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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-12-09

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-12-09

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zum ganzen Verfahren: Das Überschneiden von Budget und Entlastungsprogramm hat das Ganze ja schon in den Kommissionsberatungen schwierig gemacht. Wir haben jetzt mit dem Präsidenten und auch mit dem Kommissionspräsidenten vereinbart, dass es wahrscheinlich am einfachsten ist, wenn wir jetzt so weiterfahren, wie das Ihre Kommission vorgeschlagen hat. Dort sind die Sparentscheide im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm, die Sie schon beschlossen haben, noch nicht berücksichtigt. Das heisst, das Budget wird dann etwas zu hoch sein - um diese 70 Millionen Franken -, aber es braucht dann nur eine kleine Differenzbereinigung, die nicht zu vielen Diskussionen führen muss. Wenn man jetzt anfängt, das zu vermischen, läuft man Gefahr, dass man ein Durcheinander bekommt.

Das hat hier jetzt eine Bedeutung. Auf der Fahne sehen Sie, dass der Ständerat 708 Millionen Franken beschlossen hat. Die kleine, hochgestellte Ziffer 2 bedeutet nicht Quadrat, sondern sie bedeutet, dass das gemäss dem Entlastungsprogramm des Ständerates so ist. Ihre Kommissionsmehrheit beantragt 718 Millionen Franken. Die hochgestellte Ziffer 7 bedeutet, dass es dem Entlastungsprogramm gemäss der ursprünglichen Version des Nationalrates entspricht; das haben Sie jetzt aber korrigiert. Aber wir werden das jetzt so laufen lassen - der Kommissionspräsident wird das bestätigen -, und das kommt dann mit einer kleinen Fahne zurück, wo man das alles korrigieren kann.

Zum Minderheitsantrag Kaufmann, der vorher begründet worden ist: Herr Kaufmann stellt diesen Antrag ja [PAGE 1921] unabhängig vom Entlastungsprogramm, weil er das zusätzlich meint. Wir sind der Meinung, Sie sollten diesen Antrag ablehnen, denn wir haben die eigentliche Kürzung ja mit dem Entlastungsprogramm, aber auch mit einem Systemwechsel gemacht. Das ist also klar definierbar. Wir zahlen weniger, das kostet weniger; ich muss das nicht noch einmal erklären.

Hingegen ist diese Zahl natürlich aufgrund von Annahmen des Bundesamtes für Flüchtlinge berechnet, und diese Annahmen sind, was sie sind: Es sind Annahmen; es können mehr Asylbewerber kommen, es können weniger Asylbewerber kommen. Aber uns scheint die Schätzung, die dieser Zahl zugrunde liegt, immer noch plausibel. Sie geht von einer Abnahme des Bestandes von 68 000 Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene auf 65 000 bis Ende 2004 aus. Davon sind rund 40 000 von der Fürsorge abhängig, und man rechnet, dass 22 000 Personen dazukommen und 25 000 Personen weggehen werden.

Diese Parameter sind realistisch. Sollten bedeutend weniger Asylgesuche gestellt werden, dann könnte man diese Kürzung umsetzen, aber wir haben bis jetzt kein Indiz dafür. Aufgrund der aktuellen Entwicklung wäre das zu optimistisch.

Wenn Sie also hier kürzen, und es kommt so, wie wir es in unserer Planung vorsehen, dann gibt es wieder einen Nachtragskredit - also haben Sie nichts gespart, denn die Abgeltung erfolgt nach Köpfen. Wenn Sie real etwas sparen wollten, dann müssten Sie den Kostentransfer an die Kantone kürzen; Sie müssten also die Pauschalabgeltungen namhaft reduzieren. Das würde natürlich in den Kantonen einen Aufschrei geben. Gerade Ihre Fraktion hat ja bei der anderen Kürzung im Entlastungsprogramm grossen Wert darauf gelegt, dass man nichts auf die Kantone überwälzt. Das bedeutet also, dass auch das nicht geht.

Sie sollten es also bei der Kürzung des Asylbereichs im Entlastungsprogramm bewenden lassen und hier in Bezug auf die Asyleingänge nicht Zahlen hineinnehmen, die nicht realistisch sind. Es wäre dann nämlich keine Sparmassnahme, sondern wir würden uns selber etwas vormachen.

Das ist der Grund dafür, dass wir Ihnen empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. In der nächsten Runde wird der Kredit dann aber auf der Basis des Entlastungsprogrammes gekürzt werden können.