen, zugestimmt hat - ist die: Diese Prämienreduktion bzw. -befreiung ist als familienpolitische Massnahme zu verstehen und grundsätzlich zu gewähren; dies in der Auffassung, dass eben vor allem Familien mit Kindern durch die enorm gewachsene Prämienbelastung in den letzten Jahren die Leidtragenden waren.
Die gegenteilige Auffassung: Die knappe Minderheit geht mit dem Ständerat davon aus, man solle diese zusätzliche Vergünstigung - Prämienreduktion, Prämienbefreiung für Kinder - nur solchen Familien zukommen lassen, die auch die Voraussetzungen für eine Prämienverbilligung erfüllen, also nach dem Bedarfsprinzip. Hier ist die Minderheit auch wieder der Auffassung, dass sie sagt: Wenn diese Mittel nicht nur den sozial bedürftigen Familien zugute kommen, dann fehlen sie nachher im allgemeinen System, im Pool der Prämienverbilligung.
Weiter haben wir zwei vermittelnde Lösungen in Einzelanträgen, die versuchen, einen Mittelweg zu gehen, was in der Kommission nicht diskutiert wurde: Der Eventualantrag Meyer Thérèse stand zwar nicht zur Diskussion, aber er lag der Kommission vor. Es wurde darüber nicht abgestimmt. Dort ist ja die Meinung, dass man die Begrenzung nach oben so erreichen soll, dass man diese Vergünstigung nur jenen Familien mit Einkommen bis zum Sechsfachen der jährlichen AHV-Höchstrente zukommen lässt.
Der Ansatz des Antrages Guisan ist folgender: Er möchte die Prämienreduktion bzw. -befreiung von vornherein nur bestimmten Kategorien in beschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen nach Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe b zukommen lassen; also auch hier ein Versuch, von der Giesskanne wegzukommen. Das will ja die Minderheit bzw. ihr Vorwurf an die Mehrheit ist die Giesskanne, wobei natürlich bei diesen Einzelanträgen nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, welche Auswirkungen sie dann auf die soziale Situation der Familien haben.
Ich beantrage Ihnen bei der Fassung der Mehrheit zu bleiben.