Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-12-15
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-12-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat schliesst sich der Interpretation nicht an, wonach auch die nicht zweckgebundenen, das heisst die für den allgemeinen Bundeshaushalt bestimmten Reinerträge der Mineralölsteuer in den Infrastrukturfonds geleitet werden können. Aus der systematischen Einordnung der Bestimmung im Gegenvorschlag, aus dem Zweck des Infrastrukturfonds wie auch aus den Materialien ergibt sich eindeutig, dass nur ein Teil der zweckgebundenen Reinerträge der Mineralölsteuer in den Infrastrukturfonds eingelegt werden darf. In allen parlamentarischen Beratungen wie auch in den Berichten des Bundesrates und der Verwaltung ging es immer nur um die zweckgebundenen Mineralölsteuererträge. Von der Verwendung der zweckfreien Erträge war überhaupt nie die Rede. Damit entsteht der allgemeinen Bundeskasse kein Einnahmenausfall, sodass sich die Antwort auf Frage 2 erübrigt.