Lexipedia

Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-12-09

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-09

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt die Verlängerung der Finanzordnung, weil sie vor allem die verfassungsmässigen Mitbestimmungsrechte von Volk und Ständen garantiert. Man kann im Weiteren sagen, dass sie keine Reformschritte in einzelnen Steuerbereichen präjudiziert. Von daher gesehen stellt diese Verlängerung wie gesagt eine gute Basis dar, auch wenn sie keine eigentlichen Reformansätze in sich trägt. Nach unserem Dafürhalten werden mit der Verlängerung der Finanzordnung vor allem drei Eckwerte in der richtigen Weise fixiert:

1. Die Bestimmung, dass die Maximalsätze bei der direkten Bundessteuer und bei der Mehrwertsteuer in der Verfassung bleiben: Wir haben ja früher, bei der Einführung der Mehrwertsteuer, schmerzliche Erfahrungen gemacht. Ein Versuch, bei Volk und Ständen ohne die Verankerung des Maximalsatzes in der Verfassung durchzukommen, scheiterte. Wir sind ganz klar der Auffassung, dass es der Souverän mit der Fixierung der Maximalsätze in den Händen haben muss, hier der Steuerspirale nach oben Einhalt zu gebieten.

2. Die Befristung: Es ist erwähnt worden, dass sie steuertechnisch anachronistisch sei. Dem könnte man von diesem Gesichtspunkt her zwar zustimmen, aber wir sind der Auffassung, dass die Befristung auf neu 2020 aus politischen und insbesondere aus referendumstaktischen Überlegungen einen gewissen Wert hat. Wir glauben, dass eine solche Befristung auch einen dämpfenden Effekt auf die Ausgabenfreudigkeit und auf die Bereitwilligkeit gewisser Kreise haben sollte, die Steuerspirale nach oben zu drehen. In Bezug auf die vorhin erwähnten Maximalsätze lehnen wir übrigens den Minderheitsantrag Strahm ab, der den Maximalsatz bei den juristischen Personen auf 9,8 Prozent erhöhen möchte. Man kann nicht das ganze Jahr - zu Recht - nach Arbeitsplätzen rufen und gleichzeitig ein steuerpolitisch entgegengesetztes Signal zulasten des Wirtschaftsstandortes Schweiz setzen.

3. Ein dritter Punkt, der mit dieser Finanzordnung erfüllt ist, ist der, dass keine neuen Abgaben eingeführt werden, dass keine Präjudizien geschaffen werden. Ich glaube, der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission haben hier die Zeichen der Zeit erkannt und richtig gehandelt. Denn, Kollegin Genner, Volk und Stände haben im Herbst 2000 zu drei Energieabgabevorlagen dreimal klar Nein gesagt. Wir glauben, es wäre falsch, jetzt mit der Finanzordnung diesbezüglich neue Experimente eingehen zu wollen. Wir sind - auch international betrachtet - ohne wettbewerbsschädigende Energieabgaben auf dem richtigen Weg mit einer Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft und mit technologischen Massnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität.

Es ist auch richtig, dass die neue Finanzordnung Abstand genommen hat von anderen neuen Abgaben. Ich erinnere an die Kapitalgewinnsteuer, zu welcher der Souverän ebenfalls klar Nein gesagt hat, oder an das Verdikt in verschiedenen Kantonen gegen eine Erbschaftssteuer. Es wäre eine Illusion zu glauben, dass eine Bundeserbschaftssteuer eine Chance hätte.

Noch zu den Anträgen bezüglich Fiskalquotenneutralität: Auch die FDP ist klar der Meinung, dass wir die Fiskal- und die Staatsquote mittelfristig reduzieren müssen, dass ein Ausufern dieser Fiskallast letztlich nicht im Interesse der Beschäftigung und des Wirtschaftsstandortes Schweiz ist. Die vorliegenden Minderheitsanträge sind jedoch letztlich so nicht umsetzbar. Deswegen lehnt sie die Mehrheit der FDP-Fraktion ab.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen, dass wir es ja mit den Maximalsätzen auf Verfassungsebene in der Hand haben, bei einer Erhöhung der bestehenden Steuern oder bei der Einführung neuer Steuern in der Volksabstimmung ein klares Zeichen dagegen zu setzen.

Ich habe noch eine weitere Bemerkung zu den Maximalsätzen: Die Maximalsätze bedeuten ja nicht, dass wir die einzelnen Abgaben auf dieser Höhe belassen müssen. Mit anderen Worten: Auch bezogen auf die Unternehmensbesteuerung schaffen wir uns mit der anstehenden Unternehmenssteuerreform Möglichkeiten, um eine gezielte Entlastung zugunsten des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu machen.

Zusammengefasst: Die neue Finanzordnung ist notwendig zur Verlängerung der beiden Haupteinnahmequellen des Bundes. Sie schafft mit der Beschränkung der Maximalsätze und mit der Beschränkung der Zeitdauer auf 2020 die notwendigen Leitplanken, die einem Ausufern der Fiskallast entgegenstehen. Sie schafft auch die Voraussetzung, dass mit gezielten Steuerentlastungen die Reformpakete - hier verweise ich auf das Steuerpaket 2001 und auch auf die Unternehmenssteuerreform, übrigens eine Steuerreform, die wir nicht mit einer Beteiligungsgewinnsteuer aufweichen wollen - auch durchgesetzt werden können.

In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen Eintreten und Zustimmung zu den Anträgen der Mehrheit.