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Gross Jost · Nationalrat · 2003-12-15

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-15

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, auf die Gesetzesänderung einzutreten. Ich möchte auch hier nicht alle Überlegungen wiederholen, die zum verfahrensrechtlichen Teil vor allem seitens der Kommmissionssprecher angestellt worden sind. Das ist in unseren Reihen unbestritten.

Eine Bestimmung aber wird hier grosse Fragen und Kontroversen auslösen - es ist schon gesagt worden -, nämlich Artikel 9 Absatz 1bis des Militärstrafgesetzes, die Strafbarkeit von Ausländern wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und ähnlichen Delikten. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir im Strafgesetzbuch - in den Artikeln 5 bis 7 in den Allgemeinen Bestimmungen des Strafrechtes - die extraterritoriale Zuständigkeit für die Strafverfolgung von Ausländern in der Schweiz ohne diesen jetzt vom Ständerat eingefügten engen Bezug zur Schweiz geregelt haben. Ich möchte daran erinnern, dass auch der Bundesrat in der ursprünglichen Fassung mit dieser von beiden Räten verabschiedeten Fassung konform ging.

Wir sind jetzt daran, eine widersprechende Norm im Militärstrafprozess zu schaffen; das sollten wir nicht tun. Man sagt uns, das sei eine Reaktion auf Änderungen vor allem der belgischen Rechtslage und -praxis. Aber es ist doch kein Grund, irgendeine Änderung im EU-Raum zum Anlass zu nehmen, um jetzt Widersprüche im Strafrecht - im Verhältnis vom gemeinen zum Militärstrafrecht - zu schaffen. Das geht meines Erachtens nicht, das ist eine sehr kurzfristige Reaktion, und wir sollten hier Recht auf lange Sicht schaffen.

Was den Inhalt, das Ziel, betrifft, glaube ich, dass wir uns alle hinter die Devise stellen sollten, dass die Schweiz kein sicherer Hafen für Kriegsverbrecher werden dürfe.

In diesem Sinne bitte ich Sie, beim Hauptstreitpunkt die Minderheit Menétrey-Savary, deren Antrag dem Entwurf des Bundesrates entspricht, und eventualiter den Antrag Jutzet zu unterstützen, der versucht, eine Brücke zur Minderheit zu schlagen.