Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2003-12-16
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-16
Wortprotokoll
In der Frühjahrssession hat der Nationalrat überaus deutlich - nämlich mit 120 zu 27 Stimmen - dem Antrag des Bundesrates auf einen Rahmenkredit von 240 Millionen Franken zugestimmt. Damit hat dieser Rat den Entscheid des Bundesrates gestützt, bei der Friedens- und Menschenrechtsförderung etwas deutlicher als bis anhin einen klaren aussenpolitischen Schwerpunkt zu setzen. Dafür einen Rahmenkredit von 240 Millionen Franken für vier Jahre zu sprechen - dies möchte ich noch einmal unterstreichen - ist eigentlich nicht überrissen. Kollege Dick Marty hat im Ständerat dazu den Vergleich mit den 130 Millionen Franken gemacht, welche die Schweizer Armee jährlich allein für Munitionseinkäufe ausgibt.
Die SP-Fraktion - ich bin auch Fraktionssprecherin - steht zu diesem Grundsatzentscheid, weil sie diese aussenpolitische Priorität unterstützt. In Frieden und Menschenrechte zu investieren, lohnt sich. Ich weise unter anderem auf die Genfer Initiative hin. Wenn wir es dank diesem friedenspolitischen Engagement der Schweiz schaffen, einen Frieden im Nahen Osten zu erreichen, dann werden wir künftig z. B. mehrere zehn Millionen Franken pro Jahr nicht mehr aufwenden müssen, die wir heute im Bereich der Unterstützungshilfe für die palästinensische Bevölkerung leisten.
Diese 240 Millionen Franken stimmen aber auch mit dem Entlastungsprogramm überein. Ich erinnere daran, dass das EDA querdurch Einsparungen vorgenommen hat, auch im Bereich der zivilen Friedens- und Menschenrechtsförderung. Dieser Rahmenkredit entspricht also nicht einer Mehrausgabe, sondern er ist eine EDA-interne Prioritätensetzung und entspricht damit auch einer Umlagerung. Weiter gilt es zu beachten, dass wir hier ja neu einen Rahmenkredit per Gesetz, das wir in der Differenzbereinigung nachher noch behandeln, einführen. Warum? Weil Friedensförderung und Menschenrechtseinsatz langfristige Engagements voraussetzen, weil damit eben auch mehrjährige finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden müssen. Und ein Rahmenkredit - auch dies ist quasi systemimmanent, und dieser Rahmenkredit geht bis 2007 - muss auch einen Pufferbetrag für Verpflichtungen enthalten, die in die Anschlussperiode hineingehen. Diese 240 Millionen Franken sind deshalb eben nicht gleichbedeutend mit 240 Millionen Franken Zahlungskrediten; das wissen alle Finanzspezialisten besonders gut.
Der Ständerat hat mit seinem Entscheid für 200 Millionen Franken der vom Nationalrat im Frühling deutlichst unterstützten Prioritätensetzung eine Absage erteilt. Das Herunterdrücken des Rahmenkredites auf 200 Millionen bedeutet, dass für die nächsten vier Jahre der Status quo eingefroren wird, dass also der Bundesrat und das EDA diese aussenpolitische Priorität hier eben so nicht setzen können. Es bedeutet auch, dass effektiv lediglich etwa 180 Millionen Franken für Zahlungskredite zur Verfügung stehen.
Mit meinem Eventualantrag für einen Rahmenkredit von 220 Millionen Franken baue ich eine Brücke für einen Kompromiss zwischen beiden Räten. Ich zähle dabei auf die Kombination von aussenpolitischer und finanzpolitischer Vernunft. Mit 220 Millionen Franken können nämlich die gemäss Entlastungsprogramm bewilligten Zahlungskredite von rund 200 Millionen in der Periode 2004 bis 2007 eingesetzt werden, und es bleibt eben ein Puffer von 20 Millionen für die Sicherung des Überganges in die Periode 2008 bis 2011.
Für den Fall, dass der Antrag der Mehrheit der APK unterliegt, beantrage ich Ihnen also, diesen Kompromiss zu unterstützen, der es auch dem Ständerat erlaubt, uns einen Schritt entgegenzukommen, und ich beantrage Ihnen, den Minderheitsantrag abzulehnen.