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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-12-08

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-12-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat, wie alle hier, will die administrative Belastung der KMU möglichst gering halten, und das hat er sowohl in seiner Antwort auf die Interpellation Vaudroz Jean-Claude 03.3200 wie auch in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative Gysin Hans Rudolf 03.447 betont. Bei dem neuen Lohnausweis, den Frau Brunschwig anspricht, ist eine gemischte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Wirtschaftsverbände und der Steuerbehörden, daran, Regelungen für die Bescheinigung von Natural- und Gehaltsnebenleistungen aufzustellen. Damit ist sichergestellt, dass die Wirtschaft auf die Ausgestaltung des Lohnausweises einen Einfluss nehmen kann. [PAGE 1883]

Zum finanziellen und administrativen Aufwand, der aus der Einführung des neuen Lohnausweises für die KMU resultiert, bestehen seitens der Steuerbehörden keine Schätzungen. Sicher ist, dass mit seiner Einführung eine allgemeine, aber einmalige Anpassung der EDV-Programme nötig sein wird. Ob darüber hinaus weiterer administrativer Aufwand anfällt, hängt ausschliesslich von der Form der Entlöhnung ab, welche der Arbeitgeber wählt. Sofern die Entlöhnung neben Geldleistungen auch Gehaltsnebenleistungen oder Naturalleistungen umfasst, ist bei der Einführung des neuen Lohnausweises betriebsindividuell zusätzlicher administrativer Aufwand möglich oder unvermeidlich. Wenn die Entlöhnung hingegen nur Geldleistungen umfasst, beschränkt sich der Aufwand, wie erwähnt, auf eine einmalige, allgemeine Anpassung der EDV-Programme.

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