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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2003-12-09

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-09

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung für die Neuen hier im Saal: Bei der neuen Finanzordnung (NFO) geht es um die Finanzordnung und nicht um den neuen Finanzausgleich (NFA).

In der Verfassung, die mit dieser Vorlage geändert werden soll, wird der Begriff "neue Finanzordnung" für die finanzielle Haushaltführung beziehungsweise die Grundsätze der Besteuerung sowie für den Finanzausgleich verwendet. Bei dieser Vorlage geht es aber einzig und allein um die Grundsätze der Besteuerung.

Ihnen allen ist bekannt, dass die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer rund 60 Prozent der Bundeseinnahmen ausmachen, aber die Kompetenz für die Erhebung dieser Steuern ist bis zum Jahr 2006 zeitlich begrenzt. Zur Sicherung dieser Steuereinnahmen muss deshalb die Finanzordnung erneuert werden.

Ursprünglich wollte der Bundesrat diese Reform beziehungsweise Erneuerung auch dazu benützen, eine neue Energiesteuer einzuführen. Aber nach den diversen ablehnenden Entscheiden in Volksabstimmungen zu diesem Thema war das nicht mehr opportun, wollte man nicht die gesamte Vorlage gefährden. Die zeitweise auch in Betracht gezogene Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde nach den negativen Reaktionen im Volk aus den gleichen Gründen auf Eis gelegt.

Der Bundesrat verfolgt mit dieser Vorlage drei Hauptziele. Erstens geht es darum, die Haupteinnahmequellen, nämlich die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer, zu sichern. Zweitens geht es darum, die neue Finanzordnung den neuen Gegebenheiten anzupassen und damit, drittens, gleichzeitig eine Vereinfachung zu erreichen.

Zur Sicherung der Haupteinnahmequellen: Der Bundesrat wollte mit der Vorlage diese Haupteinnahmequellen dauerhaft, also nicht mehr befristet, sichern; nicht zuletzt einfach deshalb, weil ja der Bund selber auch nicht befristete Ausgaben hat, sondern eben dauerhafte Ausgaben.

Was die Anpassung und Vereinfachung anbetrifft, so ist vor allem die Mehrwertsteuer davon betroffen. Hier geht es bei der Anpassung natürlich erstens darum, dass gewisse Übergangsbestimmungen obsolet geworden sind, weil die Mehrwertsteuer ja jetzt eingeführt ist. Zweitens geht es darum, bei den Übergangsbestimmungen gewisse Präzisierungen zu machen. Insbesondere geht es darum, die 5 Prozent der nicht zweckgebundenen Mehrwertsteuer zur Entlastung der unteren Einkommensschichten im Dauerrecht für die Prämienverbilligung zu verankern. Es geht dabei um einen Betrag von etwa 165 Millionen Franken. Drittens geht es auch darum, in der Verfassung das Demographieprozent zu verankern - für die zusätzliche Mehrwertsteuererhebung, falls die AHV-Beiträge nicht mehr ausreichen.

Bei der Vereinfachung hätte der Bundesrat am liebsten vom Drei-Satz-System Abschied genommen und nur noch zwei Sätze weitergeführt, nämlich den heutigen Normalsatz von 7,6 Prozent und den reduzierten Satz von mindestens 2 Prozent - effektiv beträgt er im Moment ja 2,4 Prozent. Den Sondersatz für das Beherbergungswesen - er beträgt zurzeit 3,6 Prozent - hätte er am liebsten aufgehoben, weil die Hotellerie ja keine eigentliche Exportbranche ist: Wenn ein ausländischer Hotelgast zurück ins Ausland geht, dann kann er die Mehrwertsteuer an der Grenze ja nicht zurückfordern.

Der zweite Punkt betrifft den Höchstsatz der direkten Bundessteuer für juristische Personen. Der Höchstsatz soll in der Bundesverfassung verankert bleiben, damit Satzänderungen nur unter erschwerten Bedingungen vorgenommen werden können. Der Maximalsatz für den proportionalen Gewinnsteuersatz, der 1997 den Dreistufentarif ablöste, soll in der Bundesverfassung von 9,8 auf 8,5 Prozent reduziert werden.

Die gesamte Vorlage für die neue Finanzordnung umfasst zwei Teile, nämlich erstens den Bundesbeschluss über eine neue Finanzordnung und zweitens den Bundesbeschluss über einen Sondersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen. In der Kommission wurden im Wesentlichen fünf Punkte diskutiert. Ich muss Ihnen sagen, dass die Kommission dem Bundesrat in vielen Punkten nicht gefolgt ist. Zu diesen fünf Punkten liegen auch Minderheitsanträge vor.

1. Die Befristung: Die Kommission kam zum Schluss, die Kompetenz des Bundesrates zur Erhebung der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer sei weiterhin zeitlich zu begrenzen. Immerhin sind wir dem Bundesrat so weit entgegengekommen, dass wir nicht in zwölf, sondern erst in vierzehn Jahren wieder darüber zu befinden haben.

2. Der Steuersatz für die direkte Bundessteuer für juristische Personen: Die Mehrheit ist bereit, den Satz von 8,5 Prozent in die Verfassung aufzunehmen. Hierzu liegen zwei Minderheitsanträge vor: Der eine will eine Reduktion auf 8 Prozent, der andere eine Erhöhung auf 9,8 Prozent.

3. Der Sondersatz für das Beherbergungsgewerbe: Hier will die Mehrheit diesen Satz beibehalten. Eine Minderheit möchte hier eigentlich eine Steuererhöhung durchsetzen, indem dieser Sondersatz abgeschafft wird. Es ist ja nicht davon auszugehen, dass bei einer Abschaffung des Sondersatzes dann das Beherbergungsgewerbe auf den Mindestsatz zurückgesetzt würde, dass es weniger Steuern bezahlen müsste. Logischerweise wäre das dann eine Mehrwertsteuererhöhung für das Beherbergungsgewerbe. [PAGE 1941]

4. Die Verankerung des Mehrwertsteuerprozentes für das Demographieproblem in der Verfassung: Hier beantragt eine Minderheit, allfällige Erhöhungen bei der direkten Bundessteuer zu kompensieren.

5. Was die Präzisierung der 5 Prozent der nicht zweckgebundenen Mehrwertsteuereinnahmen anbelangt, so gibt es auch hier einen Minderheitsantrag. Es geht aber hier eigentlich nur noch um eine Definition beziehungsweise Präzisierung der Zweckbindung: Soll man diese nicht zweckgebundenen Mehrwertsteuerprozente für die Verbilligung der Krankenkassenprämien für untere Einkommensschichten reservieren oder ihre Verwendung zur Entlastung der unteren Einkommensschichten etwas breiter gefasst definieren?

Die Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie zu überweisen.