Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-12-09
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-09
Wortprotokoll
Namens der SP-Fraktion möchte ich für Eintreten plädieren. Wir sind gewissermassen in einem Sachzwang, diese Finanzordnung weiterzuführen. Es sind keine grossen Änderungen vorgesehen. Die Philosophie des Bundesrates, dass man gewichtige Teilrevisionen separat durchführt und die Weiterführung von schwergewichtigen Konflikten entlastet, war wahrscheinlich richtig. Ich habe folgende Punkte namens der SP-Fraktion anzuführen:
1. Die Befristung einer Finanzordnung ist anachronistisch. Sie sollte nicht mehr befristet werden. Wir möchten in dieser Frage dem Bundesrat folgen und werden das auch beantragen. Die Befristung von Finanzordnungen des Bundes ist historisch bedingt: Mit der Einführung der Wehrsteuer im Zweiten Weltkrieg wurde eine Befristung eingeführt, und seither wurde die Finanzordnung immer wieder mit 10- bis 12-jährigen Befristungen weitergeführt. Die Meinung der Befristungsbefürworter war immer die, man könne Steuererhöhungen vermeiden und das Ganze einfrieren. Aber wir haben ja - auch historisch - die Erfahrung gemacht, dass das mit Befristungen überhaupt nicht möglich ist. Unser Antrag ist also: Keine Befristung!
2. Zur Frage der Maximalsätze für die Unternehmensbesteuerung: Sie sind in der heutigen Verfassung auf 9,8 Prozent festgeschrieben. Das geltende Recht hat eine Obergrenze von 8,5 Prozent für die Unternehmenssteuern. Es will niemand diese erhöhen, aber wir möchten in der Verfassung den Spielraum für zukünftige Unternehmenssteuerreformen behalten und den Maximalsatz auf 9,8 Prozent belassen, damit eine Möglichkeit besteht, dann zu kompensieren, wenn wir ganz spezifisch Entlastungen bei der Unternehmensbesteuerung vornehmen müssen, sei das bei der nächsten oder sei das bei der übernächsten Reform.
3. Zum Sondersatz für die Hotellerie, für die so genannten Beherbergungsdienstleistungen: Dieser Sondersatz sollte jetzt aufgehoben werden. Dieser Sondersatz für Hotelgäste wurde 1995 in einer Vorwahlaktion mit Bundesrat Delamuraz durch die Hotellerie eingeführt. Es wurde damals klar gesagt, dass dieser befristet und konjunkturbedingt ist, und seither haben wir diesen Sondersatz nie mehr weggebracht. Jetzt ist die Gelegenheit da, den Sondersatz auf 2006 aufzuheben, ihn einfach auslaufen zu lassen, wie das der Bundesrat vorschlägt.
Eine Minderheit Gysin Remo wird den Antrag stellen, dem Bundesrat zu folgen. Diese Privilegierung der Hotelkunden, Hotelgäste und auch Hoteliers ist nicht mehr gerechtfertigt.
4. Zur Frage einer Kompensation der Steuererhöhungen durch anderweitige Steuersenkungen: Es ist wahrscheinlich der hirnrissigste aller Vorschläge der Minderheit Blocher, dass sie in der Verfassung festlegen möchte, dass jede Steuererhöhung durch eine Steuersenkung an einem anderen Ort kompensiert werden sollte. Das würde z. B. heissen, es würde praktisch verunmöglicht, dass wir aus demographischen Gründen ein Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV einführen könnten. Es wäre nämlich unmöglich, anderswo eine entsprechende Senkung vorzunehmen. Die AHV benötigt wegen der Alterung der Bevölkerung eine zusätzliche Finanzierung, sie benötigt vor dem Jahr 2020 zusätzliche Steuermittel; mit den Golderträgen aus den Verkäufen der Nationalbank ist die AHV mit dem Zeithorizont 2020 nicht mehr finanzierbar. Das ist die Frist, über die wir reden. Wer den Antrag der Minderheit Blocher annehmen will, macht eigentlich eine Attacke gegen die AHV-Finanzierung; das ist effektiv auch der Hintergrund.
Nochmals: Wir werden für Eintreten stimmen und dann wie erwähnt die entsprechenden Anträge stellen oder unterstützen.