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Genner Ruth · Nationalrat · 2003-12-09

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2003-12-09

Wortprotokoll

Mit dieser neuen Finanzordnung besprechen wir ein sehr wichtiges Geschäft. Wir legiferieren ja auch im Rahmen der Verfassung, und es geht ganz grundsätzlich um die Sicherstellung der künftigen Finanzmittel des Bundes, vornehmlich der direkten Steuern und der Mehrwertsteuern.

Uns Grüne schmerzt, dass in diesem Kontext keine ökologischen Steuern aufgeführt sind. Wir möchten schon lange - und haben uns, wie Sie wissen, schon immer dafür eingesetzt -, dass eine Ökosteuer auf nichterneuerbare Energien erhoben wird. Der Bundesrat hat hier eine Chance verpasst. Und zwar hat er hier nicht nur die Chance verpasst, neue Mittel für die Bundeskasse zu generieren; vielmehr hat er es auch verpasst, eine Vorsorge im Energiebereich dieses Landes zu machen. In diesem Bereich ist der Bundesrat bisher untätig geblieben. Stellen Sie sich vor: Eine Abgabe auf nichterneuerbaren Energien würde nicht nur Mittel für die Bundeskasse bringen, sondern zugleich die Frage der CO2-Abgabe elegant lösen!

Um eine Regulierung im Bereich der Klimapolitik kommt die Schweiz nicht herum. Dafür gibt es aber durchaus verschiedene Ansätze, nämlich bei der Einführung einer Abgabe auf nichterneuerbaren Energien. Je nach deren Höhe regeln Sie verschiedene Aspekte: Sie lenken und können damit erneuerbare Energien fördern. Da liegt also durchaus ein Innovationspotenzial drin, auch für die Wirtschaft. Sie hat sich diesem Potenzial bisher immer widersetzt. Mit einer Lenkungsabgabe hätten Sie eine CO2-Reduktion, weil dann eben andere Energiequellen verwendet würden, weil vom motorisierten Individualverkehr vermehrt auf den öffentlichen Verkehr umgestiegen würde.

Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage an Herrn Bundesrat Villiger: Es interessiert uns, zu wissen, was Sie für Ihre Nachfolge eingeleitet haben. Welches sind die Pläne für die ökologische Steuerreform, und wie ist der Fahrplan zu diesem Projekt?

Nun konkret zu dieser Vorlage: Die bisherigen Vorstellungen, wie sie jetzt skizziert sind, sollen bis zum Jahr 2020 festgeschrieben werden. Wir Grünen widersetzen uns einem so langen Horizont nicht. Wir haben aber trotzdem die Hoffnung, dass auch bei einem solch fernen Zeithorizont Erneuerungen und Veränderungen möglich werden.

Wir Grünen widersetzen uns allerdings mit aller Deutlichkeit dem Minderheitsantrag Blocher. Er will, dass Anpassungen der Steuern oder des Steuersystems kompensiert werden. Insgesamt soll damit also das Steuersubstrat beschränkt und begrenzt werden. Gehen wir doch einmal von den Aufgaben, von den politischen Inhalten und Zielen aus und fokussieren wir nicht immer nur auf die Steuerseite bzw. auf die Einnahmenseite. Wir stellen nämlich fest, dass ausgerechnet die Gleichen, die das Steuersubstrat begrenzen wollen, sich nachher bei der Abschaffung des Sondersteuersatzes für die Beherbergungsleistungen dem Antrag des Bundesrates widersetzen wollen. Das ist schlichtweg eine Forderung nach einer permanenten Subvention für die Hotellerie. Grundsätzlich ist es klar, dass die Hotellerie ein Impuls-, ein Innovationsprogramm braucht, aber mit Streusubventionen, meine Damen und Herren der bürgerlichen Seite, schaffen Sie das nie! Sie machen dort eine reine Strukturerhaltung und bringen damit keine Innovation zustande. Es kann nicht sein, dass wir einen einzigen Bereich einfach auf die Dauer subventionieren. Ich möchte festhalten: Es sind Subventionen in der Grössenordnung von gegen einer halben Milliarde Franken.

Wir Grünen wollen ferner, dass der Steuersatz der juristischen Personen gemäss geltendem Recht beibehalten wird. Es ist uns klar, dass der heute gültige Steuersatz tiefer ist als der im Gesetz vorgeschriebene Satz. Wir wollen uns auch im Bereich der juristischen Personen einen Handlungsspielraum erhalten. Der Steuersatz kann durchaus bei 8,5 Prozent bleiben, aber wir wollen uns hier in der Verfassung diesen Entscheidungsspielraum erhalten.

Ich möchte Sie bitten, auf diese Vorlage einzutreten.