Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-12-09
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-09
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, aus folgenden zusammenfassenden Überlegungen der Mehrheit zuzustimmen:
1. Es wurde bereits von meinem Vorredner ausgeführt, dass die Kreditsperre 2003 ein gutes Instrument war. Lediglich bei 5 bis 10 Prozent der gesperrten Kredite musste man die Sperre aufheben und diese Kredite nachträglich sprechen.
2. Wir haben wohl ein schuldenbremsenkonformes Budget auf dem Tisch; das verdient ein gewisses Kompliment an das Parlament. Aber auf der anderen Seite - ich verweise auf die Eintretensdebatte, die wir geführt haben - ist es zwar schuldenbremsenkonform, aber warum? Weil wir gewisse Dinge ausgenommen haben, nämlich 489 Millionen Franken aus dem antizyklischen Defizit, das wir machen dürfen, 1,1 Milliarden an aussergewöhnlichen Ausgaben, die vorliegen, und schliesslich noch die Erstreckung des Plafonds, der nochmals etwa 3 Milliarden Franken kosten würde, wenn wir die Schuldenbremse so umsetzen wollten, wie sie ursprünglich vorgesehen war. Die Finanzrechnung weist nach wie vor ein Defizit von 3,5 Milliarden Franken auf, und in der Erfolgsrechnung haben wir ein Defizit von 6,7 Milliarden Franken. Ende 2004 werden wir auf der Basis dieses Budgets, das wir nun durchberaten haben, einen Schuldenberg von 128 Milliarden Franken haben.
Auch wenn der Antrag der Mehrheit nur noch eine kleine zusätzliche Korrektur bringt, sind wir überzeugt: Wir müssen jede Möglichkeit, die wir im Rahmen der Ausgaben finden, Beträge von 1, 10 oder 100 Millionen sparen zu können, ergreifen. Mit dem jetzigen Budget ist es nicht getan, und es ist nicht damit getan, dass wir mit grosser Wahrscheinlichkeit das Entlastungsprogramm 2003 durchbringen. Wir müssen über das Jahr 2004 hinaus sehen und an die Zukunft denken. Ich meine, es ist nicht ein allzu enges Korsett, das wir uns anlegen - erstens betragsmässig und zweitens vom System der Kreditsperre her, die ja unter gewissen Voraussetzungen wieder aufgehoben werden kann. Ich wiederhole: Im Jahre 2003 musste lediglich bei 5 bis 10 Prozent der Kredite, die der Kreditsperre unterlagen, diese Sperre nachträglich aufgehoben werden, weil besondere Vorgaben gegeben waren, die den Bundesrat ermächtigten, von dieser Aufhebungsklausel Gebrauch zu machen. Es ist ein gutes, ein brauchbares Instrument im Sinne eines guten Finanzhaushaltes und einer sorgfältigen Haushaltpolitik.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.