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Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-12-15

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-12-15

Wortprotokoll

Gestatten Sie, dass ich die Diskussion wieder etwas auf den Boden zurückhole. Wir haben zwei Diskussionsbereiche. Der eine betrifft das WEF an und für sich: WEF, ja oder nein? Das ist nicht direkt der heutige Verhandlungsgegenstand. Das WEF ist eine Veranstaltung, die vom Kanton Graubünden und von der Gemeinde Davos in unmittelbarer Sicherheit zu garantieren ist. Diese Instanzen, die, gestützt auf ihre kantonale Polizei und kommunalen Polizeihoheiten, einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf sehen, machen dann entsprechende Gesuche beim Bund und beim interkantonalen Polizeikonkordat. Die Armee kommt hier subsidiär ins Spiel. Das ist kein primärer Einsatz der Armee, aber ein Einsatz, den sie von Verfassung wegen als subsidiäre Kraft erfüllen muss.

Die SiK Ihres Rates hat dieses Problem in der letzten Legislatur grundsätzlicher behandelt und hat sich einmal damit auseinander gesetzt, was das WEF dem Land an und für sich bringt. Es ist nicht eigentlich meine Aufgabe, das hier wiederzugeben, aber immerhin sei erwähnt, dass ich etwas staune, wenn gesagt wird, es sei eine private Zusammenkunft einiger Staatsleute und ihrer Stäbe. Selbst wenn es nur das wäre, ist es ja nicht nutzlos, wenn sie es tun. Denn es ist auch etwas kühn zu sagen, wie ich es in der Diskussion gehört habe, dass eigentlich nur die Demonstrierenden um die echte Lösung von Problemen bemüht seien. Es sind auch Staatsoberhäupter, es sind auch die dort Anwesenden, die Fragen diskutieren: Sie diskutieren im Übrigen mit NGO auf einer Plattform, die diese sonst kaum haben, denn sobald diese Staatsoberhäupter in rein staatlichen Strukturen sind, sind die NGO von Amtes wegen nicht mehr direkt dabei. Also kann das WEF durchaus eine Plattform sein, die zu Kontakten führt, die eine nachhaltigere Wirkung haben, als die unmittelbaren Verhandlungstage sie zeigen. Das ist auch der Grund, weshalb der Kanton und auch der Bundesrat dieses Ereignis als unterstützungswürdig bezeichnen. Und das hat jetzt entsprechende Konsequenzen.

Ganz abgesehen davon, dass es beispielsweise unserer Aussenministerin möglich ist, an diesem WEF mehrere Kolleginnen und Kollegen - im letzten Jahr waren es, glaube ich, deren siebzehn - an einem Ort und in wenigen Tagen zu treffen. Das wäre sonst mit weit mehr Aufwand verbunden und würde auch Geld kosten. Dasselbe trifft für das EFD zu, dasselbe trifft für das EVD zu usw.

Angesichts der Heftigkeit Ihrer Voten glaube ich, dass diese Diskussion vielleicht schon einmal geführt werden müsste. Nun, der Bundesrat hat sie geführt. Der Bundesrat hat im Jahre 2000 die Unterstützungswürdigkeit des WEF beschlossen. Und was wir heute tun, ist eine Konsequenz daraus. Die SiK Ihres Rates hat das auch beschlossen und entsprechende Schlüsse gezogen. Jedenfalls hat sie diesem Beschluss mehrheitlich zugestimmt.

Ich sprach von der Gemeinde Davos. Für das Demonstrationsrecht ist die Gemeinde zuständig, und meines Wissens [PAGE 1996] ist die Demonstrationsmöglichkeit, also die Meinungsäusserungsfreiheit, gegeben. Auch der Kanton hat seit Jahren eine gewisse Praxis entwickelt, sagt aber, dass er allein die Sicherheit nicht zu gewährleisten vermöge. Deshalb kam es zu diesem Gesuch.

Mit anderen Worten: Was wir hier behandeln, ist die Genehmigung eines subsidiären Armee-Einsatzes zugunsten der kantonalen Polizeihoheit und ist mitnichten eine Militarisierung der inneren Sicherheit, umso mehr als dieser Auftrag, Frau Hollenstein, ein Verfassungsauftrag ist. Sie können doch die Milizarmee nicht als Militarisierungsinstrument ansehen, wenn wir nichts anderes machen, als die Bereitschaft zu garantieren, um verfassungskonform zu sein. Natürlich ist das ein sensibler Einsatz, das bestreite ich nicht, und das haben wir nie bestritten. Es heisst aber noch lange nicht, dass man sensiblen Einsätzen, wenn sie zum Pflichtenheft gehören, ausweichen muss - im Gegenteil -: Sie sind entsprechend als Herausforderung auch anzunehmen, und das hat Konsequenzen in Bezug auf Ausbildung und andere Bereiche der militärischen Vorbereitung.

Das Zweite betrifft den Armee-Einsatz: Ich wiederhole mich, wenn ich sage, er sei subsidiär. Ich muss Ihnen schon etwas auf den Sprung helfen, und sonst lade ich Sie ein, einen solchen Einsatz einmal mitzuplanen. Im eigentlichen subsidiären Einsatz zugunsten der Polizei-Elemente im Kanton Graubünden, insbesondere in Davos, sind etwa 1500 Angehörige der Armee. Im Winter können Sie Frauen und Männer, die einen solchen Dienst leisten, im Durchschnitt acht Stunden im Einsatz lassen, also haben wir jeweils etwa 500 Personen im eigentlichen Einsatz, weil sonst im Rotationsprinzip auch andere Bedürfnisse abzudecken sind. Hier von einer Militarisierung zu sprechen, ist etwas übertrieben, umso mehr als die Einsatzverantwortung bei den Zivilen liegt und sich die Armee nur mit Aufträgen befasst, die ihr von den zivilen Behörden zugewiesen werden.

Zum Dritten: Ich habe festgestellt, dass der Einsatz der Luftwaffe unbestritten ist. Die Polizei kann diesen Einsatz auch inskünftig nicht leisten. In der Luftwaffe sind etwa 1200 Angehörige der Armee im Einsatz, das wäre jetzt also der unentbehrliche Bestand.

Jetzt kommen wir zu den Unterstützungselementen, zur Logistik. Es wäre mir neu, dass die Polizei über die Mittel verfügte, um in jedem Fall risikoresistent die Verbindung der Polizeiorgane sicherstellen zu können. Ich erinnere daran, dass im Jahre 2001 einzelne Demonstranten versucht haben, ein Verbindungskabel zu kappen, was dazu geführt hätte, dass die Verbindung im Tal zusammengebrochen wäre, wenn nicht überlagernd entsprechende Sicherheitsnetze bestanden hätten. Was heisst das jetzt? Wir haben ein Richtstrahlbataillon im Wiederholungskurs. Das sind 1380 Mann. Wir haben ein Führungsunterstützungsbataillon im Wiederholungskurs. Das sind 700 Mann. Das sind etwa 2100 Angehörige der Armee, deren Aufgabe sonst von niemandem erfüllt werden könnte. Das kann die Polizei nicht tun, weil sie die Mittel nicht hat, und es wäre auch nicht vernünftig, das dort aufzubauen.

Schliesslich kommt noch eine Reserve, die einfach bereitgestellt ist, weil immerhin nicht nur mit Unterstützung oder subsidiären Einsätzen der Armee im Raum Davos zu rechnen ist, sondern auch andernorts. Damit komme ich auf die Frage von Herrn Schlüer zurück. Es ist Aufgabe der Polizei, die unmittelbare Sicherheit für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu gewährleisten. Aber auch dort kann kurzfristig der Bedarf entstehen, dass im Rahmen von subsidiären Einsätzen die Armee Polizeikräfte freispielen kann, damit diese genau diesen Auftrag erfüllen können.

Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten. Ich kann sagen: Wenn Not am Mann ist, verfüge ich selber und gehe damit gar nicht vors Parlament, denn im Nachhinein können Sie mich zwar rügen, aber das Ganze ist gelaufen und über die Bühne gegangen. Das wollten wir nicht. Also haben wir die in Bereitschaft versetzten Truppen hier mit aufgeführt und haben ihre Zahl entsprechend in den Antrag aufgenommen.

Wenn Sie diese Analyse der Einsatzbestände sehen, dann ist es ein Einsatz, wie wir ihn bereits in den letzten Jahren hatten. Er ist auch im Umfang und in der Art zu vergleichen. Er ist deshalb nicht mit einer Ausweitung des Auftrages gleichzusetzen. Ich weiss, Herr Banga, dass es in der Armee einzelne Generäle gibt, die das lieber anders sähen. Aber ich bin immerhin verpflichtet, Verfassungsaufträge wahrzunehmen und sie zu erfüllen, und es nützt den Kantonen wenig, wenn ich im entsprechenden Zeitpunkt sage, ich sei nicht bereit. Also haben wir uns so vorzubereiten - ich bin auch bereit, für Grenchen entsprechende Planungen zu machen -, dass wir solche Anforderungen abdecken können.

Im Übrigen sei nur daran erinnert - ich habe das kürzlich an einem militärischen Rapport gesagt -: Das Rendement, der Ausbildungseffekt für die Armee, ist immerhin nicht zu vernachlässigen. Denn es ist eigentlich evident: Mit blinder oder mit Übungsmunition Feldherr zu spielen ist wesentlich einfacher, als einen Zug mit scharfer Munition zu kommandieren. Deshalb sind auch hier Erfahrungen zu gewinnen - immer innerhalb des Verfassungsrahmens -, die der Armee durchaus gut tun.

Noch zu den Kosten: Es wird immer von 18 Millionen Franken gesprochen. Ja, wir haben Ihnen das so vorgetragen. Aber bitte berücksichtigen Sie ebenfalls, dass 17 von diesen 18 Millionen Franken ohnehin anfallen, weil diese Truppen im Wiederholungskurs sind, und dass wir von Mehrkosten von etwa 1 Million Franken sprechen.

Zu Einzelfragen noch: Herr Studer hat meines Erachtens die wichtige Frage der Zeitachse aufgeworfen. Das erfüllt mich auch mit Sorge, respektive da bin ich auch nicht befriedigt, Herr Studer. Aber es liegt in der Kompliziertheit dieses Verfahrens. Ich habe der Armee die Einsatzabsicht bereits etwa im August befehlen müssen. Sonst hat man keine Chance, bereit zu sein. Das Gesuch des Kantons kam im Juli. Dann gab es Absprachen zwischen den Kantonen, es gab Absprachen zwischen dem EJPD und der Ikapol. Dann gab es einen entsprechenden Bundesratsbeschluss; jetzt war bereits November. Die Botschaft mussten wir vorbereiten; wir mussten die WK-Pläne längst entsprechend vorbereiten, damit die Truppen dann zur Verfügung stehen. Ich begreife, dass dieses Fait accompli für Sie etwas Unbefriedigendes hat. Deshalb habe ich mit den Sicherheitspolitischen Kommissionen schon darüber gesprochen, dass wir Vereinfachungen besprechen wollen.

Die Gesamtverantwortung beim WSIS in Genf liegt beim UVEK, beim G8-Gipfel lag sie beim EDA, hier liegt sie beim EVD. Das VBS hat zwar die meisten Mittel zur Verfügung zu stellen, aber im Lead, im Vorspann, sind wir nicht beteiligt. Das wird ein Thema sein, das wir besprechen müssen, denn wir können nicht immer davon ausgehen, dass - wie hier - entsprechende Vorlaufzeiten gegeben sind. Eigentlich verfüge ich solches nicht nach dem Prinzip des Fait accompli, sondern unter Einbezug der zuständigen politischen Instanz.

Ich sage durchaus: Da haben Sie einen wunden Punkt getroffen, aber das darf nach meinem Dafürhalten nicht dazu führen, dass jetzt das Ganze abgelehnt wird, weil wir im Rahmen unserer Verfassungspflicht hier dem Kanton beizustehen haben.

Ich bitte Sie also, auf das Geschäft einzutreten und ihm zuzustimmen.