Kaufmann Hans · Nationalrat · 2003-12-09
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-09
Wortprotokoll
Das Bundesamt für Flüchtlinge will die Rückerstattung von Fürsorgeauslagen an die Kantone für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene erneut um 10 Millionen Franken auf 718 Millionen steigern. Das erstaunt schon, denn wenn Sie die neusten Pressemitteilungen zur Kenntnis nehmen, stellen wir doch fest, dass die Anzahl der Flüchtlinge rückläufig ist, und wir haben ja im Entlastungsprogramm ab März vorgesehen, das reduzierte Unterstützungsprogramm - eben nur noch die Nothilfe - in Kraft zu setzen. An solchen Budgetpositionen messe ich dann eben die Leistung und die Führungskraft der Verantwortlichen. Wenn ich die erneute Steigerung dieses Ausgabenpostens sehe, dann kann ich nur sagen: Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg. Auch im Finanzplan stellt man fest, dass in den nächsten Jahren nur eine minimale Reduktion dieses Ausgabenpostens vorgesehen ist. Man will also die Problematik des Asylrechtsmissbrauches nicht wirklich angehen.
Im Budget 2003, also in dem des laufenden Jahres, waren ja auch Anreizprämien von 26 Millionen Franken für Rückkehrer vorgesehen. Wenn ich mich nicht täusche, wurden diese 26 Millionen nicht gebraucht, weshalb sich eine nochmalige Budgetierung in Höhe von 25 Millionen erübrigt. Eine Minderheit der WAK schlägt Ihnen deshalb vor, die Ausgaben für das Asylwesen nicht weiter zu steigern, sondern gegenüber der Rechnung 2002 um 50 Millionen Franken auf 654,8 Millionen zu senken. Die Mängel im Vollzug, das heisst die Verschleppung der Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender, darf doch nicht auf die Steuerzahler überwälzt werden!
Ich empfehle Ihnen, dieser Kürzung zuzustimmen, zumal nebst den Kosten auf Bundesebene auch bei den Kantonen und bei den Gemeinden massive Kosten anfallen.