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preparatory:AB 39244

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-12-09

Wortprotokoll

Ich kann zuerst bestätigen, was Herr Zuppiger gesagt hat: Die Kreditsperre war bisher recht erfolgreich. Wir mussten nur etwa 10 Prozent entsperren; das war früher zum Teil mehr. In diesem Sinne hat sie sich bewährt. Man muss aber sehen, dass die Kreditsperre umso undifferenzierter wirkt, je grösser sie wird. Je höher sie ist, desto mehr muss man wahrscheinlich auch entsperren, weil mehr Bereiche darunter fallen, die eben rechtlich gebunden sind. Sie kennen ja die Ausnahmen, ich muss das nicht wiederholen.

Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, man solle die Kreditsperre eigentlich nicht von 1,5 auf 2 Prozent erhöhen. Ich hatte dem aber in der ersten Lesung zugestimmt, weil die Schuldenbremsenkonformität noch nicht erreicht war und irgendein Weg gesucht werden musste, damit auch gemäss Beschluss des Nationalrates ein schuldenbremsenkonformes Budget verabschiedet werden konnte. Ich darf noch einmal sagen, dass der Unterschied zwischen dem, was der Ständerat mit 1,5 Prozent an Kreditsperre beschlossen hat, und dem, was Sie letztes Mal mit 2 Prozent - mit den Sondersätzen für gewisse Bereiche - beschlossen haben, 77 Millionen Franken beträgt.

Jetzt hat Herr Loepfe die Frage gestellt, ob ich bestätigen könne, dass das Budget im Moment schuldenbremsenkonform ist. Ich habe jetzt nicht mit meinen Mitarbeitern gesprochen, die immer gerechnet haben. Aber man muss nichts rechnen: Es ist formell noch nicht schuldenbremsenkonform. Warum? Weil wir im Moment all die Beschlüsse nicht verändert haben, die Sie im Entlastungsprogramm - im Unterschied zu der ersten Lesung - schon beschlossen haben. Was also jetzt hier im Budget drinsteht, geht auf Ihre erste Lesung beim Entlastungsprogramm zurück. Wir haben ja dieses Vorgehen in einer kurzen Diskussion beschlossen, und zwar deshalb, weil wir sonst in ein Durcheinander hätten kommen können: Welche Zahl gilt jetzt? Die mit der 7 oder die mit der 2? Und so weiter. Aber das bedingt, dass Sie noch einmal kurz über das Budget gehen müssen. Das wird dann relativ routiniert erfolgen, denn materiell haben Sie heute Morgen mit dem Entlastungsprogramm die letzten Beschlüsse gefasst. Die Differenzen, die im Entlastungsprogramm noch nicht beschlossen sind und worüber die Einigungskonferenz befinden wird, betreffen alle das Budget nicht; sie wirken sich später aus.

Das heisst, Sie können zweierlei machen: Im Prinzip ist es sicher, dass das Budget schuldenbremsenkonform wird, denn ich nehme an, dass Sie diese Beschlüsse dann [PAGE 1938] problemlos hier einfügen können. Dann ist das Budget eigentlich materiell schuldenbremsenkonform, und Sie könnten die erhöhte Kreditsperre aufheben. Wenn Sie aber ganz sicher sein wollen, dass dann wirklich alles durchgeht, können Sie die erhöhte Kreditsperre jetzt noch aufrechterhalten. Dann müsste ich Ihnen aber beantragen, sie bei der Differenzbereinigung aufzuheben. Ich habe nämlich den Auftrag des Bundesrates, Ihnen zu sagen, dass der Bundesrat gegen die Erhöhung der Kreditsperre ist, wenn das Budget schuldenbremsenkonform zustande kommt.